Rathaus Basel, Bild: Nadine Marfurt, unsplash

Wett­be­werb der Stiftungsstandorte

Anfang Monat hat der Kanton Zürich die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen verbessert. Nun reagiert die Politik in Basel.

Der Kanton Zürich hat Mass­nah­men ergrif­fen, um die Attrak­ti­vi­tät des Stif­tungs­stand­orts zu stär­ken. Nun wird die Poli­tik in Basel aktiv: Gross­rat David Jenny hat eine Inter­pel­la­tion (24.5074) einge­reicht betref­fend «steu­er­li­che Attrak­ti­vi­tät des Stif­tungs­stand­ort Basel-Stadt: Wie wird auf die Zürcher Konkur­renz reagiert?» Im Kanton Zürich sind mit 2217 am meis­ten Stif­tun­gen ange­sie­delt. Die höchste Stif­tungs­dichte weist der Kanton Basel auf mit 45 Stif­tun­gen auf 10’000 Einwohner:innen. Genf weist mit 58 Stif­tun­gen gemäss Stif­tungs­re­ports 2024 die meis­ten Neugrün­dun­gen 2023 auf. 

Steu­er­li­che Rahmenbedingungen

«Bis vor kurzem konnte davon ausge­gan­gen werden, dass die steu­er­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen im Kanton Basel-Stadt für Stif­tun­gen güns­ti­ger als im Kanton Zürich waren», heisst es in der Inter­pel­la­tion. Nun befürch­tet David Jenny jedoch, dass dieser Wett­be­werbs­vor­teil verlo­ren geht. Deswe­gen will er vom Regie­rungs­rat Einschät­zun­gen zu den drei in Zürich kommu­ni­zier­ten Anpas­sun­gen der Rahmen­be­din­gun­gen. Bezüg­lich Ausland­tä­tig­keit von Stif­tun­gen fragt er, ob der Regie­rungs­rat bereit sei, die Zürcher Rege­lung zu über­neh­men? Auch bei der Zulas­sung unter­neh­me­ri­schen Förder­mo­del­len stellt er diese Frage. Bei der Entschä­di­gung des Stif­tungs­ra­tes will er wissen, ob die neue Praxis in Zürich mit der bishe­ri­gen Praxis in Basel über­ein­stimme. Falls sie libe­ra­ler sei, will er auch in diesem Punkt wissen, ob der Regie­rungs­rat bereit sei, die Zürcher Praxis zu übernehmen.

Mangelnde Dyna­mik

In seiner Inter­pel­la­tion verweist David Jenny darauf, dass die Dyna­mik am Stand­ort Basel nach­ge­las­sen habe, was er bereits 2019 ausge­führt habe in einer Anfrage zu einer Initia­tive des Kantons Genf und der Frage der Konkur­renz­fä­hig­keit des Stand­orts Basel. Der Regie­rungs­rat sah damals keinen Hand­lungs­be­darf, die steu­er­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen für Zuwen­dun­gen an Stif­tun­gen zu verbes­sern. Sollte der Regie­rungs­rat auch aktu­ell keine Veran­las­sung sehen, mit der Zürcher Praxis nach­zu­zie­hen, verlangt die Inter­pel­la­tion eine Begrün­dung vom Regie­rungs­rat, «warum er das konkrete Risiko der Abwan­de­rung gewis­ser Stif­tun­gen nach Zürich oder Verhin­de­rung von Neuan­sied­lung von Stif­tun­gen» in Kauf nehme.

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