Der Kanton Zürich hat Massnahmen ergriffen, um die Attraktivität des Stiftungsstandorts zu stärken. Nun wird die Politik in Basel aktiv: Grossrat David Jenny hat eine Interpellation (24.5074) eingereicht betreffend «steuerliche Attraktivität des Stiftungsstandort Basel-Stadt: Wie wird auf die Zürcher Konkurrenz reagiert?» Im Kanton Zürich sind mit 2217 am meisten Stiftungen angesiedelt. Die höchste Stiftungsdichte weist der Kanton Basel auf mit 45 Stiftungen auf 10’000 Einwohner:innen. Genf weist mit 58 Stiftungen gemäss Stiftungsreports 2024 die meisten Neugründungen 2023 auf.
Steuerliche Rahmenbedingungen
«Bis vor kurzem konnte davon ausgegangen werden, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen im Kanton Basel-Stadt für Stiftungen günstiger als im Kanton Zürich waren», heisst es in der Interpellation. Nun befürchtet David Jenny jedoch, dass dieser Wettbewerbsvorteil verloren geht. Deswegen will er vom Regierungsrat Einschätzungen zu den drei in Zürich kommunizierten Anpassungen der Rahmenbedingungen. Bezüglich Auslandtätigkeit von Stiftungen fragt er, ob der Regierungsrat bereit sei, die Zürcher Regelung zu übernehmen? Auch bei der Zulassung unternehmerischen Fördermodellen stellt er diese Frage. Bei der Entschädigung des Stiftungsrates will er wissen, ob die neue Praxis in Zürich mit der bisherigen Praxis in Basel übereinstimme. Falls sie liberaler sei, will er auch in diesem Punkt wissen, ob der Regierungsrat bereit sei, die Zürcher Praxis zu übernehmen.
Mangelnde Dynamik
In seiner Interpellation verweist David Jenny darauf, dass die Dynamik am Standort Basel nachgelassen habe, was er bereits 2019 ausgeführt habe in einer Anfrage zu einer Initiative des Kantons Genf und der Frage der Konkurrenzfähigkeit des Standorts Basel. Der Regierungsrat sah damals keinen Handlungsbedarf, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Zuwendungen an Stiftungen zu verbessern. Sollte der Regierungsrat auch aktuell keine Veranlassung sehen, mit der Zürcher Praxis nachzuziehen, verlangt die Interpellation eine Begründung vom Regierungsrat, «warum er das konkrete Risiko der Abwanderung gewisser Stiftungen nach Zürich oder Verhinderung von Neuansiedlung von Stiftungen» in Kauf nehme.