Die Honorierung im Kontext gemeinnütziger Stiftungen ist ein sehr aktuelles Thema. Mit seinem Entscheid, die Ehrenamtlichkeit der Stiftungsratsmitglieder als Voraussetzung für die Steuerbefreiung für gemeinnützige Stiftungen aufzugeben, hat der Kanton Zürich im Februar dieses Jahres einen Paradigmenwechsel vollzogen. Nun ist die Handhabe auch in Zürich ähnlich, wie das schon länger in anderen Kantonen der Fall ist: die Steuerbefreiung kann wegfallen, wenn der Stiftungsrat sich unverhältnismässig hohe Honorare ausbezahlt. Dies entspricht ebenso dem Standard für ZEWO-zertifizierte Stiftungen, welcher vorschreibt, dass die Höhe allfälliger Vergütungen dem gemeinnützigen Charakter und der Grösse der Organisation Rechnung tragen müssen. Aber es besteht heute kein gesetzlicher Rahmen zur Entschädigung von Stiftungsratsmitgliedern, was von Kanton zu Kanton zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen führen kann, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung zulässig ist.
Eine moderate Vergütung ist üblich
Die Studie macht deutlich, dass Entschädigungen von Stiftungsratsmitgliedern durchaus üblich sind, jedoch auf sehr niedrigem Niveau. 46 Prozent der Stiftungen zahlen ein Honorar aus, der Median der Honorierung des Stiftungsrats liegt dabei bei moderaten Jahrespauschalen von 3’000 Franken. Die restlichen Stiftungen können sich keine Honorare leisten oder Honorare sind laut Stiftungsurkunde gar nicht zulässig. Ebenso wurden in der Studie die Gehälter von Mitarbeitenden in Stiftungen auf verschiedenen Ebenen erhoben . Es zeigt sich, dass persönliche Fähigkeiten und der Stellenbeschrieb hier massgeblich sind, Stiftungscharakteristika haben so gut wie keinen Einfluss auf den Lohn.
Orientierungshilfe zur angemessenen Honorierung
Die nun vorliegende Studie kann Stiftungen wie auch Behörden als Orientierungshilfe dienen, wenn es um Fragen zur Entschädigung in gemeinnützigen Stiftungen geht. Gleichzeitig dient die Studie auch als Grundlage für eine differenzierte Debatte zur angemessenen Entschädigung von Stiftungsratsmitgliedern. Denn allgemein ist in der Schweiz bei den Stiftungsrät:innen ein Überalterungstrend zu beobachten und auch hinsichtlich der Diversität besteht nach wie vor Aufholbedarf. Eine angemessene Honorierung kann dazu beitragen, geeignete beruflich oder familiär eingebundene Personen für solche Mandate zu gewinnen und dem aktuellen Missstand entgegenwirken.