Bild: Claudio Schwarz, unsplash

Studie zu Hono­ra­ren in gemein­nüt­zi­gen Stiftungen

Die von SwissFoundations initiierte und vom Center for Philanthropy Studies (CEPS) in Zusammenarbeit mit Rochester-Bern Executive Programs durchgeführte Studie zeigt auf, wie gemeinnützige Stiftungen ihre Stiftungsratsmitglieder honorieren und ihre Mitarbeitenden entlöhnen. In Kürze: Entschädigungen von Stiftungsratsmitgliedern sind durchaus üblich, jedoch auf vergleichsweise sehr niedrigem Niveau.

Die Hono­rie­rung im Kontext gemein­nüt­zi­ger Stif­tun­gen ist ein sehr aktu­el­les Thema. Mit seinem Entscheid, die Ehren­amt­lich­keit der Stif­tungs­rats­mit­glie­der als Voraus­set­zung für die Steu­er­be­frei­ung für gemein­nüt­zige Stif­tun­gen aufzu­ge­ben, hat der Kanton Zürich im Februar dieses Jahres einen Para­dig­men­wech­sel voll­zo­gen. Nun ist die Hand­habe auch in Zürich ähnlich, wie das schon länger in ande­ren Kanto­nen der Fall ist: die Steu­er­be­frei­ung kann wegfal­len, wenn der Stif­tungs­rat sich unver­hält­nis­mäs­sig hohe Hono­rare ausbe­zahlt. Dies entspricht ebenso dem Stan­dard für ZEWO-zerti­fi­zierte Stif­tun­gen, welcher vorschreibt, dass die Höhe allfäl­li­ger Vergü­tun­gen dem gemein­nüt­zi­gen Charak­ter und der Grösse der Orga­ni­sa­tion Rech­nung tragen müssen. Aber es besteht heute kein gesetz­li­cher Rahmen zur Entschä­di­gung von Stif­tungs­rats­mit­glie­dern, was von Kanton zu Kanton zu sehr unter­schied­li­chen Einschät­zun­gen führen kann, ob und in welcher Höhe eine Entschä­di­gung zuläs­sig ist.

Eine mode­rate Vergü­tung ist üblich

Die Studie macht deut­lich, dass Entschä­di­gun­gen von Stif­tungs­rats­mit­glie­dern durch­aus üblich sind, jedoch auf sehr nied­ri­gem Niveau. 46 Prozent der Stif­tun­gen zahlen ein Hono­rar aus, der Median der Hono­rie­rung des Stif­tungs­rats liegt dabei bei mode­ra­ten Jahres­pau­scha­len von 3’000 Fran­ken. Die rest­li­chen Stif­tun­gen können sich keine Hono­rare leis­ten oder Hono­rare sind laut Stif­tungs­ur­kunde gar nicht zuläs­sig. Ebenso wurden in der Studie die Gehäl­ter von Mitar­bei­ten­den in Stif­tun­gen auf verschie­de­nen Ebenen erho­ben . Es zeigt sich, dass persön­li­che Fähig­kei­ten und der Stel­len­be­schrieb hier mass­geb­lich sind, Stif­tungs­cha­rak­te­ris­tika haben so gut wie keinen Einfluss auf den Lohn.

Orien­tie­rungs­hilfe zur ange­mes­se­nen Honorierung

Die nun vorlie­gende Studie kann Stif­tun­gen wie auch Behör­den als Orien­tie­rungs­hilfe dienen, wenn es um Fragen zur Entschä­di­gung in gemein­nüt­zi­gen Stif­tun­gen geht. Gleich­zei­tig dient die Studie auch als Grund­lage für eine diffe­ren­zierte Debatte zur ange­mes­se­nen Entschä­di­gung von Stif­tungs­rats­mit­glie­dern. Denn allge­mein ist in der Schweiz bei den Stiftungsrät:innen ein Über­al­te­rungs­trend zu beob­ach­ten und auch hinsicht­lich der Diver­si­tät besteht nach wie vor Aufhol­be­darf. Eine ange­mes­sene Hono­rie­rung kann dazu beitra­gen, geeig­nete beruf­lich oder fami­liär einge­bun­dene Perso­nen für solche Mandate zu gewin­nen und dem aktu­el­len Miss­stand entgegenwirken.

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