Gemeinnützige Stiftungen im Kanton Zürich können ihre Stiftungsrät:innen zukünftig angemessen entschädigen und gleichzeitig steuerbefreit sein. Das kantonale Steueramt passt seine Praxis an. Es erfüllt damit ein zentrales Anliegen der Initiative zur Stärkung des Stiftungsstandorts Zürich, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Der Kanton schafft damit die Grundlage für ein zukunftsgerichtetes und wirkungsvolles Stiftungswesen. «Dank der neuen Praxis wird der Stiftungsstandort Kanton Zürich einer der innovativsten und stiftungsfreundlichsten der Schweiz – wenn nicht sogar international», sagt Regierungsrätin Carmen Walker Späh. «Ich freue mich ausserordentlich über diese nachhaltige Stärkung des Stiftungsstandorts Zürich.»
Gesetzesänderung und Rechtsgutachten
Um den Standort zu stärken, hat der Kanton weitere Massnahmen beschlossen. So werden künftig gemeinnützige Tätigkeiten im Ausland gleich behandelt wie solche im Inland, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Damit soll der Standort insbesondere für international tätige Stiftungen attraktiver werden. Das Steueramt hat zudem seine angepasste Praxis zu unternehmerischen Fördermodellen publiziert. Stiftungen sollen auch Impact Investments tätigen dürfen. Diese sind allerdings nur in Bereichen möglich, in welchen es keinen Markt gibt und die Fördertätigkeit der Stiftung nicht in Konkurrenz zu nicht steuerbefreiten Investor:innen steht. Zudem müssen die Stiftungen die zu ihnen zurückfliessenden Mittel wieder für gemeinnützige Zwecke einsetzen. Diese Praxisanpassungen erfolgen aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen für Stiftungen, die per 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind. Ein Rechtsgutachten von Professorin Andrea Opel, Ordinaria für Steuerrecht der Universität Luzern, zu den steuerlichen Rahmenbedingungen für ein wirkungsvolles Stiftungswesen im Kanton Zürich und der Austausch mit den Stiftungsaufsichten von Bund und Kanton stützen diese Anpassungen.
Stiftungssektor zufrieden
Die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Stiftungen sind das Ergebnis einer Standortinitiative. Der Kanton Zürich gab gemeinsam mit SwissFoundations, dem Verband der Förderstiftungen, im Jahr 2021 die Studie «Stiftungen im Kanton Zürich – Die unterschätzte Ressource» zur Evaluierung des Stiftungsstandorts Zürich in Auftrag. Basierend auf den Empfehlungen der im Dezember 2021 erschienenen Studie wurden verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet. So initiierten und organisierten der Kanton Zürich und SwissFoundations – unter anderem – im Oktober 2023 die Dialogrunde «Stiftungsgespräch Kanton Zürich». Im kommenden Herbst, am 1.10.24, findet der Dialog zum zweiten Mal statt.
SwissFoundations freut sich sehr über die Stärkung des Stiftungsstandorts Zürich. Der langjährige konstruktive Dialog habe Früchte getragen, schreibt SwissFoundations. Der Verband ist überzeugt, dass die Verbesserungen dem Standort Zürich und dem Schweizer Stiftungswesen insgesamt langfristig zugutekommen werden.
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