Blick auf die Stadt Zürich. Bild: Henrique Ferreira, unsplash

Zürich passt Praxis zur Steu­er­be­frei­ung für gemein­nüt­zige Stif­tun­gen an

Der Kanton Zürich verbessert die Rahmenbedingungen für Stiftungen. Er setzt eine zentrale Forderung der Initiative zur Stärkung des Stiftungsstandorts um und passt die Praxis zur Steuerbefreiung gemeinnütziger Stiftungen an. Dabei wird eine angemessene Entschädigung für Stiftungsrät:innen möglich.

Gemein­nüt­zige Stif­tun­gen im Kanton Zürich können ihre Stiftungsrät:innen zukünf­tig ange­mes­sen entschä­di­gen und gleich­zei­tig steu­er­be­freit sein. Das kanto­nale Steu­er­amt passt seine Praxis an. Es erfüllt damit ein zentra­les Anlie­gen der Initia­tive zur Stär­kung des Stif­tungs­stand­orts Zürich, die Rahmen­be­din­gun­gen zu verbes­sern. Der Kanton schafft damit die Grund­lage für ein zukunfts­ge­rich­te­tes und wirkungs­vol­les Stif­tungs­we­sen. «Dank der neuen Praxis wird der Stif­tungs­stand­ort Kanton Zürich einer der inno­va­tivs­ten und stif­tungs­freund­lichs­ten der Schweiz – wenn nicht sogar inter­na­tio­nal», sagt Regie­rungs­rä­tin Carmen Walker Späh. «Ich freue mich ausser­or­dent­lich über diese nach­hal­tige Stär­kung des Stif­tungs­stand­orts Zürich.»

Geset­zes­än­de­rung und Rechtsgutachten

Um den Stand­ort zu stär­ken, hat der Kanton weitere Mass­nah­men beschlos­sen. So werden künf­tig gemein­nüt­zige Tätig­kei­ten im Ausland gleich behan­delt wie solche im Inland, wie es in einer Medi­en­mit­tei­lung heisst. Damit soll der Stand­ort insbe­son­dere für inter­na­tio­nal tätige Stif­tun­gen attrak­ti­ver werden. Das Steu­er­amt hat zudem seine ange­passte Praxis zu unter­neh­me­ri­schen Förder­mo­del­len publi­ziert. Stif­tun­gen sollen auch Impact Invest­ments täti­gen dürfen. Diese sind aller­dings nur in Berei­chen möglich, in welchen es keinen Markt gibt und die Förder­tä­tig­keit der Stif­tung nicht in Konkur­renz zu nicht steu­er­be­frei­ten Investor:innen steht. Zudem müssen die Stif­tun­gen die zu ihnen zurück­flies­sen­den Mittel wieder für gemein­nüt­zige Zwecke einset­zen. Diese Praxis­an­pas­sun­gen erfol­gen aufgrund geän­der­ter gesetz­li­cher Grund­la­gen für Stif­tun­gen, die per 1. Januar 2023 in Kraft getre­ten sind. Ein Rechts­gut­ach­ten von Profes­so­rin Andrea Opel, Ordi­na­ria für Steu­er­recht der Univer­si­tät Luzern, zu den steu­er­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen für ein wirkungs­vol­les Stif­tungs­we­sen im Kanton Zürich und der Austausch mit den Stif­tungs­auf­sich­ten von Bund und Kanton stüt­zen diese Anpassungen.

Stif­tungs­sek­tor zufrieden

Die Verbes­se­run­gen der Rahmen­be­din­gun­gen für Stif­tun­gen sind das Ergeb­nis einer Stand­ort­in­itia­tive. Der Kanton Zürich gab gemein­sam mit Swiss­Foun­da­ti­ons, dem Verband der Förder­stif­tun­gen, im Jahr 2021 die Studie «Stif­tun­gen im Kanton Zürich – Die unter­schätzte Ressource» zur Evalu­ie­rung des Stif­tungs­stand­orts Zürich in Auftrag. Basie­rend auf den Empfeh­lun­gen der im Dezem­ber 2021 erschie­ne­nen Studie wurden verschie­dene Mass­nah­men in die Wege gelei­tet. So initi­ier­ten und orga­ni­sier­ten der Kanton Zürich und Swiss­Foun­da­ti­ons – unter ande­rem – im Okto­ber 2023 die Dialogrunde «Stif­tungs­ge­spräch Kanton Zürich». Im kommen­den Herbst, am 1.10.24, findet der Dialog zum zwei­ten Mal statt.

Swiss­Foun­da­ti­ons freut sich sehr über die Stär­kung des Stif­tungs­stand­orts Zürich. Der lang­jäh­rige konstruk­tive Dialog habe Früchte getra­gen, schreibt Swiss­Foun­da­ti­ons. Der Verband ist über­zeugt, dass die Verbes­se­run­gen dem Stand­ort Zürich und dem Schwei­zer Stif­tungs­we­sen insge­samt lang­fris­tig zugu­te­kom­men werden.

Weitere Infor­ma­tio­nen hier

1. Stif­tungs­ge­spräch Kanton Zürich, 2. Okto­ber 2023. Regie­rungs­rä­tin Carmen Walker Späh mit Stiftungsvertreter:innen. Bild: zVg SwissFoundations.
StiftungSchweiz engagiert sich für eine Philanthropie, die mit möglichst wenig Aufwand viel bewirkt, für alle sichtbar und erlebbar ist und Freude bereitet.

Folgen Sie StiftungSchweiz auf

-
-