Bild: CDC, unsplash

Pro Senec­tute: Tiefes Einkom­men kann zu früh­zei­ti­gem Heimein­ritt führen

Eine neue Studie von Pro Senectute Schweiz zum Bezug von Betreuungs- und Pflegeleistungen zeigt: Ältere Menschen mit tiefem Einkommen verzichten aus finanziellen Gründen oft auf Betreuungsleistungen. Das führt dazu, dass sie früher in ein Alters- oder Pflegeheim ziehen müssen, obwohl sie nicht pflegebedürftig sind. Eine Gesetzesänderung soll Abhilfe schaffen.

Senior:innen mit tiefem Einkom­men bezie­hen mehr Pflege- als Betreu­ungs­leis­tun­gen, bei älte­ren Menschen mit höhe­rem Einkom­men ist es genau umge­kehrt. Das geht aus einer Umfrage der Zürcher Hoch­schule für Ange­wandte Wissen­schaf­ten (ZHAW) und der Univer­si­tät Genf im Auftrag von Pro Senec­tute Schweiz hervor. Gemäss der Umfrage nehmen 8,3 Prozent der zu Hause leben­den Menschen über 65 Betreu­ungs­leis­tun­gen wie Hilfe im Haus­halt, beim Einkau­fen und bei der Admi­nis­tra­tion oder Beglei­tung zu Arzt­ter­mi­nen in Anspruch. 6,7 Prozent bezie­hen medi­zi­ni­sche Pfle­ge­leis­tun­gen und 10,7 Prozent beides.

Betreu­ung muss selbst bezahlt werden

Eine nähere Analyse der Daten zeige, dass Senior:innen mit tiefem Einkom­men mehr Pfle­ge­leis­tun­gen bezie­hen als solche, die in besse­ren finan­zi­el­len Verhält­nis­sen leben, schreibt Pro Senec­tute Schweiz in einer Mittei­lung. Das sei auf ihren schlech­te­ren Gesund­heits­zu­stand zurück­zu­füh­ren. Gleich­zei­tig bean­spru­chen ärmere Senior:innen aber weni­ger Betreu­ungs­leis­tun­gen, obwohl sie sehr wahr­schein­lich auch hier Bedarf hätten. Menschen mit tiefen Einkom­men können sich die Betreu­ung jedoch oft nicht leis­ten, da die Kosten dafür, anders als die Pfle­ge­kos­ten, nicht von der Kran­ken­kasse über­nom­men werden. «Dies kann dazu führen, dass Betrof­fene früher in ein Alters- und Pfle­ge­heim ziehen müssen, obschon sie nicht pfle­ge­be­dürf­tig sind», so Pro Senectute.

Die Poli­tik hat dieses Problem erkannt: Mit einer Ände­rung des Bundes­ge­set­zes über Ergän­zungs­leis­tun­gen (ELG) beab­sich­tigt der Bundes­rat, Betreu­ungs­leis­tun­gen zu Hause neu über die EL mitzu­fi­nan­zie­ren. Das könne dazu beitra­gen, den Bedarf an Betreu­ungs­leis­tun­gen zu decken, schreibt die Pro Senec­tute. «Wenn dadurch kost­spie­lige verfrühte Heim­ein­tritte vermie­den werden, entlas­tet eine solche Ände­rung des ELG auch die öffent­li­che Hand.»


Die Umfrage zum Bezug von Betreu­ungs- und Pfle­ge­leis­tun­gen ist Teil des Alters­mo­ni­tors von Pro Senec­tute. Für diese reprä­sen­ta­tive Befra­gung wurden 2022 Menschen über 55 Jahren zu verschie­de­nen alters­re­le­van­ten Themen befragt.

Zum Bericht

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