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ZEWO: Neue Stan­dards seit Anfang Jahr

Die ZEWO hat ihre Standards an Entwicklungen im Fundraising, an neue Gesetze, veränderte technologische Möglichkeiten und Erfahrungen aus der bisherigen Prüfung angepasst. Wichtige Neuerungen betreffen den Sammlungskalender, das Fundraising, den Datenschutz und die Transparenz.

Aus Rück­mel­dun­gen der im Spen­den­re­port 2022 veröf­fent­lich­ten Ergeb­nisse einer Umfra­ge­stu­die über die «Wirkung von Spen­den­kam­pa­gnen» der Schwei­zer Hilfs­werke und einer anschlies­sen­den breit ange­leg­ten Konsul­ta­tion mit betei­lig­ten Orga­ni­sa­tio­nen hatte die ZEWO im Früh­ling 2023 Anpas­sun­gen ihrer Stan­dards in die Vernehm­las­sun­gen geschickt. Nach einer ersten Diskus­sion im Stif­tungs­rat hat ZEWO die vorge­schla­ge­nen Ände­run­gen im Herbst 2023 publi­ziert. Nun steht der defi­ni­tive Wort­laut. Der ZEWO-Stif­tungs­rat hat die über­ar­bei­te­ten Stan­dards ab dem Geschäfts­jahr 2024 in Kraft gesetzt.

Anpas­sun­gen im Sammlungskalender

Eine Spen­der­be­fra­gung hat gezeigt, dass die allge­meine Spen­den­wer­bung von Hilfs­wer­ken die Bevöl­ke­rung wenig stört, egal auf welchen Kanä­len. Jedoch stört es Spender:innen, wenn sie zu viele Samm­lungs­auf­rufe in ihrem Brief­kas­ten haben. Noch immer ist der Versand von Spen­den­brie­fen und Streu­wür­fen die am weites­ten verbrei­tete Spen­den­wer­bung. Eine Koor­di­na­tion der Termine macht deshalb weiter­hin Sinn. Neu kann aber jede Orga­ni­sa­tion die Samm­lun­gen frei wählen und die Details im Spen­den­ka­len­der eintra­gen. Es bleibt die Pflicht bestehen, sich an die einge­tra­ge­nen Termine zu halten. Damit wird der Kalen­der von einem Instru­ment der Regu­lie­rung zu einem Instru­ment der Planung. Erst­mals wird der Kalen­der nach neuem System im 2024 für das Jahr 2025 erstellt.

Trans­pa­renz bei Trans­ak­ti­ons­ge­büh­ren für Spendenwerbung

Bei einem Spen­den­vo­lu­men von 2,5 Milli­ar­den Fran­ken (Spen­den­re­port 2023) machen schon ein Prozent Trans­ak­ti­ons­ge­büh­ren 25 Millio­nen Fran­ken aus – das Thema hat also eine hohe Rele­vanz, für Hilfs­werke wie auch für Spender:innen. Trans­ak­ti­ons­ge­büh­ren können insbe­son­dere bei den vermehrt einge­setz­ten digi­ta­len Zahlungs­mit­teln ins Gewicht fallen. Bei der Wahl des Zahlungs­mit­tels wissen Spender:innen meist nicht, wie hoch die Gebüh­ren sind. Die Durch­set­zung im Markt wie die Komple­xi­tät der Gebüh­ren und der damit verbun­dene Aufwand, diese trans­pa­rent zu machen, erwie­sen sich aber als Stol­per­steine für eine allge­meine Rege­lung mit Kosten­de­cke­lung. Die ZEWO hat sich deshalb für eine verein­fachte Vari­ante entschie­den: Hilfs­werke müssen bei mehre­ren Zahlungs­mit­teln ange­ben, welches die gerings­ten Verar­bei­tungs­kos­ten verur­sacht. Nach Möglich­keit soll es auf Zahlungs­mit­tel verzich­ten, bei denen die Trans­ak­ti­ons­ge­büh­ren unver­hält­nis­mäs­sig hoch sind.

Good Prac­tice für Direkt­kon­takte und Geschenkbeilagen

Spen­den­sam­meln mit direk­tem Kontakt zu Spender:innen erfor­dert beson­dere Sorg­falt. ZEWO-zerti­fi­zierte Orga­ni­sa­tio­nen müssen deshalb bei der Wahl ihrer Fund­rai­sing Part­ner­fir­men sowie deren Mitar­bei­ten­den beson­dere Vorsicht walten lassen. Sie müssen diese umfas­send schu­len und bei Direkt­kon­tak­ten im Fund­rai­sing auf ethi­sche Grund­sätze achten. Und wenn Orga­ni­sa­tio­nen Geschenk­bei­la­gen zum Spen­den­sam­meln einset­zen, so muss neu auf deren ökolo­gi­sche sowie soziale Nach­hal­tig­keit geach­tet werden.

Freie und zweck­ge­bun­dene Spenden

Aus Sicht der Spender:innen ist eine klare Formu­lie­rung in einem Spen­den­auf­ruf wich­tig, ob eine Spende zweck­ge­bun­den ist oder von der Empfän­ge­rin frei verwen­det werden kann. Die verbrei­tete Meinung, dass der Aufwand für Admi­nis­tra­tion und Fund­rai­sing aus freien Spen­den gedeckt werden muss, während die zweck­ge­bun­de­nen Spen­den ausschliess­lich für Projekte einge­setzt werden dürfen, stimmt jedoch nicht. Die ZEWO verdeut­lich in den neuen Rege­lun­gen, dass zweck­be­stimmte Spen­den zwar sepa­rat erfasst und ausge­wie­sen sowie gemäss dem dekla­rier­ten Zweck verwen­det werden müssen. Sofern nichts ande­res verein­bart wurde, dürfen die Hilfs­werke aber auch einen Anteil für admi­nis­tra­tive Aufga­ben und die Mittel­be­schaf­fung verwenden.

Revi­dier­tes Datenschutzgesetz

Die ange­pass­ten Anfor­de­run­gen des ZEWO-Stan­dards zum Daten­schutz tragen den neuen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen Rech­nung. Der Wort­laut des bishe­ri­gen Stan­dards wurde an das revi­dier­ten Daten­schutz­ge­setz ange­passt. Mit dessen Inkraft­tre­ten hat die ZEWO zudem eine Umset­zungs­hilfe publi­ziert, die Hilfs­werke bei der Umset­zung unterstützt.

Jahres­be­richt­erstat­tung neu auch rein digi­tal möglich

Es ist jetzt möglich, den Jahres­be­richt und die voll­stän­dige revi­dierte Jahres­rech­nung rein digi­tal zu publi­zie­ren, sofern sie auf der Website der zerti­fi­zier­ten Orga­ni­sa­tion frei zugäng­lich und leicht auffind­bar zum Herun­ter­la­den ange­bo­ten werden. Der ange­passte Stan­dard hält nun auch expli­zit fest, dass der Jahres­be­richt inner­halb von sechs Mona­ten nach Ablauf des Geschäfts­jah­res erstellt und veröf­fent­licht werden muss (mit Ausnah­men in Spezi­al­fäl­len). Zudem defi­niert der Stan­dard neu Mindest­in­halte, die im Jahres­be­richt und auf der Webseite enthal­ten sein müssen.

Weitere Präzi­sie­run­gen

Weiter wurden bei diver­sen Stan­dards kleine Präzi­sie­run­gen vorge­nom­men, die aber nicht zu inhalt­li­chen Anpas­sun­gen führen, da der Sach­ver­halt bereits in der Praxis veran­kert war. So wird neu von allen zerti­fi­zier­ten Orga­ni­sa­tio­nen expli­zit eine unein­ge­schränkte Steu­er­be­frei­ung wegen Gemein­nüt­zig­keit verlangt und es wird präzi­siert, welche Sammel­or­ga­ni­sa­tio­nen sich ZEWO zerti­fi­zie­ren lassen können. Weitere Präzi­sie­run­gen betref­fen die Vergü­tung von Stif­tungs­rä­ten, die Reser­ven­ziele, sowie aktua­li­sierte Bestim­mun­gen in Zusam­men­hang mit Swiss GAAP FER.


Die neuen im Detail auf der ZEWO-Website publi­zier­ten Stan­dards sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

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