Über 200 Rückmeldungen hat die Stiftung ZEWO erhalten. Die Zertifizierungsstelle für gemeinnützige NPO, die in der Schweiz Spenden sammeln, hatte im Frühling Anpassungen ihrer Standards in die Vernehmlassung gegeben. Nun liegen die Ergebnisse vor. Nach einer ersten Diskussion im Stiftungsrat hat ZEWO die vorgeschlagenen Änderungen publiziert. Den definitiven Wortlaut bestimmt der ZEWO Stiftungsrat Ende 2023.
Spendenanfragen koordinieren
Bei der Transparenz der Transaktionsgebühren zeichnet sich ab, dass die Spendenden informiert werden, welches der Weg mit den geringsten Kosten ist. Es galt das Bedürfnis nach Transparenz mit dem Anspruch zu verbinden, dass das Spenden nicht komplizierter wird. Auch der Umsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes tragen die vorgesehenen Anpassungen Rechnung. Insbesondere sollen der Umgang mit Auskunfts- oder Löschbegehren sowie mit einer Datenpanne geregelt werden. Für die Spendenwerbung werden Good Practices vorgeschlagen. Bewährte Praktiken werden in den Standard aufgenommen ebenso wie Geschenkbeilagen. Änderungen wird der Sammlungskalender erfahren. Dieser soll übermässige Häufungen von Spendenanfragen verhindert werden. Künftig sollen nur noch die Termine von Fremdmailings ab 150’000 Adressen und Streuwürfe ab 250’000 Adressen koordiniert werden, schreibt ZEWO. Zwei Varianten waren in der Vernehmlassung. Unter anderem unterschieden sie sich darin, wie die Termine auf das folgende Jahr übertragen werden. Die Vernehmlassung hat jedoch kein eindeutiges Ergebnis gebracht. Eine Konsultation zu den präzisierten Vorschlägen findet statt. Bei den weiteren Standards sind nur kleinere Anpassungen angedacht.