Bild: Aline Andersen, unsplash

Stän­de­rat will Fami­li­en­un­ter­halts­stif­tun­gen zulassen

Nachdem der Ständerat die Motion zur Schaffung eines Schweizer Trusts abgeschrieben hatte, sprach er sich für Familienunterhaltsstiftungen aus. Er nahm die Motion von Thierry Burkart an, die deren Verbot aufheben will.

Der Stän­de­rat hat gestern die Motion (22.4445) von Thierry Burkart (FDP) ange­nom­men. Mit 31 zu 12 Stim­men haben sich die Vertreter:innen der klei­nen Kammer, gegen den Willen der Linken, für die Aufhe­bung des Verbots von Fami­li­en­un­ter­halts­stif­tun­gen ausgesprochen. 

Dosierte Weiter­gabe

Aktu­ell dürfen Fami­li­en­stif­tun­gen einzig für bestimmte Zwecke wie Erzie­hung oder Ausstat­tung Leis­tun­gen erbrin­gen. Für den Unter­halt ist die Verwen­dung der Mittel nach gelten­dem Recht verbo­ten. Motio­när Thierry Burkart kriti­siert dieses Verbot als «aus der Zeit gefal­len». So fehle heute in der Schweiz die Möglich­keit, ein Erbe dosiert an die nächste Gene­ra­tion zu über­ge­ben. Es werde deswe­gen auf auslän­di­sche Lösun­gen zurück­ge­grif­fen. Stän­de­rä­tin Heidi Z’grag­gen (die Mitte) sagte, dass dies nur ein Problem für die Reichs­ten sei. Und sie gab zu beden­ken, dass der Finanz­platz Schweiz schon unter der Beob­ach­tung verschie­de­ner Staa­ten. «Neue, im Recht einzu­füh­rende Instru­mente brau­chen gerade deshalb vertiefte und sorg­fäl­tige Abklä­run­gen im Inter­esse des Finanz­plat­zes Schweiz», sagte sie. 

Unter­schied­li­che Auffas­sun­gen über recht­li­che Komplexität

Martin Schmid (FDP) sprach sich für die Motion aus und sah einen Vorteil, weil Fami­li­en­stif­tun­gen bereits exis­tie­ren. Auch seien sie steu­er­lich bereits gere­gelt. Einzig ihr Zweck müsse ange­passt werden. Aller­dings zeigte sich, dass es nicht nur inhalt­lich Diffe­ren­zen gibt. Es bestehen auch unter­schied­li­che Auffas­sun­gen darüber, wie die Gesetze ange­passt werden müss­ten. «Die Auswir­kun­gen auf das Stif­tungs­recht und weitere Rechts­ge­biete sowie die finanz­po­li­ti­schen Folgen sind weit­aus komple­xer als ange­nom­men», sagte Heidi Z’grag­gen. Dass Fami­li­en­stif­tun­gen als etwas komple­xes darge­stellt werden, dem wider­sprach Thierry Burkart. Er hielt dage­gen, «dass das eine etwas sehr starke Verkom­pli­zie­rung dieses Rechts­in­sti­tuts war, das ja eben eigent­lich schon besteht.» Doch auch Justiz­mi­nis­te­rin Elisa­beth Baume-Schnei­der hielt fest, dass die gefor­derte Anpas­sun­gen nicht so einfach seien, auch nicht bei der Rege­lung der Besteue­rung. Es brau­che eine globale Revi­sion des Stif­tungs­rechts für die Zulas­sung von Fami­li­en­un­ter­halts­stif­tun­gen. So ist der Bundes­rat zwar gegen die Motion, aber offen für das Anlie­gen. Die Motion geht nun in den Natio­nal­rat, wo der Bundes­rat diese in einen Prüf­an­trag umwan­deln möchte. 

Kein Schwei­zer Trust

Der Stän­de­rat hatte unmit­tel­bar zuvor über die Schaf­fung eines Schwei­zer Trusts zu bera­ten. Er folgte dabei dem Antrag der Kommis­sion und schrieb die Motion (18.3383) ab. Motio­när Martin Schmid sagte dazu mit Blick auf die Fami­li­en­stif­tun­gen: «Vorweg kann ich fest­hal­ten, dass die einstim­mige Kommis­sion mit dem Bundes­rat der Meinung ist, die Frage des Trusts in der Schweiz sei mindes­tens für die nächste Dekade einmal zu beer­di­gen, und dieses Projekt sei zu been­di­gen. Im nach­fol­gen­den Geschäft werden wir uns dann aber darüber unter­hal­ten, ob wir das Verbot der Fami­li­en­un­ter­halts­stif­tun­gen aufhe­ben wollen oder nicht.» Auch diese Motion geht nun in den Nationalrat. 

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