Der Ständerat hat gestern die Motion (22.4445) von Thierry Burkart (FDP) angenommen. Mit 31 zu 12 Stimmen haben sich die Vertreter:innen der kleinen Kammer, gegen den Willen der Linken, für die Aufhebung des Verbots von Familienunterhaltsstiftungen ausgesprochen.
Dosierte Weitergabe
Aktuell dürfen Familienstiftungen einzig für bestimmte Zwecke wie Erziehung oder Ausstattung Leistungen erbringen. Für den Unterhalt ist die Verwendung der Mittel nach geltendem Recht verboten. Motionär Thierry Burkart kritisiert dieses Verbot als «aus der Zeit gefallen». So fehle heute in der Schweiz die Möglichkeit, ein Erbe dosiert an die nächste Generation zu übergeben. Es werde deswegen auf ausländische Lösungen zurückgegriffen. Ständerätin Heidi Z’graggen (die Mitte) sagte, dass dies nur ein Problem für die Reichsten sei. Und sie gab zu bedenken, dass der Finanzplatz Schweiz schon unter der Beobachtung verschiedener Staaten. «Neue, im Recht einzuführende Instrumente brauchen gerade deshalb vertiefte und sorgfältige Abklärungen im Interesse des Finanzplatzes Schweiz», sagte sie.
Unterschiedliche Auffassungen über rechtliche Komplexität
Martin Schmid (FDP) sprach sich für die Motion aus und sah einen Vorteil, weil Familienstiftungen bereits existieren. Auch seien sie steuerlich bereits geregelt. Einzig ihr Zweck müsse angepasst werden. Allerdings zeigte sich, dass es nicht nur inhaltlich Differenzen gibt. Es bestehen auch unterschiedliche Auffassungen darüber, wie die Gesetze angepasst werden müssten. «Die Auswirkungen auf das Stiftungsrecht und weitere Rechtsgebiete sowie die finanzpolitischen Folgen sind weitaus komplexer als angenommen», sagte Heidi Z’graggen. Dass Familienstiftungen als etwas komplexes dargestellt werden, dem widersprach Thierry Burkart. Er hielt dagegen, «dass das eine etwas sehr starke Verkomplizierung dieses Rechtsinstituts war, das ja eben eigentlich schon besteht.» Doch auch Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider hielt fest, dass die geforderte Anpassungen nicht so einfach seien, auch nicht bei der Regelung der Besteuerung. Es brauche eine globale Revision des Stiftungsrechts für die Zulassung von Familienunterhaltsstiftungen. So ist der Bundesrat zwar gegen die Motion, aber offen für das Anliegen. Die Motion geht nun in den Nationalrat, wo der Bundesrat diese in einen Prüfantrag umwandeln möchte.
Kein Schweizer Trust
Der Ständerat hatte unmittelbar zuvor über die Schaffung eines Schweizer Trusts zu beraten. Er folgte dabei dem Antrag der Kommission und schrieb die Motion (18.3383) ab. Motionär Martin Schmid sagte dazu mit Blick auf die Familienstiftungen: «Vorweg kann ich festhalten, dass die einstimmige Kommission mit dem Bundesrat der Meinung ist, die Frage des Trusts in der Schweiz sei mindestens für die nächste Dekade einmal zu beerdigen, und dieses Projekt sei zu beendigen. Im nachfolgenden Geschäft werden wir uns dann aber darüber unterhalten, ob wir das Verbot der Familienunterhaltsstiftungen aufheben wollen oder nicht.» Auch diese Motion geht nun in den Nationalrat.