Bild: Alin Andersen, unsplash

Parla­ment behan­delt Motion zu Familienstiftungen

Der Bundesrat empfiehlt, die Motion zur Legalisierung von Unterhaltsstiftungen abzulehnen. Der Ständerat hat das Geschäft am 13. März traktandiert.

Mit der Motion «Die Schwei­zer Fami­li­en­stif­tung stär­ken. Verbot der Unter­halts­stif­tung aufhe­ben» (22.4445) wurde der Bundes­rat beauf­tragt, einen Vorschlag vorzu­le­gen, wie das Verbot von Unter­halts­stif­tun­gen aufge­ho­ben werden kann. Stän­de­rat Thierry Burkart hatte den Vorstoss am 15. Dezem­ber 2022 einge­reicht. Der Stän­de­rat hat die Behand­lung für den 13. März 2023 trak­tan­diert. Die Motion möchte die Möglich­kei­ten einer Fami­li­en­stif­tung auswei­ten und Unter­halts­stif­tun­gen ermög­li­chen, die heute verbo­ten sind. Eine Unter­halts­stif­tung bietet die Möglich­keit, dass ein Vermö­gen nicht auf einen Schlag auf die Erben über­geht. Heute werden hierzu vor allem eine Lösun­gen über angel­säch­si­sche Trusts oder auslän­di­sche Fami­li­en­stif­tun­gen gewählt. 

Trust oder Familienstiftung

Der Bundes­rat empfiehlt die Motion zur Ableh­nung. In seiner Antwort verweist er auf die Motion «Einfüh­rung des Trusts in die schwei­ze­ri­sche Rechts­ord­nung» (18.3383). Bei der Eröff­nung zur Vernehm­las­sung – sie dauert noch bis zum 30. April 2023 – zum Vorent­wurf zur Einfüh­rung des Schwei­zer Trusts als neues Rechts­in­sti­tut im Obli­ga­tio­nen­recht im Januar 2022 hielt der Bundes­rat fest, «dass die Einfüh­rung eines Trusts die heutige Rechts­form der Stif­tung insbe­son­dere im kari­ta­ti­ven und phil­an­thro­pi­schen Bereich nicht konkur­ren­zie­ren darf und will.» Der Bundes­rat zeigte sich offen gegen­über einer Lega­li­sie­rung der Unter­halts­stif­tung zu einem späte­ren Zeit­punkt. Aller­dings hielt er fest, dass dies im Rahmen einer umfas­sen­de­ren Revi­sion des Stif­tungs­rechts gesche­hen müsse. Weil er einen Zusam­men­hang zwischen diesen beiden Rechts­for­men sieht, erach­tet er eine Revi­sion aktu­ell als verfrüht.

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