Mit der Motion «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» (22.4445) wurde der Bundesrat beauftragt, einen Vorschlag vorzulegen, wie das Verbot von Unterhaltsstiftungen aufgehoben werden kann. Ständerat Thierry Burkart hatte den Vorstoss am 15. Dezember 2022 eingereicht. Der Ständerat hat die Behandlung für den 13. März 2023 traktandiert. Die Motion möchte die Möglichkeiten einer Familienstiftung ausweiten und Unterhaltsstiftungen ermöglichen, die heute verboten sind. Eine Unterhaltsstiftung bietet die Möglichkeit, dass ein Vermögen nicht auf einen Schlag auf die Erben übergeht. Heute werden hierzu vor allem eine Lösungen über angelsächsische Trusts oder ausländische Familienstiftungen gewählt.
Trust oder Familienstiftung
Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung. In seiner Antwort verweist er auf die Motion «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung» (18.3383). Bei der Eröffnung zur Vernehmlassung – sie dauert noch bis zum 30. April 2023 – zum Vorentwurf zur Einführung des Schweizer Trusts als neues Rechtsinstitut im Obligationenrecht im Januar 2022 hielt der Bundesrat fest, «dass die Einführung eines Trusts die heutige Rechtsform der Stiftung insbesondere im karitativen und philanthropischen Bereich nicht konkurrenzieren darf und will.» Der Bundesrat zeigte sich offen gegenüber einer Legalisierung der Unterhaltsstiftung zu einem späteren Zeitpunkt. Allerdings hielt er fest, dass dies im Rahmen einer umfassenderen Revision des Stiftungsrechts geschehen müsse. Weil er einen Zusammenhang zwischen diesen beiden Rechtsformen sieht, erachtet er eine Revision aktuell als verfrüht.