Diese Woche hat der Bundesrat die Einführung eines neuen Rechtsinstituts im Obligationenrecht in die Vernehmlassung geschickt: Ein Trust nach Schweizer Recht. Das Parlament hatte den Bundesrat in einer Motion zu diesem Schritt beauftragt.
Ähnlich einer Stiftung
Ein Trust weist Ähnlichkeiten mit einer Stiftung auf. Ein Vermögen wird zum Nutzen von begünstigten Personen an einen besonderen Vermögensverwalter übergeben. Im Gegensatz zur Stiftung geht das Vermögen nicht unwiderruflich in den Trust über. Vielmehr ist ein Trust zeitlich begrenzt auf maximal 100 Jahre. Er kann aber auch früher aufgelöst werden. Trust werden gerne bei der Nachlassplanung eingesetzt. So kann das Familienvermögen über mehrere Generationen übertragen werden. Im wirtschaftlichen Umfeld kommen Trusts zum Einsatz, um ein Vermögen zu verwalten, zu erhalten oder zu sichern. Trusts sind vor allem im angelsächsichen Recht bekannt. Seit 2007 (Haager Trust-Übereinkommen) sind im Ausland errichtete Trusts allerdings auch in der Schweiz anerkannt. Um nicht auf ausländische Trusts ausweichen zu müssen, hat das Parlament deswegen den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, einen Schweizer Trust zu schaffen.
Frage der Besteuerung
Eine mögliche Einführung im OR führt zu Fragestellungen in anderen Bundesgesetzen. Da ein Trust Ähnlichkeiten mit einer Stiftung aufweist, steht insbesondere die Frage im Raum, wie Trusts steuerlich behandelt werden soll. Der Bundesrat schlägt vor, unwiderrufliche Trusts ohne feste Ansprüche der Begünstigten im Grundsatz analog wie Stiftungen zu besteuern. Der Vorschlag des Bundesrates nimmt auch die internationalen Vorgaben insbesondere bezüglich Informations- und Dokumentationspflichten auf. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 30. April 2022.