Seit dem 1. Januar ist in Österreich das Gemeinnützigkeitsreformgesetz in Kraft getreten. Dieses stärke die Stiftungen durch «mehr Rechtssicherheit, dauerhaften Zugang zur Spendenabsetzbarkeit, höchst attraktive Anreize für Stiftende und maximale Flexibilität in der Mittelverwendung», zählt der Verband für gemeinnütziges Stiften die Vorteile auf und schreibt von einem Gründungsboom gemeinnütziger Stiftunge, der sich abzeichne. 40 bis 50 Millionen Euro zusätzliche Mittel werden alleine im Bildungsbereich erwartet. Günther Lutschinger, Geschäftsführender Vorstand des Verbandes für gemeinnütziges Stiften, sagt: «Durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz hat Österreich im Wettbewerb um den besten Standort für philanthropisches Engagement enorm aufgeholt – ein echter Gamechanger, der die Stiftungslandschaft nachhaltig beflügeln wird.» Mit der Gesetzesreform sei der Standort gegenüber Deutschland deutlich gestärkt worden. Entsprechend würden sich die Anfragen beim Verband häufen. «Wer zukünftig im großen Stil Gutes tun möchte, muss nicht ins Ausland gehen. Und vielleicht kommt so manche Philanthropin und mancher Philanthrop auch wieder zurück», sagt Günther Lutschinger.
Spenden steuerlich absetzbar
Alle gemeinnützigen Organisationen profitieren seit Anfangs Jahr von der Spendenabsetzbarkeit. Das Gesetz bringt weitere Verbesserungen für bestehende und neu zu gründende Stiftungen. Günther Lutschinger sagt: «Durch den Entfall der Wirtschaftsprüfung wird der Zugang von Stiftungen zur Spendenbegünstigung wesentlich erleichtert. Ein maßgeblicher Schritt! Ist der Bescheid doch zugleich eine rechtliche Absicherung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung.»