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Fami­li­en­stif­tung modernisieren

Anders als der Bundesrat erachtet der Ständerat den Zeitpunkt als passend, um die Modernisierung von Familienstiftungen zu prüfen.

In der Früh­jahrs­es­sion hat der Stän­de­rat die Motion «Die Schwei­zer Fami­li­en­stif­tung stär­ken. Verbot der Unter­halts­stif­tung aufhe­ben» (22.4445) behan­delt. Stän­de­rat Erich Ettlin erkennt hinter der Motion ein berech­tig­tes Anlie­gen: «Das Verbot der Fami­li­en­un­ter­halts­stif­tun­gen ist ein alter Zopf und führt zu Ausweich­ope­ra­tio­nen auf andere Länder; so werden Stif­tun­gen im Fürs­ten­tum Liech­ten­stein errich­tet oder Struk­tu­ren, soge­nannte Trusts, in angel­säch­si­schen Ländern aufge­baut.» Eine Moder­ni­sie­rung der Fami­li­en­stif­tun­gen könne dieses Problem lösen. Im Gegen­satz zum Bundes­rat sieht er aktu­ell den Zeit­punkt als passend, um dieses Thema anzu­ge­hen. Erich Ettlin bean­tragte, die Motion der zustän­di­gen Kommis­sion zuzu­wei­sen. Diese soll die Motion jener zu der Einfüh­rung von Trusts gegen­über­stel­len. Stän­de­rat Thierry Burkart, der die Motion zu den Fami­li­en­stif­tun­gen einge­reicht hatte, unter­stützte den Ordnungs­an­trag. Die Motion wurde gemäss Antrag von Erich Ettlin angenommen.