An seiner Sitzung vom 1. November 2023 hat der Bundesrat eine Revision der Gebührenverordnung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA (GebV-ESA) beschlossen. Die Erhöhung beträgt rund 200 Franken pro Stiftung. Damit liegt die Jahresgebühr im Durchschnitt bei 1200 Franken.
Drei Pauschalen für den Jahresbericht
Die ESA beaufsichtigt mehr als 5000 Stiftungen. Gemäss Verordnung von 2014 muss sie für ihre Arbeit kostendeckende Gebühren erheben. «Das wurde in den letzten sieben Jahren mehrheitlich nicht erreicht», heisst es im erläuternden Bericht zur Revision. Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK sei zum Schluss gekommen, dass die ESA für ihre laufenden Arbeiten und um einen angefallenen Arbeitsrückstand aufzuholen zukünftig mehr Ressourcen benötige. «Mit der Anhebung der Gebührensätze wird dem Bearbeitungsaufwand, der in den letzten acht Jahren verzeichneten Teuerung im Personalbereich und so dem Kostendeckungsprinzip besser und transparenter Rechnung getragen», heisst es im Bericht. Deswegen müsse der Gebührenrahmen angehoben und vereinfacht werden. Mit dem Beschluss des Bundesrates wird dies nun umgesetzt. So wird die Festlegung der Gebühr für die Prüfung der Jahresberichte administrativ vereinfacht. Nach Komplexität abgestuft werden drei Pauschalen angewendet. Für eine einfache jährliche Berichterstattung fällt eine Gebühr von 750 Franken an, für eine mittlere 1300 und für eine komplexe 2000.
Weil der analoge Weg für die Aufsicht mehr Aufwand bedeutet und mehr externe Kosten verursacht, wird für einen nicht vollständig digital eingereichten Jahresbericht eine Gebühr von 50 Franken erhoben. Für die Fristverlängerung kann eine Gebühr von maximal 50 Franken erhoben werden. Die neue Verordnung tritt auf Anfang 2024 in Kraft und hebt jene vom 19. November 2014 über die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht auf.