Seit Anfang Jahr müssen die gut 5000 Stiftungen, die von der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA beaufsichtigt werden, jährlich rund 200 Franken mehr an Gebühren bezahlen. Die Erhöhung sei nötig, damit die ESA ihre Tätigkeit kostendeckend ausführen könne, begründete der Bundesrat im vergangenen November die Anpassung der Gebührenverordnung. Gleichzeitig sei die Aufsichtsbehörde mit ihrer Arbeit erheblich im Rückstand und benötige mehr Stellenprozente, was zu einem höheren Kostenaufwand führe.
Der Bundesrat hält die Gebührenerhöhung nach wie vor für gerechtfertigt. Dies geht aus seiner kürzlich publizierten Stellungnahme zu einer Interpellation von Franz Grüter hervor. Der Luzerner SVP-Nationalrat hatte vorgeschlagen, auf eine jährliche Überprüfung von bereits revidierten Jahresberichten durch die ESA zu verzichten und stattdessen auf einen Mehrjahresrhythmus zu wechseln. Damit würde sich der finanzielle und administrative Aufwand insbesondere für gemeinnützige Stiftungen mit einer Bilanzsumme von weniger als fünf Millionen Franken reduzieren. Der Bundesrat sieht das anders: Die jährliche Eingabe der Jahresberichterstattung sei nötig, um mindestens einmal pro Jahr den aktuellen Stand der Stiftungstätigkeit erfassen zu können, schreibt er in seiner Stellungnahme. Eine Eingabe nur alle drei bis fünf Jahre wäre ungeeignet, um die Aufsicht wahrnehmen zu können. «Selbst eine jährlich stattfindende Überprüfung kommt für bestimmte Fälle teilweise sehr spät.» Zudem sei es auch für die Stiftungen relevant, jedes Jahr eine Rückmeldung von der Aufsicht zu erhalten.
Zahl der Stiftungen nimmt zu
Gleichzeitig nehme auch die Anzahl Stiftungen, die von der ESA beaufsichtigt werden, stetig zu. Die Zahl der Fälle, die pro juristischem Mitarbeiter betreut werden, sei deutlich höher als in den kantonalen Stiftungsaufsichtsbehörden. «Um ihre Aufgaben seriös wahrnehmen zu können, muss die ESA ihre personellen und betrieblichen Ressourcen ausbauen.» Der Preisüberwacher habe mit der ESA vereinbart, die Auswirkungen der Gebührenerhöhung im zweiten Halbjahr im Rahmen eines Monitorings zu untersuchen, hält der Bundesrat fest. Darüber hinaus sieht er aktuell keinen Handlungsbedarf.