Symbolbild: Markus Winkler, unsplash

Bundes­rat hält höhere Gebüh­ren für Stif­tungs­auf­sicht für angemessen

Der Bundesrat sieht in Bezug auf die neue Verordnung über die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht keinen aktuellen Handlungsbedarf. Das geht aus seiner kürzlich veröffentlichten Antwort auf die Interpellation von SVP-Nationalrat Franz Grüter hervor.

Seit Anfang Jahr müssen die gut 5000 Stif­tun­gen, die von der Eidge­nös­si­schen Stif­tungs­auf­sicht ESA beauf­sich­tigt werden, jähr­lich rund 200 Fran­ken mehr an Gebüh­ren bezah­len. Die Erhö­hung sei nötig, damit die ESA ihre Tätig­keit kosten­de­ckend ausfüh­ren könne, begrün­dete der Bundes­rat im vergan­ge­nen Novem­ber die Anpas­sung der Gebüh­ren­ver­ord­nung. Gleich­zei­tig sei die Aufsichts­be­hörde mit ihrer Arbeit erheb­lich im Rück­stand und benö­tige mehr Stel­len­pro­zente, was zu einem höhe­ren Kosten­auf­wand führe.

Der Bundes­rat hält die Gebüh­ren­er­hö­hung nach wie vor für gerecht­fer­tigt. Dies geht aus seiner kürz­lich publi­zier­ten Stel­lung­nahme zu einer Inter­pel­la­tion von Franz Grüter hervor. Der Luzer­ner SVP-Natio­nal­rat hatte vorge­schla­gen, auf eine jähr­li­che Über­prü­fung von bereits revi­dier­ten Jahres­be­rich­ten durch die ESA zu verzich­ten und statt­des­sen auf einen Mehr­jah­res­rhyth­mus zu wech­seln. Damit würde sich der finan­zi­elle und admi­nis­tra­tive Aufwand insbe­son­dere für gemein­nüt­zige Stif­tun­gen mit einer Bilanz­summe von weni­ger als fünf Millio­nen Fran­ken redu­zie­ren. Der Bundes­rat sieht das anders: Die jähr­li­che Eingabe der Jahres­be­richt­erstat­tung sei nötig, um mindes­tens einmal pro Jahr den aktu­el­len Stand der Stif­tungs­tä­tig­keit erfas­sen zu können, schreibt er in seiner Stel­lung­nahme. Eine Eingabe nur alle drei bis fünf Jahre wäre unge­eig­net, um die Aufsicht wahr­neh­men zu können. «Selbst eine jähr­lich statt­fin­dende Über­prü­fung kommt für bestimmte Fälle teil­weise sehr spät.»  Zudem sei es auch für die Stif­tun­gen rele­vant, jedes Jahr eine Rück­mel­dung von der Aufsicht zu erhalten. 

Zahl der Stif­tun­gen nimmt zu

Gleich­zei­tig nehme auch die Anzahl Stif­tun­gen, die von der ESA beauf­sich­tigt werden, stetig zu. Die Zahl der Fälle, die pro juris­ti­schem Mitar­bei­ter betreut werden, sei deut­lich höher als in den kanto­na­len Stif­tungs­auf­sichts­be­hör­den. «Um ihre Aufga­ben seriös wahr­neh­men zu können, muss die ESA ihre perso­nel­len und betrieb­li­chen Ressour­cen ausbauen.» Der Preis­über­wa­cher habe mit der ESA verein­bart, die Auswir­kun­gen der Gebüh­ren­er­hö­hung im zwei­ten Halb­jahr im Rahmen eines Moni­to­rings zu unter­su­chen, hält der Bundes­rat fest. Darüber hinaus sieht er aktu­ell keinen Handlungsbedarf.

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