Gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz können nationale Umweltschutzorganisationen heute gegen bestimmte Vorhaben Beschwerde wegen Verletzung von Bundesumweltrecht erheben. Laut der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK‑N) kann das bei kleineren Bauprojekten aber zu ungleichen Machtverhältnissen führen, wenn sich beispielsweise Privatpersonen beim Bau eines Einfamilienhauses mit der Einsprache einer professionellen nationalen Umweltorganisation konfrontiert sehen.
Kein «David gegen Goliath»
Die Kommission schlägt deshalb vor, kleinere Wohnprojekte künftig nicht mehr dem Verbandsbeschwerderecht zu unterstellen. Die geplante Änderung des Natur- und Heimschutzgesetzes bezieht sich auf Wohnbauprojekte innerhalb von Bauzonen mit einer Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmetern. Bestehen bleiben soll das Beschwerderecht in besonders sensiblen Gebieten wie geschützten Dorfkernen oder Biotopen sowie bei allen Projekten ausserhalb der Bauzonen.
Die Vorlage geht zurück auf die parlamentarische Initiative «Kein David gegen Goliath beim Verbandsbeschwerderecht» des Walliser Mitte-Nationalrats Philipp Bregy. Die Kommission hat sie mit 13 zu 9 bei einer Enthaltung verabschiedet. Eine Kommissionsminderheit lehnt die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts ab, weil dies auf Kosten des Ortsbild- und Landschaftsschutzes gehe. Weitere Minderheiten fordern zusätzliche Einschränkungen der anvisierten Neuregelung. Die Kommission gibt den Vorentwurf bis zum 11. Juli 2023 in die Vernehmlassung.