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Vernehm­las­sung zur Kulturförderung

Noch bis zum 22. September läuft die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft. Der Bundesrat hat darin sechs Schwerpunkte zur Kulturförderung für die strategische Ausrichtung von 2025 bis 2028 formuliert.

Wohin soll die Kultur­för­de­rung des Bundes gehen? Der Bundes­rat hat in seiner Kultur­bot­schaft für die Peri­ode 2025 bis 2028 sechs Hand­lungs­fel­der defi­niert. Aktu­ell läuft die Vernehm­las­sung. Noch bis zum 22. Septem­ber können sich inter­es­sierte Kreise zur Vorlage äussern.

Erfah­run­gen aus der Pandemie

Die vom Bundes­rat in der Botschaft zur Kultur­för­de­rung vorge­schla­ge­nen sechs Hand­lungs­fel­der sind geprägt von den Erfah­run­gen während der Pande­mie. «Die Covid-19-Pande­mie 2020–2022 war ein Schlüs­sel­mo­ment für die Kultur in der Schweiz. In der Krise beschleu­nig­ten und akzen­tu­ier­ten sich verschie­dene bereits bestehende Entwick­lungs­ten­den­zen wie beispiels­weise die Verla­ge­rung des Film­kon­sums auf digi­tale Platt­for­men oder die prekäre soziale Sicher­heit vieler Kunst­schaf­fen­der», heisst es in der Botschaft. So zählt zu den sechs Schwer­punk­ten die «Kultur als Arbeits­welt». Der Bund will die soziale Sicher­heit profes­sio­nel­ler Kultur­schaf­fen­den erhö­hen. Mit der «Digi­ta­len Trans­for­ma­tion in der Kultur», will er die neuen Formate für die Förder­tä­tig­keit berück­sich­ti­gen. Die weite­ren Punkte sind «Aktua­li­sie­rung der Kultur­för­de­rung», «Kultur als Dimen­sion der Nach­hal­tig­keit», «Kultur­erbe als leben­di­ges Gedächt­nis» und «Gouvernanz im Kultur­be­reich». Die Kultur­bot­schaft legt den Rahmen für die Förder­po­li­tik des Bundes. Davon betrof­fen sind alle Förder­be­rei­che für Kultur. Vorge­se­hen sind für die Peri­ode 2025 bis 2028 rund eine Milli­arde Franken. 


Zur Kultur­bot­schaft

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