Der Wert von siedlungsnahen und ruhigen Erholungsorten ist unbestritten – für unser Wohlbefinden, unsere Gesundheit und nicht zuletzt auch für die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden. Bei der Gestaltung von öffentlichen Aussenräumen müsse man jedoch nicht nur die visuellen, sondern auch die akustischen Aspekte berücksichtigen, schreiben die Organisatoren des «Tag gegen Lärm» in der Schweiz, der dieses Jahr am 24. April stattfindet. Mit dem diesjährigen Motto «Ohren auf beim Planen» fordern sie Behörden, Planer:innen und Bauherr:innen zum Handeln auf. Die Vereinigung kantonaler Lärmfachstellen Cercle Bruit Schweiz hat dafür eine neue Webseite eingerichtet. Diese enthält Grundlagen und praktische Hinweise, wie in Frei- und Erholungsräumen eine gute Klangqualität erreicht werden kann. Anhand zahlreicher Beispiele und Hördemonstrationen kann man dort unterschiedliche Massnahmen testen und erleben.
Kriterien für eine gute Klangraumqualität
Die akustische Qualität eines Ortes lasse sich nicht einfach messen, so die Trägerschaft. Ob man sich in einem Park, einem Innenhof oder auf einem Platz gerne aufhalte, hänge nicht nur von der Lautstärke ab, die dort herrsche. Vor allem auch die Qualität der Geräusche ist relevant. Die Gestaltung der Umgebung sei hier entscheidend. Es spielt eine Rolle, ob Geräusche von Hindernissen abgeschirmt und von Flächen absorbiert oder reflektiert werden. Wer öffentliche Freiräume gestaltet, kann sowohl mit neuen Geräuschen, zum Beispiel durch Wasser, Bäume oder Vogelgezwitscher, als auch mit der Auswahl von Objekten und Materialien zu einer guten Aufenthaltsqualität beitragen. Die Materialvielfalt des Bodens beispielsweise begünstige die Klangvielfalt: Grünflächen und lose Materialien wie Sand und Kies reflektieren Geräusche weniger stark als Beton und Asphalt. Sie sind somit gut für das Ohr. Auch Hecken und niedrige Mauern dämpfen Geräusche. So können sie die Klangqualität eines Ortes verbessern. Zudem seien entsiegelte Böden und Hecken auch eine wichtige hitzemindernde Massnahme und wertvoll für die Biodiversität im Siedlungsraum. Die Gestaltung von Klangräumen könnten Lärmschutzmassnahmen jedoch nicht ersetzen, heisst es in der Mitteilung. In erster Linie müssten deshalb störende Geräusche soweit als möglich vermindert werden. «Im Unterschied zum gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutz mit seinen Grenzwerten gibt es für die akustische Gestaltung von Erholungsräumen keine gesetzlichen Vorgaben, wohl aber breit abgestützte Erfahrungen.»
Breit abgestützte Trägerschaft
Der «International Noise Awareness Day» findet jedes Jahr am letzten Mittwoch im April statt. Er wurde 1996 von der New Yorker «League for the Hard of Hearing» (heute «Center for Hearing and Communication») ins Leben gerufen. 2005 nahm die Schweiz zum ersten Mal aktiv an diesem Aktionstag teil. Die Trägerschaft setzt sich zusammen aus: Cercle Bruit Schweiz (Vereinigung kantonaler Lärmfachstellen), Schweizerische Gesellschaft für Akustik, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz sowie Lärmliga Schweiz. Unterstützt wird die Trägerschaft vom Bundesamt für Umwelt BAFU und vom Bundesamt für Gesundheit BAG. Mit der Teilnahme am Aktionstag setzt sich die Trägerschaft das Ziel, den «Tag gegen Lärm» in der Schweiz zu verankern und Behörden, Fachpersonen sowie die Öffentlichkeit auf das Thema Lärm zu sensibilisieren.