Der Bundesrat unterstützt die parlamentarische Initiative zur Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz (Pa. Iv. Luginbühl). «Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz auch in Zukunft sichergestellt werden soll», heisst es in seiner Stellungnahme von vergangener Woche. An seiner Sitzung vom 12. Mai hat er festgehalten, dass er die Initiative der Rechtskommission des Ständerats (RK‑S) für eine Stärkung des Stiftungsstandorts unterstützt. Hierzu sollen Anpassungen an der Stiftungsurkunde zukünftig einfacher möglich sein. Nach Ansicht der RK‑S entspreche das geltende Recht nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen des Stiftungssektors.
Die parlamentarische Initiative will eine Vereinfachung bei unwesentlichen Änderungen der Stiftungsurkunde. Sie sollen zukünftig nur noch einen sachlichen Grund verlangen. Heute sind geringfügige Anpassungen nur möglich, wenn neben einem triftigen Grund auch keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ausserdem sollen Änderungen auch in der ganzen Schweiz nicht mehr notariell beglaubigt werden müssen.
Gemäss Vorschau auf die Sommersession 2021 steht das Geschäft (14.470 Pa. Iv. Luginbühl. Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung) auf dem Programm des Ständerates.