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Stif­tungs­stand­ort stärken

Der Bundesrat unterstützt parlamentarische Initiative zur Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz.

Der Bundes­rat unter­stützt die parla­men­ta­ri­sche Initia­tive zur Stär­kung des Stif­tungs­stand­orts Schweiz (Pa. Iv. Lugin­bühl). «Der Bundes­rat teilt die Ansicht, dass die Attrak­ti­vi­tät des Stif­tungs­stand­or­tes Schweiz auch in Zukunft sicher­ge­stellt werden soll», heisst es in seiner Stel­lung­nahme von vergan­ge­ner Woche. An seiner Sitzung vom 12. Mai hat er fest­ge­hal­ten, dass er die Initia­tive der Rechts­kom­mis­sion des Stän­de­rats (RK‑S) für eine Stär­kung des Stif­tungs­stand­orts unter­stützt. Hierzu sollen Anpas­sun­gen an der Stif­tungs­ur­kunde zukünf­tig einfa­cher möglich sein. Nach Ansicht der RK‑S entspre­che das geltende Recht nicht mehr den aktu­el­len Bedürf­nis­sen des Stiftungssektors. 

Die parla­men­ta­ri­sche Initia­tive will eine Verein­fa­chung bei unwe­sent­li­chen Ände­run­gen der Stif­tungs­ur­kunde. Sie sollen zukünf­tig nur noch einen sach­li­chen Grund verlan­gen. Heute sind gering­fü­gige Anpas­sun­gen nur möglich, wenn neben einem trif­ti­gen Grund auch keine Rechte Drit­ter beein­träch­tigt werden. Ausser­dem sollen Ände­run­gen auch in der ganzen Schweiz nicht mehr nota­ri­ell beglau­bigt werden müssen. 

Gemäss Vorschau auf die Sommer­ses­sion 2021 steht das Geschäft (14.470 Pa. Iv. Lugin­bühl. Schwei­zer Stif­tungs­stand­ort. Stär­kung) auf dem Programm des Ständerates.

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