Das Schweizer Stiftungswesen zeichnet sich durch eine hohe Internationalität aus. 20% der Stiftungen können auch im Ausland tätig sein, 5% haben einen Zweck, der ausschliesslich im Ausland umgesetzt wird. Die Internationalität des Stiftungswesens hat sich in den letzten Jahren nochmals deutlich verstärkt. Bei den zwischen 1980 und 1999 gegründeten Stiftungen waren 4,3% rein international ausgerichtet, bei den seit 2000 gegründeten Stiftungen sind es dagegen 8,8%.[1]
Die Gründe dafür sind sowohl politischer, finanzieller und gesellschaftlicher Natur. Erstens ist die Schweiz aufgrund ihrer politischen Neutralität ein Knotenpunkt der internationalen Zusammenarbeit. Gerade deswegen sind grosse supranationale Organisationen wie der Global Fund, GAVI oder Gain als Schweizer Stiftungen gegründet worden. Finanziell profitiert das Stiftungswesen vom hohen Anteil des weltweiten Privatvermögens, dass in Schweizer Bankkonten liegt. Wenn daraus ein philanthropisches Engagement geschaffen werden soll, dann liegt die Schweizer Stiftung als Rechtsform nahe. Gesellschaftlich verfügt die Schweiz über einen sehr hohen Anteil an ausländischen Einwohner, die sich oftmals von der Schweiz aus für ihr Heimatland einsetzen. Ausserdem hören viele aktuelle Gesellschaftsprobleme wie Klimaschutz oder Migration nicht an der Landesgrenze auf.
Grosse Vielfalt bei den Stiftungsratsmitgliedern
Diese Internationalität spiegelt sich auch in den Stiftungsräten wider. Insgesamt waren Ende 2019 im Handelsregister 69’106 Mandate und 61’736 Personen als Stiftungsräte eingetragen.[2] Die überwiegende Mehrzahl der Personen hält nur ein Mandat (91,7%), 6,3% halten 2 Mandate, 1,9% 3 bis 5 Mandate und gerade einmal 0,1% mehr als 5 Mandate. Im Durchschnitt besteht ein Stiftungsrat aus 5,2 Personen. Erstmals wurden für den diesjährigen Schweizer Stiftungsreport die Nationalitäten der Stiftungsräte ausgewertet (siehe Abbildung).[3] 87.8% aller Stiftungsräte sind Schweizer, 12.2% haben eine andere Nationalität. Hier dominieren die Nachbarländer, insbesondere Deutschland (26,6% aller Ausländer), Frankreich (18,5%) und Italien (10,7%). Darüber hinaus sind die USA (3,6%) sowie Belgien (3,4%) und die Niederlande (3,2%) wichtige Herkunftsländer. Total sind 137 verschiedene Nationalitäten vertreten! Die Kantone mit den meisten ausländischen Stiftungsräten sind wenig überraschend die allgemein stark international positionierten Kantone Zug (28,2%) und Genf (27,3%). Am niedrigsten ist der Anteil in Appenzell Ausserrhoden (4,1%) und in Glarus (3%).

Behördliche Kleingeisterei
Neben dem Zuwachs an Internationalität bei den Zwecken und den beteiligten Personen ist aber auch ein gegenläufiger Trend festzustellen, der vornehmlich aus den Amtsstuben der kantonalen Steuerverwaltungen getrieben wird. Dort wird immer häufiger Wert daraufgelegt, dass die gemeinnützige Zweckverfolgung in der Schweiz, am besten im eigenen Kanton, stattzufinden hat. Wenn dies nicht möglich ist (z.B. weil der Kanton über keinen Regenwald verfügt), dann wird nicht selten zur Bedingung gemacht, dass ein weiterer Zweck hinzugefügt wird, der zur eigenen Scholle passt. Solche Bedingungen bevormunden die Bürger und bedeuten eine deutliche Einschränkung der Stifterfreiheit. Ausserdem lassen sie die Mobilität des Kapitals ausser Acht. Die Stiftung wird dann einfach in einem anderen Kanton gegründet – oder gar in einem anderen Land. Aus Sicht der Steuerverwaltung mag das nicht problematisch, sondern vielleicht sogar wünschenswert sein. Gesellschaftlich aber behindert dieser Schollenzwang den Austausch von Ideen, Engagement und Menschlichkeit. Deshalb weniger Steuersubstrat zu haben, sollte jeder Schweizer Kanton verkraften können.
[1] Reynolds-Schier, I. (2020): Geography of the Swiss Foundation Sector, Stans, in Publikation.
[2] Weitere Informationen und Zahlen finden sich auf www.stiftungsstatistik.ch
[3] Der Schweizer Stiftungsreport 2020 kann auf www.stiftungsreport.ch kostenlos heruntergeladen werden.