Gesichter: Bild, justice-initiative, zVg, Guido Fluri Stiftung

Reso­lu­tion zur Aufar­bei­tung von Kindsmissbrauchsfällen

Der Europarat hat am 26. Januar 2024 der Aufarbeitung von Kindsmissbrauchsfällen nach Schweizer Vorbild zugestimmt. Das Parlament strebt eine umfassende Untersuchung, eine offizielle Entschuldigung und finanzielle Entschädigungen für europäische Überlebende von Kindesmissbrauch in privaten, staatlichen oder religiösen Einrichtungen an.

 «Wer die Miss­brauchs­fälle von früher igno­riert, kann die Miss­brauchs­fälle von heute und morgen nicht wirk­sam bekämp­fen», sagt der Schwei­zer Bericht­erstat­ter Pierre-Alain Fridez vor dem Parla­ment des Euro­pa­rats. Und er betont weiter «in Europa dürfen wir nie wieder die Augen verschlies­sen vor dem Miss­brauch von Kindern in öffent­li­chen, priva­ten oder reli­giö­sen Einrich­tun­gen, die eigent­lich sichere Häfen sein soll­ten». Diese Argu­men­ta­tion über­zeugte die Mehr­heit der Parla­ments­mit­glie­der, sie stimmte den Empfeh­lun­gen zu, die den Forde­run­gen der euro­päi­schen «Justice Initia­tive» entsprechen.

Einstim­mig­keit

Am 26. Januar 2024 hat sich der Euro­pa­rat einstim­mig für die Aufar­bei­tung von Kinds­miss­brauchs­fäl­len nach dem Vorbild der Schweiz ausge­spro­chen. Die Empfeh­lun­gen sehen vor, das Leid der Über­le­ben­den offi­zi­ell anzu­er­ken­nen, unab­hän­gig von Verjäh­rung eine Wieder­gut­ma­chungs­zah­lung zu leis­ten und eine umfas­sende wissen­schaft­li­che Aufar­bei­tung in jedem einzel­nen Land durchzuführen. 

Die Reso­lu­tion des Euro­pa­rats verlangt von seinen Mitglieds­staa­ten eine umfas­sende Bestands­auf­nahme der Kinds­miss­brauchs­si­tua­tion in ihren Einrich­tun­gen. Die Ermitt­lun­gen sollen körper­li­che, sexu­elle und psychi­sche Miss­hand­lun­gen in öffent­li­chen, priva­ten und reli­giö­sen Einrich­tun­gen umfas­sen. Die Mitglieds­staa­ten werden aufge­for­dert, das zuge­fügte Leid anzu­er­ken­nen, sich offi­zi­ell zu entschul­di­gen und unab­hän­gig vom Alter der Opfer ange­mes­sene Entschä­di­gun­gen zu gewähren.

Schwei­ze­ri­sches Vorbild

Die «Justice Initia­tive» wurde von Guido Fluri, Initia­tor der «Wieder­gut­ma­chungs­in­itia­tive» in der Schweiz, ins Leben geru­fen. In der Schweiz führte die Volks­in­itia­tive zu einem staat­li­chen Gesetz, das die Aner­ken­nung des Unrechts, wissen­schaft­li­che Aufar­bei­tung und Soli­da­ri­täts­zah­lun­gen vorsah. Über 12’000 Über­le­bende erhiel­ten darauf­hin eine offi­zi­elle Aner­ken­nung und Soli­da­ri­täts­zah­lung. DieMiss­brauchs­fälle wurden und werden staat­lich aufgearbeitet.

Die parla­men­ta­ri­sche Versamm­lung des Euro­pa­rats umfasst 46 Mitglieds­staa­ten. Die Abge­ord­ne­ten vertre­ten über 600 Millio­nen Bürger:innen.

Mehr zur Justice Initia­tive

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