Die NGOs Public Eye und Trial international standen wegen eines Berichts über die Kolmar Group AG vor Gericht. Der Rohstoffhändler hatte die Autor:innen des Bericht «Schmuggel von libyschem Diesel: Ein Schweizer Händler navigiert in trüben Gewässern» angezeigt. Wie Public Eye nun vermeldet, hat das Regionalgericht Bern-Mittelland die beiden NGOs vom Vorwurf der «Verleumdung oder gar üblen Nachrede» freigesprochen. Mark Dummett, Leiter des Bereichs Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty International, sagte zum Freispruch: «Die Entscheidung des Gerichts, die Autoren des Berichts freizusprechen, die von ihrem Recht Gebrauch machten, die Aktivitäten eines multinationalen Unternehmens zu untersuchen, ist ein Schritt zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäusserung und der Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen, die versuchen, Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.»
Zivilverfahren läuft weiter
«Die Recherchen der beiden NGOs hatten Kolmars Beteiligung am Handel mit Diesel aus dem damals im Bürgerkrieg befindlichen Libyen aufgedeckt», schreibt Public Eye zum Inhalt des beanstandeten Berichts. Erschienen war er im März 2020. Das Gericht urteilte, dass die Autor:innen ihren professionellen Pflichten nachgekommen seien indem sie den Bericht auf zahlreiche Quellen, Dokumente und Zeugenaussagen gestützt hätten, wie Public Eye schreibt. Und Trial international schreibt, dass das Gericht die Solidität und Glaubwürdigkeit der investigativen journalistischen Arbeit unterstrichen habe. Ausserdem habe das Gericht das öffentliche Interesse bestätigt, so Public Eye. Weiter läuft die Zivilklage, welche die Kolmar Group AG zudem 2023 eingereicht hat. Wegen Persönlichkeitsverletzungen verlangt das Unternehmen 1,8 Millionen Dollar Schadenersatz. Diese Zivilklage stehe für einen Trend, indem mit finanziell bedeutenden Klagen die Publikation kritischer Berichterstattung verhindert werden soll. Aus diesem Grund wurde die Schweizer Allianz gegen SLAPP gegründet. Zum Verdikt des Berner Gerichts hält Trial international fest, dass es bestätige, dass Untersuchung und Aufdeckung der Wahrheit kein Vergehen, sondern ein Grundpfeiler unserer Demokratie sei.