BIld: Tingey Injury Law Firm, unsplash (Hintergrund KI erweitert)

Public Eye: Frei­spruch von Berner Gericht

Das Gericht Bern-Mittelland hat zwei NGOs und die Autor:innen eines Berichts über die Kolmar Group AG vom Vorwurf der «Verleumdung oder gar üblen Nachrede» freigesprochen.

Die NGOs Public Eye und Trial inter­na­tio­nal stan­den wegen eines Berichts über die Kolmar Group AG vor Gericht. Der Rohstoff­händ­ler hatte die Autor:innen des Bericht «Schmug­gel von liby­schem Diesel: Ein Schwei­zer Händ­ler navi­giert in trüben Gewäs­sern» ange­zeigt. Wie Public Eye nun vermel­det, hat das Regio­nal­ge­richt Bern-Mittel­land die beiden NGOs vom Vorwurf der «Verleum­dung oder gar üblen Nach­rede» frei­ge­spro­chen. Mark Dummett, Leiter des Bereichs Wirt­schaft und Menschen­rechte bei Amnesty Inter­na­tio­nal, sagte zum Frei­spruch: «Die Entschei­dung des Gerichts, die Autoren des Berichts frei­zu­spre­chen, die von ihrem Recht Gebrauch mach­ten, die Akti­vi­tä­ten eines multi­na­tio­na­len Unter­neh­mens zu unter­su­chen, ist ein Schritt zum Schutz des Rechts auf freie Meinungs­äus­se­rung und der Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen, die versu­chen, Unter­neh­men zur Rechen­schaft zu ziehen.»

Zivil­ver­fah­ren läuft weiter

«Die Recher­chen der beiden NGOs hatten Kolmars Betei­li­gung am Handel mit Diesel aus dem damals im Bürger­krieg befind­li­chen Libyen aufge­deckt», schreibt Public Eye zum Inhalt des bean­stan­de­ten Berichts. Erschie­nen war er im März 2020. Das Gericht urteilte, dass die Autor:innen ihren profes­sio­nel­len Pflich­ten nach­ge­kom­men seien indem sie den Bericht auf zahl­rei­che Quel­len, Doku­mente und Zeugen­aus­sa­gen gestützt hätten, wie Public Eye schreibt. Und Trial inter­na­tio­nal schreibt, dass das Gericht die Soli­di­tät und Glaub­wür­dig­keit der inves­ti­ga­ti­ven jour­na­lis­ti­schen Arbeit unter­stri­chen habe. Ausser­dem habe das Gericht das öffent­li­che Inter­esse bestä­tigt, so Public Eye. Weiter läuft die Zivil­klage, welche die Kolmar Group AG zudem 2023 einge­reicht hat. Wegen Persön­lich­keits­ver­let­zun­gen verlangt das Unter­neh­men 1,8 Millio­nen Dollar Scha­den­er­satz. Diese Zivil­klage stehe für einen Trend, indem mit finan­zi­ell bedeu­ten­den Klagen die Publi­ka­tion kriti­scher Bericht­erstat­tung verhin­dert werden soll. Aus diesem Grund wurde die Schwei­zer Alli­anz gegen SLAPP gegrün­det. Zum Verdikt des Berner Gerichts hält Trial inter­na­tio­nal fest, dass es bestä­tige, dass Unter­su­chung und Aufde­ckung der Wahr­heit kein Verge­hen, sondern ein Grund­pfei­ler unse­rer Demo­kra­tie sei.

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