Bild: Glen Carrie, unsplash

Poli­ti­sche Teil­habe für alle

Alle erwachsenen Schweizer:innen dürfen abstimmen und wählen. Von diesem Recht ausgeschlossen sind Menschen mit einer geistigen Behinderung, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen. Der Bundesrat kommt in einem vor Kurzem veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass diese Regelung mit der UN-Behindertenkonvention nicht vereinbar ist.

Nach Bundes­ge­setz werden urteils­un­fä­hige Menschen, die unter umfas­sen­der Beistand­schaft stehen, vom Stimm- und Wahl­recht ausge­schlos­sen. Ausser­dem sind Wahl- und Abstim­mungs­un­ter­la­gen nicht durch­ge­hend in leich­ter Spra­che verfasst. Von diesem Ausschluss sind schät­zungs­weise rund 16’000 Menschen betrof­fen. In seinem am 25. Okto­ber veröf­fent­lich­ten Bericht «Poli­ti­sche Teil­habe von Schwei­ze­rin­nen und Schwei­zern mit einer geis­ti­gen Behin­de­rung» kommt der Bundes­rat zum Schluss, dass dies nicht mehr ganz den völker­recht­li­chen Stan­dards entspre­che. So wider­spre­che der Ausschluss der Behin­der­ten­kon­ven­tion der UNO, welche die Vertrags­staa­ten dazu verpflich­tet, alle Menschen mit einer Behin­de­rung abstim­men und wählen zu lassen; die Schweiz hat diese Konven­tion 2014 rati­fi­ziert. Zudem gebe es deut­li­che Unter­schiede zwischen den Kanto­nen, was in der Praxis zu einer Ungleich­be­hand­lung von Menschen mit einer geis­ti­gen Behin­de­rung führe. 

Bericht zeigt Handlungsbedarf

Ange­sichts dieser Span­nungs­fel­der zeigt der Bericht zwei Hand­lungs­op­tio­nen auf: die Aufhe­bung des Stimm­rechts­aus­schlus­ses und die Über­prü­fung der Urteils­fä­hig­keit in jedem einzel­nen Fall. Auch möchte der Bundes­rat das Ange­bot an Wahl­an­lei­tun­gen in Leich­ter Spra­che weiter evaluieren. 

Der Bericht des Bundes­rats ist eine Folge eines Postu­lats der Tessi­ner Stän­de­rä­tin Marina Carob­bio Guscetti. Der Bericht geht nun ins Parla­ment. (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/83729.pdf)

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