Nach Bundesgesetz werden urteilsunfähige Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen, vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Ausserdem sind Wahl- und Abstimmungsunterlagen nicht durchgehend in leichter Sprache verfasst. Von diesem Ausschluss sind schätzungsweise rund 16’000 Menschen betroffen. In seinem am 25. Oktober veröffentlichten Bericht «Politische Teilhabe von Schweizerinnen und Schweizern mit einer geistigen Behinderung» kommt der Bundesrat zum Schluss, dass dies nicht mehr ganz den völkerrechtlichen Standards entspreche. So widerspreche der Ausschluss der Behindertenkonvention der UNO, welche die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, alle Menschen mit einer Behinderung abstimmen und wählen zu lassen; die Schweiz hat diese Konvention 2014 ratifiziert. Zudem gebe es deutliche Unterschiede zwischen den Kantonen, was in der Praxis zu einer Ungleichbehandlung von Menschen mit einer geistigen Behinderung führe.
Bericht zeigt Handlungsbedarf
Angesichts dieser Spannungsfelder zeigt der Bericht zwei Handlungsoptionen auf: die Aufhebung des Stimmrechtsausschlusses und die Überprüfung der Urteilsfähigkeit in jedem einzelnen Fall. Auch möchte der Bundesrat das Angebot an Wahlanleitungen in Leichter Sprache weiter evaluieren.
Der Bericht des Bundesrats ist eine Folge eines Postulats der Tessiner Ständerätin Marina Carobbio Guscetti. Der Bericht geht nun ins Parlament. (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/83729.pdf)