Bild: Andreas Fischinger, unsplash

Parla­ment will Verbot für Unter­halts­stif­tun­gen kippen

Nach dem Ständerat spricht sich auch der Nationalrat für die Aufhebung des Verbots von Unterhaltsstiftungen aus.

Das Schwei­zer Parla­ment will den Fami­li­en­stif­tun­gen mehr Möglich­kei­ten geben. Nach­dem bereits der Stän­de­rat der Motion des Aargauer FDP-Stän­de­ra­tes Thierry Burkart zuge­stimmt hatte, votierte auch der Natio­nal­rat für das Anlie­gen. 116 Nationalrät:innen stimm­ten für die Motion, 68 waren dage­gen, 3 enthiel­ten sich. Die Motion geht nun zur Umset­zung an den Bundesrat.

Dosierte Weiter­gabe des Nachlasses

Gemäss aktu­el­ler Recht­spre­chung dürfen Fami­li­en­stif­tun­gen ihre Mittel nur für bestimmte Zwecke wie Bildungs­kos­ten von Fami­li­en­mit­glie­dern verwen­den. Thierry Burkart argu­men­tierte, dass diese Einschrän­kung dazu führe, dass viele Schwei­zer Fami­lien auf auslän­di­sche Stif­tun­gen auswi­chen. Das Ziel des Anlie­gens ist es, dass Fami­li­en­stif­tun­gen in der Schweiz auch eine «dosierte» Weiter­gabe des Nach­las­ses an die nächste Gene­ra­tion ermög­li­chen können. Das aktu­elle Verbot von Unter­halts­stif­tun­gen sei aus der Zeit gefal­len. Es müsse aufge­ho­ben werden. Vertreter:innen der SP, der Grünen und der GLP lehn­ten die Motion ab. Der Bundes­rat hatte sich gegen die Motion ausge­spro­chen. Er stand dem Anlie­gen aber grund­sätz­lich offen gegen­über. Aller­dings erach­tet er eine umfas­sende Revi­sion des Stif­tungs­rechts als notwe­nig, um die Anpas­sung vorneh­men zu können.

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