Das Schweizer Parlament will den Familienstiftungen mehr Möglichkeiten geben. Nachdem bereits der Ständerat der Motion des Aargauer FDP-Ständerates Thierry Burkart zugestimmt hatte, votierte auch der Nationalrat für das Anliegen. 116 Nationalrät:innen stimmten für die Motion, 68 waren dagegen, 3 enthielten sich. Die Motion geht nun zur Umsetzung an den Bundesrat.
Dosierte Weitergabe des Nachlasses
Gemäss aktueller Rechtsprechung dürfen Familienstiftungen ihre Mittel nur für bestimmte Zwecke wie Bildungskosten von Familienmitgliedern verwenden. Thierry Burkart argumentierte, dass diese Einschränkung dazu führe, dass viele Schweizer Familien auf ausländische Stiftungen auswichen. Das Ziel des Anliegens ist es, dass Familienstiftungen in der Schweiz auch eine «dosierte» Weitergabe des Nachlasses an die nächste Generation ermöglichen können. Das aktuelle Verbot von Unterhaltsstiftungen sei aus der Zeit gefallen. Es müsse aufgehoben werden. Vertreter:innen der SP, der Grünen und der GLP lehnten die Motion ab. Der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen. Er stand dem Anliegen aber grundsätzlich offen gegenüber. Allerdings erachtet er eine umfassende Revision des Stiftungsrechts als notwenig, um die Anpassung vornehmen zu können.