Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2023 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) eingeleitet. Ziel der Revision ist es, den Schutz von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben und beim Zugang zu Dienstleistungen zu verbessern. Als wesentlicher Punkt sieht die Vorlage die formelle Anerkennung der Gebärdensprache vor. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 5. April 2024.
Schutz vor Diskriminierung
In der Schweiz leben gemäss dem Bundesamt für Statistik rund ein Fünftel der Menschen mit Behinderungen. Im Sinne der gesetzlichen Vorgaben, ihnen ein gleichgestelltes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, habe die Schweiz in der jüngeren Vergangenheit Fortschritte gemacht. Dies sei insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln der Fall, schreibt der Bund zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens. Die geplante Teilrevision konzentriert sich auf die Bereiche Arbeit und Dienstleistungen.
Die nun begonnene Änderung des Bundesgesetzes sieht eine Ausweitung des Schutzes vor direkten und indirekten Diskriminierungen bei privaten Arbeitsverhältnissen und Dienstleistungen vor. Arbeitgeber und Dienstleister sollen dazu verpflichtet werden, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Diskriminierung zu vermindern. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung barrierefreier Online-Dienstleistungen und flexible Arbeitszeiten für Mitarbeiter:innen mit Behinderungen.
Rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen
Bereits im Vorjahr hatten die zuständigen Kommissionen des National- und Ständerates der Motion für die rechtliche Anerkennung der drei schweizerischen Gebärdensprachen zugestimmt. Nun beabsichtigt der Bundesrat, diese Motion umzusetzen. Der Vorentwurf der Teilrevision berücksichtigt dies. Er fasst die bestehenden Regelungen zum Zugang zu Informationen zusammen.
Zusätzlich hat der Bundesrat vier Schwerpunktprogramme in den Bereichen Arbeit, Dienstleistungen, Wohnen und Partizipation initiiert. Für diese stellt er jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 500’000 Franken bereit. Diese Programme zielen darauf ab, die Umsetzung der Änderungen im BehiG zu unterstützen. Sie sollen zudem den Austausch zwischen Bund, Kantonen und der Zivilgesellschaft zu fördern und die Grundlagen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln.