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Menschen mit Behin­de­run­gen besser vor Diskri­mi­nie­rung schützen

Der Bundesrat will Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben und beim Zugang zu Dienstleistungen besser schützen. Er die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) eröffnet.

Der Bundes­rat hat am 8. Dezem­ber 2023 die Vernehm­las­sung für eine Teil­re­vi­sion des Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes (BehiG) einge­lei­tet. Ziel der Revi­sion ist es, den Schutz von Menschen mit Behin­de­run­gen im Erwerbs­le­ben und beim Zugang zu Dienst­leis­tun­gen zu verbes­sern. Als wesent­li­cher Punkt sieht die Vorlage die formelle Aner­ken­nung der Gebär­den­spra­che vor. Die Vernehm­las­sungs­frist dauert bis zum 5. April 2024.

Schutz vor Diskriminierung

In der Schweiz leben gemäss dem Bundes­amt für Statis­tik rund ein Fünf­tel der Menschen mit Behin­de­run­gen. Im Sinne der gesetz­li­chen Vorga­ben, ihnen ein gleich­ge­stell­tes und selbst­be­stimm­tes Leben zu ermög­li­chen, habe die Schweiz in der jünge­ren Vergan­gen­heit Fort­schritte gemacht. Dies sei insbe­son­dere im Hinblick auf den Zugang zu Gebäu­den und öffent­li­chen Verkehrs­mit­teln der Fall, schreibt der Bund zur Eröff­nung des Vernehm­las­sungs­ver­fah­rens. Die geplante Teil­re­vi­sion konzen­triert sich auf die Berei­che Arbeit und Dienstleistungen.

Die nun begon­nene Ände­rung des Bundes­ge­set­zes sieht eine Auswei­tung des Schut­zes vor direk­ten und indi­rek­ten Diskri­mi­nie­run­gen bei priva­ten Arbeits­ver­hält­nis­sen und Dienst­leis­tun­gen vor. Arbeit­ge­ber und Dienst­leis­ter sollen dazu verpflich­tet werden, ange­mes­sene Vorkeh­run­gen zu tref­fen, um Diskri­mi­nie­rung zu vermin­dern. Dazu gehö­ren beispiels­weise die Bereit­stel­lung barrie­re­freier Online-Dienst­leis­tun­gen und flexi­ble Arbeits­zei­ten für Mitarbeiter:innen mit Behinderungen.

Recht­li­che Aner­ken­nung der Gebärdensprachen

Bereits im Vorjahr hatten die zustän­di­gen Kommis­sio­nen des Natio­nal- und Stän­de­ra­tes der Motion für die recht­li­che Aner­ken­nung der drei schwei­ze­ri­schen Gebär­den­spra­chen zuge­stimmt. Nun beab­sich­tigt der Bundes­rat, diese Motion umzu­set­zen. Der Vorent­wurf der Teil­re­vi­sion berück­sich­tigt dies. Er fasst die bestehen­den Rege­lun­gen zum Zugang zu Infor­ma­tio­nen zusammen.

Zusätz­lich hat der Bundes­rat vier Schwer­punkt­pro­gramme in den Berei­chen Arbeit, Dienst­leis­tun­gen, Wohnen und Parti­zi­pa­tion initi­iert. Für diese stellt er jähr­lich zusätz­li­che Mittel in Höhe von 500’000 Fran­ken bereit. Diese Programme zielen darauf ab, die Umset­zung der Ände­run­gen im BehiG zu unter­stüt­zen. Sie sollen zudem den Austausch zwischen Bund, Kanto­nen und der Zivil­ge­sell­schaft zu fördern und die Grund­la­gen für die Gleich­stel­lung von Menschen mit Behin­de­run­gen weiterentwickeln.

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