Gute Gover­nance bezieht die Gesell­schaft mit ein

Seit 2005 besteht der Swiss Foundation Code als praxisorientierte Hilfestellung für alle Fragen der Führung und Organisation von Förderstiftungen. In der neuen Ausgabe 2021 ist ein neuer Grundsatz zur gesellschaftlichen Verantwortung von Stiftungen dazugekommen.

Mit der ersten Ausgabe im Jahr 2005 defi­nierte der Swiss Foun­da­tion Code (SFC) drei grund­le­gende Prin­zi­pien einer «Good Foun­da­tion Gover­nance»: Wirk­sam­keit in der Umset­zung des Stif­tungs­zwecks, Trans­pa­renz und Checks and Balan­ces. Alle drei Grund­sätze haben nichts an ihrer Aktua­li­tät einge­büsst, viel­mehr erfas­sen sie drei Themen, die in den vergan­ge­nen Jahren beson­dere Aufmerk­sam­keit erhal­ten haben. In mehre­ren – teils spek­ta­ku­lä­ren – Gerichts­fäl­len ging es um Fragen von Checks and Balan­ces – insbe­son­dere um den Macht­aus­gleich im Stif­tungs­rat und den Umgang mit Inter­es­sen­kon­flik­ten. Mehr Trans­pa­renz bei Stif­tun­gen wurde sowohl von der Poli­tik wie von zivil­ge­sell­schaft­li­chen Akteu­ren einge­for­dert, sowohl was die Mittel­her­kunft, als auch die Mittel­ver­wen­dung betrifft. Wirk­sam­keit schliess­lich ist zu einem Leit­thema gewor­den, das nicht nur die Zweck­ver­fol­gung der Stif­tung, sondern immer mehr auch die Vermö­gens­an­lage betrifft. Schon in der letz­ten Ausgabe des SFC im Jahr 2015 wurde die Stif­tung als Wirkungs­ein­heit bezeich­net, bei der alle Akti­vi­tä­ten einen Einfluss auf die Zweck­erfül­lung haben.

Stif­tun­gen sind keine Soli­täre
Mit den drei bestehen­den Grund­sät­zen des SFC verbun­den ist ein Verständ­nis der Stif­tun­gen als aktiv handelnde Orga­ni­sa­tio­nen. Trans­pa­renz, Wirk­sam­keit und Macht­aus­gleich setzen eine grund­le­gende Ausein­an­der­set­zung mit dem eige­nen Stif­tungs­zweck, dem Vermö­gen und der Zweck­erfül­lung voraus. Dazu muss aber auch das gesell­schaft­li­che Umfeld berück­sich­tigt werden. Denn Stif­tun­gen sind keine Soli­täre, sondern stehen selbst mitten in der Gesell­schaft, auf die sie einwir­ken wollen. Ein Verständ­nis der gesell­schaft­li­chen Entwick­lung und – daraus abge­lei­tet – eine Stra­te­gie für das Enga­ge­ment der eige­nen Stif­tung sind eine wich­tige Grund­lage für eine gute Foun­da­tion Governance.

Ein neuer Grund­satz
Mit der neuen Ausgabe des Swiss Foun­da­tion Code 2021 kommt ein vier­ter Grund­satz hinzu, der eben­falls ein hoch aktu­el­les Thema erfasst. Der Grund­satz «Gesell­schaft­li­che Verant­wor­tung» betont die beson­dere Funk­tion von Stif­tun­gen als private Orga­ni­sa­tio­nen, die gesell­schaft­li­che Zwecke verfol­gen. Zwar steht der Stif­tungs­zweck immer an obers­ter Stelle, aber Themen wie eine Viel­falt bei der Zusam­men­set­zung des Stif­tungs­rats, die Anwen­dung nach­hal­ti­ger oder wirkungs­ori­en­tier­ter Krite­rien bei der Vermö­gens­an­lage oder ein verant­wor­tungs­vol­ler Umgang mit Ressour­cen (der Stif­tung und der Gesell­schaft) sind unab­hän­gig vom Stif­tungs­zweck umsetz­bar, sofern es die Vorga­ben des Stif­ters, die inter­nen Struk­tu­ren und Vermö­gens­be­stand­teile zulassen.

Im Jahr 2005 waren Grund­sätze wie Trans­pa­renz und Wirk­sam­keit eine grosse Heraus­for­de­rung für den Stif­tungs­sek­tor. Bei der Umset­zung konnte man sich nicht an Geset­zen oder Verord­nun­gen orien­tie­ren, sondern jede Stif­tung musste für sich selbst klären, wie sie damit umge­hen will. Glei­ches gilt für den neuen Grund­satz der gesell­schaft­li­chen Verant­wor­tung heut­zu­tage. Der SFC macht keine Vorschrif­ten, wie Stif­tun­gen ihre gesell­schaft­li­che Verant­wor­tung wahr­neh­men sollen. Der Grund­satz macht aber deut­lich, dass es zur «Good Foun­da­tion Gover­nance» gehört, sich damit auseinanderzusetzen.

Hier kann man den Swiss Foun­da­tion Code herun­ter­la­den (d/f/e)

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