Mit der ersten Ausgabe im Jahr 2005 definierte der Swiss Foundation Code (SFC) drei grundlegende Prinzipien einer «Good Foundation Governance»: Wirksamkeit in der Umsetzung des Stiftungszwecks, Transparenz und Checks and Balances. Alle drei Grundsätze haben nichts an ihrer Aktualität eingebüsst, vielmehr erfassen sie drei Themen, die in den vergangenen Jahren besondere Aufmerksamkeit erhalten haben. In mehreren – teils spektakulären – Gerichtsfällen ging es um Fragen von Checks and Balances – insbesondere um den Machtausgleich im Stiftungsrat und den Umgang mit Interessenkonflikten. Mehr Transparenz bei Stiftungen wurde sowohl von der Politik wie von zivilgesellschaftlichen Akteuren eingefordert, sowohl was die Mittelherkunft, als auch die Mittelverwendung betrifft. Wirksamkeit schliesslich ist zu einem Leitthema geworden, das nicht nur die Zweckverfolgung der Stiftung, sondern immer mehr auch die Vermögensanlage betrifft. Schon in der letzten Ausgabe des SFC im Jahr 2015 wurde die Stiftung als Wirkungseinheit bezeichnet, bei der alle Aktivitäten einen Einfluss auf die Zweckerfüllung haben.
Stiftungen sind keine Solitäre
Mit den drei bestehenden Grundsätzen des SFC verbunden ist ein Verständnis der Stiftungen als aktiv handelnde Organisationen. Transparenz, Wirksamkeit und Machtausgleich setzen eine grundlegende Auseinandersetzung mit dem eigenen Stiftungszweck, dem Vermögen und der Zweckerfüllung voraus. Dazu muss aber auch das gesellschaftliche Umfeld berücksichtigt werden. Denn Stiftungen sind keine Solitäre, sondern stehen selbst mitten in der Gesellschaft, auf die sie einwirken wollen. Ein Verständnis der gesellschaftlichen Entwicklung und – daraus abgeleitet – eine Strategie für das Engagement der eigenen Stiftung sind eine wichtige Grundlage für eine gute Foundation Governance.
Ein neuer Grundsatz
Mit der neuen Ausgabe des Swiss Foundation Code 2021 kommt ein vierter Grundsatz hinzu, der ebenfalls ein hoch aktuelles Thema erfasst. Der Grundsatz «Gesellschaftliche Verantwortung» betont die besondere Funktion von Stiftungen als private Organisationen, die gesellschaftliche Zwecke verfolgen. Zwar steht der Stiftungszweck immer an oberster Stelle, aber Themen wie eine Vielfalt bei der Zusammensetzung des Stiftungsrats, die Anwendung nachhaltiger oder wirkungsorientierter Kriterien bei der Vermögensanlage oder ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen (der Stiftung und der Gesellschaft) sind unabhängig vom Stiftungszweck umsetzbar, sofern es die Vorgaben des Stifters, die internen Strukturen und Vermögensbestandteile zulassen.
Im Jahr 2005 waren Grundsätze wie Transparenz und Wirksamkeit eine grosse Herausforderung für den Stiftungssektor. Bei der Umsetzung konnte man sich nicht an Gesetzen oder Verordnungen orientieren, sondern jede Stiftung musste für sich selbst klären, wie sie damit umgehen will. Gleiches gilt für den neuen Grundsatz der gesellschaftlichen Verantwortung heutzutage. Der SFC macht keine Vorschriften, wie Stiftungen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen sollen. Der Grundsatz macht aber deutlich, dass es zur «Good Foundation Governance» gehört, sich damit auseinanderzusetzen.
Hier kann man den Swiss Foundation Code herunterladen (d/f/e)