Digi­tale Lösun­gen für gemein­nüt­zige Schwei­zer Stiftungen

Die Digitalisierung bietet dem Stiftungsrat wertvolle Möglichkeiten, die Herausforderungen bei der Vermögensverwaltung zu meistern.

Eine der gröss­ten Heraus­for­de­run­gen des Stif­tungs­rats besteht darin, die ange­mes­sene Verwen­dung und Anlage der Vermö­gens­werte der Stif­tung sicher­zu­stel­len. Beson­ders schwie­rig können sich inter­na­tio­nale Trans­ak­tio­nen, im Ausland bele­gene Vermö­gens­werte sowie das regu­la­to­ri­sche Umfeld  (Common Report­ing Stan­dard, CRS) gestal­ten. Hier bietet der aktu­elle Digi­ta­li­sie­rungs­trend dem Stif­tungs­rat wert­volle Möglichkeiten.

Eine digi­tale Buch­füh­rung erfor­dert, dass die Bank Daten in digi­ta­ler Form liefert. Das kann eine Heraus­for­de­rung darstel­len, da Banken unter­schied­li­che Formate und Quali­täts­stu­fen verwen­den. Für eine auto­ma­ti­sche Verar­bei­tung digitaler 

Bank­da­ten im Buch­füh­rungs­sys­tem der Stif­tung ist die Entwick­lung verschie­de­ner elek­tro­ni­scher Schnitt­stel­len notwen­dig. Eine passende IT-Infra­struk­tur bringt dafür zahl­rei­che Vorteile wie Kosten­ein­spa­run­gen, effi­zi­ente Erstel­lung von Berich­ten (Jahres­ab­schlüsse, Erfolgs- und Kapi­tal­fluss­rech­nung), Vorbe­rei­tung der Steu­er­erklä­rung, usw. 

Invest­ment Report­ing bietet dem Stif­tungs­rat einen trans­pa­ren­ten Über­blick über die bank­fä­hi­gen und nicht bank­fä­hi­gen Vermö­gens­werte. Er muss die  Perfor­mance der Vermö­gens­werte auf unter­schied­li­chen Aggre­ga­ti­ons­ebe­nen messen (z. B. von der Ebene der Vermö­gen­s­klasse über die unter­schied­li­chen Port­fo­lios bis hin zur konso­li­dier­ten Perfor­mance). Anhand  einer geeig­ne­ten Bench­mark bewer­tet er die Perfor­mance. . Deshalb sind unab­hän­gige Bewer­tun­gen entschei­dend. Aus Sicht des Risi­ko­ma­nage­ments soll­ten Anla­ge­port­fo­lios auf inte­grier­ter und konso­li­dier­ter Basis beur­teilt werden. Der Stif­tungs­rat muss die Anla­gen regel­mäs­sig über­wa­chen und sie mit der Anla­ge­stra­te­gie des Vermö­gens­ver­wal­tungs­ver­tra­ges verglei­chen. Je nach Stif­tungs­sta­tu­ten wird die zustän­dige Aufsichts­be­hörde die Vermö­gens­ver­wal­tungs­stra­te­gie analog den Voraus­set­zun­gen des Schwei­zer Pensi­ons­vor­sor­ge­plans (BVV2) überprüfen. 

Schliess­lich ist die voll­stän­dige Kontrolle über jegli­che Cash­flows, Gebüh­ren und Kosten eine unab­ding­bare Voraus­set­zung für die Beur­tei­lung der Perfor­mance eines Vermö­gens­ver­wal­ters. Sie  müssen mit den am Wett­be­werbs­markt erho­be­nen Gebüh­ren vergli­chen werden. Weitere Kosten­ein­spa­run­gen sind zu erwar­ten, wenn unter­schied­li­che Produkte – wie Jahres­ab­schlüsse oder Anla­ge­be­richte – auf Grund­lage dersel­ben Daten erstellt werden können.

Mitt­ler­weile bieten einige Schwei­zer Treu­hand­ge­sell­schaf­ten ihren Kunden digi­tale Lösun­gen in der Buch­hal­tung und im Invest­ment Report­ing an, weswe­gen es sich empfiehlt, die Anbie­ter sorg­fäl­tig zu prüfen. 

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