Die Aargauische Kantonalbank AKB legt gemäss Leistungsauftrag ihren Fokus auf die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Mit der Gründung der neuen gemeinnützigen Stiftung LEBENSRAUM AARGAU wird diesem Aspekt Rechnung getragen: Der gesellschaftliche Zusammenhalt sowie das Zusammenleben sollen vom philanthropischen Wirken profitieren.
Weshalb braucht es eine Stiftung?
Die Stiftung hat ihren Auftrag darin, innovative und nachhaltige Aktivitäten langfristiger Natur zu fördern. In der Schweiz ist gesellschaftliches Engagement zu Gunsten eines verbesserten Gemeinwohls nicht mehr wegzudenken. Laut Dieter Widmer, dem Direktionspräsidenten der Aargauischen Kantonalbank, sei das Engagement für die Gemeinschaft im Kanton Aargau jedoch eher unterdurchschnittlich, was auch auf das Mäzenatentum zuträfe. Es gebe aber viele engagierte KMUs, die sich für Wirtschaft und Gesellschaft einsetzten.
Die Pandemie hat die Menschen geprägt und die Wirtschaft teils schwer getroffen. Das «Miteinander» ist also mehr denn je von Bedeutung, doch braucht es auch Menschen, die sich in Organisationen und Vereinen zusammentun und sich für vielfältige Anliegen einsetzten. Davon profitiere die breite Bevölkerung, so der Direktionspräsident. Mit der Stiftung LEBENSRAUM AARGAU werden eben diese Verbindungen gefördert. «Eine gut funktionierende Gesellschaft lebt vom Miteinander, von der gegenseitigen Unterstützung, den gemeinsamen Aufgaben und Interessen. Genau dafür steht die Stiftung LEBENSRAUM AARGAU», sagt Dieter Widmer, Direktionspräsident der Aargauischen Kantonalbank.
Spende oder Zustiftung
Zum Aufbau der Dachstiftung steht der Aargauischen Kantonalbank ein Stiftungskapital von fünf Millionen Franken zur Verfügung. Ausserdem fliesst jährlich ein Prozent des Jahresgewinns der Bank in diesen Topf, das heisst rund 1,5 Millionen Franken. Auch Administrations- und Personalkosten werden von der Aargauer Kantonalbank getragen. Die Stiftungsgelder kommen vollumfänglich den gemeinnützigen Projekten zugute. Dreimal jährlich werden Förderbeiträge vergeben.
Eine gut funktionierende Gesellschaft lebt vom Miteinander, von der gegenseitigen Unterstützung, den gemeinsamen Aufgaben und Interessen. Genau dafür steht die Stiftung LEBENSRAUM AARGAU
Dieter Widmer, Direktionspräsident der Aargauischen Kantonalbank
Das Spenden zugunsten der Stiftung ist allen möglich; Es steht Kund*innen der Aargauer Kantonalbank aber auch allen übrigen Personen und Unternehmen offen. Die Stiftungstätigkeit kann auch mit kleinen Beträgen unterstützt werden. Bei grossen Zuwendungen, welche die Millionengrenze überschreiten, können die Spender*innen ein zusätzliches Fördergefäss im Sinne des Stiftungszweckes eröffnen lassen.
Urs Hofmann als Stiftungsratspräsident
Stiftungsratspräsident ist der ehemalige Aargauer National- und Regierungsrat Urs Hofmann. Weiter zählen Simon Leumann und Stefan Liebich, beides Geschäftsleitungsmitglieder der Aargauer Kantonalbank, Christine Honegger, die Leiterin Kommunikation und Nachhaltigkeit der Aargauer Kantonalbank, und Corinne Mühlebach, Unternehmerin und Dozentin an der Fachhochschule Nordwestschweiz, zum Stiftungsrat.
Über die Vergabe von Förderbeiträgen entscheidet ein Fachgremium. Dieses setzt sich aus einem Stiftungsratsmitglied, der Geschäftsführung der Stiftung Petra Miersch sowie drei Beirätinnen und Beiräten zusammen. Aktiv ist die Stiftung in den Bereichen Kunst und Kultur, Umwelt, Natur und Tiere, Gesellschaft und Soziales sowie Gesundheit und Bewegung. Projekte können online eingegeben werden.