Die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG) mit Sitz in Winterthur legt grossen Wert auf die Klärung, ob sich Objekte mit problematischer Provenienz in ihrem Besitz befinden. Deswegen regelt sie die Provenienzforschung neu. Jetzt hat die SKKG einen weiteren Schritt gemacht. Gestern hat sie die Geschäftsordnung vorgestellt. Diese benennt die Pflichten und Kompetenzen der kürzlich eingesetzten Unabhängigen Kommission UK verbindlich. Sie hält Abläufe zur Organisation und zu den Entscheidungsfindungsprozessen fest.
Forschung und Entscheid getrennt
Wesentlich bei der Organisation der Provenienzforschung ist der SKKG die Trennung vom Entscheid, was im Einzelfall mit einem Objekt geschieht. Für die Bewertung der Erkenntnisse aus der Provenienzforschung ist die Unabhängige Kommission verantwortlich. Die Stiftung hat für deren Arbeit Leitlinien formuliert auf der Grundlage internationaler Abkommen wie den «Richtlinien der Washingtoner Konferenz» von 1998, der «Erklärung von Terezin» von 2009 und den «Ethischen Richtlinien für Museen von ICOM» von 2004 sowie im Sinne des Stiftungszwecks und der Sammlungsstrategie. Die Unabhängige Kommission entscheidet für die Stiftung verbindlich. Zwei Optionen stehen ihr zur Verfügung. Erstens: Die «bedingungslose Rückgabe des Kulturguts und/oder eine andere gerechte und faire Lösung» oder zweitens, die «Feststellung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen eines NS-verfolgungsbedingten Entzuges und/oder des genügenden Nachweises der Rechtsnachfolge der Ansprecher:innen», schreibt die SKKG. Die Stiftung gibt auch vor, dass die Entscheide, inklusive Begründung, öffentlich kommuniziert werden.
Hauptphase beginnt 2024
Bis Ende Jahr will die Stiftung die Initiierungsphase der Provenienzfoschung abgeschlossen haben. 2024 soll die Hauptphase beginnen. Dabei sollen die Ergebnisse zwei Mal im Jahr kommuniziert werden. So besteht auch die Möglichkeit, dass allfällige, nach der Recherche noch bestehende Lücken, gefüllt werden können. Aktuell befinden sich 350 Objekte in der Recherche.