Bild: Dan Dimmock, unsplash

SKKG: Weite­rer Schritt in der Orga­ni­sa­tion der Provenienzforschung

Die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte legt grossen Wert auf die Provenienzforschung. Nun hat sie die Geschäftsordnung mit den Pflichten und Rechten für die Unabhängige Kommission UK kommuniziert.

Die Stif­tung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG) mit Sitz in Winter­thur legt gros­sen Wert auf die Klärung, ob sich Objekte mit proble­ma­ti­scher Prove­ni­enz in ihrem Besitz befin­den. Deswe­gen regelt sie die Prove­ni­enz­for­schung neu. Jetzt hat die SKKG einen weite­ren Schritt gemacht. Gestern hat sie die Geschäfts­ord­nung vorge­stellt. Diese benennt die Pflich­ten und Kompe­ten­zen der kürz­lich einge­setz­ten Unab­hän­gi­gen Kommis­sion UK verbind­lich. Sie hält Abläufe zur Orga­ni­sa­tion und zu den Entschei­dungs­fin­dungs­pro­zes­sen fest.

Forschung und Entscheid getrennt

Wesent­lich bei der Orga­ni­sa­tion der Prove­ni­enz­for­schung ist der SKKG die Tren­nung vom Entscheid, was im Einzel­fall mit einem Objekt geschieht. Für die Bewer­tung der Erkennt­nisse aus der Prove­ni­enz­for­schung ist die Unab­hän­gige Kommis­sion verant­wort­lich. Die Stif­tung hat für deren Arbeit Leit­li­nien formu­liert auf der Grund­lage inter­na­tio­na­ler Abkom­men wie den «Richt­li­nien der Washing­to­ner Konfe­renz» von 1998, der «Erklä­rung von Tere­zin» von 2009 und den «Ethi­schen Richt­li­nien für Museen von ICOM» von 2004 sowie im Sinne des Stif­tungs­zwecks und der Samm­lungs­stra­te­gie. Die Unab­hän­gige Kommis­sion entschei­det für die Stif­tung verbind­lich. Zwei Optio­nen stehen ihr zur Verfü­gung. Erstens: Die «bedin­gungs­lose Rück­gabe des Kultur­guts und/oder eine andere gerechte und faire Lösung» oder zwei­tens, die «Fest­stel­lung über das Nicht­vor­lie­gen der Voraus­set­zun­gen eines NS-verfol­gungs­be­ding­ten Entzu­ges und/oder des genü­gen­den Nach­wei­ses der Rechts­nach­folge der Ansprecher:innen», schreibt die SKKG. Die Stif­tung gibt auch vor, dass die Entscheide, inklu­sive Begrün­dung, öffent­lich kommu­ni­ziert werden.

Haupt­phase beginnt 2024

Bis Ende Jahr will die Stif­tung die Initi­ie­rungs­phase der Prove­ni­enz­fo­schung abge­schlos­sen haben. 2024 soll die Haupt­phase begin­nen. Dabei sollen die Ergeb­nisse zwei Mal im Jahr kommu­ni­ziert werden. So besteht auch die Möglich­keit, dass allfäl­lige, nach der Recher­che noch bestehende Lücken, gefüllt werden können. Aktu­ell befin­den sich 350 Objekte in der Recherche.

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