Wie die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL-FP heute vermeldet, konnten im vergangenen Jahr 49 (Vorjahr: 30) Interventionen abgeschlossen werden. Der Baudruck auf die Schweizer Landschaft bleibe unvermindert stark, deshalb mussten verschiedene Einsprachen oder Beschwerden gegen Bauvorhaben geführt werden. 63 Fälle (Vorjahr: 61) waren es im vergangenen Jahr.
Mit Erfolg für die Landschaft
36 der 49 abgeschlossenen Verfahren erzielten ein positives Ergebnis. Das entspricht einer Erfolgsquote von 73 Prozent. Es wurden ebenso Beschwerden wie Einsprachen gutgeheissen, als auch mit Vereinbarungen Projektergebnisse erzielt, sodass die Eingaben von Seiten SL-FP zurückgezogen wurden. Insgesamt 13 Bauvorhaben hat die Bauherrschaft zurückgezogen.
Viele Themen
Die Themenbereiche für die Verfahren sind breit gestreut. Die Stiftung gibt an, dass es sich bspw. um den Abbruch und Wiederaufbau von Wohnhäusern ausserhalb der Bauzone, rechtswidrige Bauten in der Bauzone, Nutzungspläne, Verkehrs- und Energieanlagen, landwirtschaftliche Bauten und Meliorationen sowie touristische
Anlagen handelt. Die Stiftung sieht das Verbandsbeschwerderecht als notwendiges und wirksames Instrument zur Sicherung des Vollzugs der Gesetze zum Schutz von Natur und Landschaft.