Bundeshaus Bern, Bild: Ansgar Scheffold, unsplash

Erhö­hung der Umsatz­grenze für die Mehr­wert­steuer umstritten

Der Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz proFonds bedauert, dass der Bundesrat eine Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerbefreiung für Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen ablehnt.

Die Kommis­sion für Wirt­schaft und Abga­ben des Natio­nal­rats (WAK‑N) hatte im April 2021 ihrem Rat die Erhö­hung der Umsatz­grenze für die Befrei­ung von der Mehr­wert­steuer für Sport- und Kultur­ver­eine sowie gemein­nüt­zige Insti­tu­tio­nen bean­tragt. Der Bundes­rat lehnt diese Erhö­hung ab. In einer Stel­lung­nahme bedau­ert proFonds nun die Haltung des Bundes­ra­tes. Der Dach­ver­band der gemein­nüt­zi­gen Stif­tun­gen der Schweiz sieht in einer Anhe­bung der Umsatz­grenze eine Erleich­te­rung für die Arbeit gemein­nüt­zi­ger Orga­ni­sa­tio­nen. proFonds schreibt in seiner Begrün­dung: «Die Mehr­wert­steuer stellt einen erheb­li­chen finan­zi­el­len und admi­nis­tra­ti­ven Aufwand dar, der Ressour­cen bindet, die nicht für die Erfül­lung des gemein­nüt­zi­gen Zwecks genutzt werden können.» 

Streit­punkt Wett­be­werbs­ver­zer­rung
Für Sport- und Kultur­ver­eine sowie gemein­nüt­zige Insti­tu­tio­nen gilt aktu­ell eine Umsatz­grenze von 150’000 Fran­ken für eine Befrei­ung von der Mehr­wert­steuer. Diese Grenze will die WAK‑N auf 200’000 Fran­ken erhö­hen. Der Bundes­rat lehnt diese Erhö­hung ab. In seiner Begrün­dung verweist er darauf, dass Sport- und Kultur­ver­eine sowie gemein­nüt­zige Insti­tu­tio­nen bereits heute von einer höhe­ren Umsatz­grenze als die übri­gen Unter­neh­men profi­tier­ten. Diese liegt bei 100’000 Fran­ken. In seiner ableh­nen­den Haltung stellt er eine Wett­be­werbs­ver­zer­rung fest. Für die Umsatz­grenze seien insbe­son­dere die Berei­che Gastro­no­mie und Werbung rele­vant, begrün­det er und schreibt: «Hier bestehen bereits heute Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen zulas­ten der übri­gen Unter­neh­men. Diese Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen würden mit der Vorlage der WAK‑N weiter verschärft.» Dazu hatte proFonds in seiner Stel­lung­nahme zum Vorent­wurf bereits argu­men­tiert, dass es sich beim Betrieb eines Bistros oder ähnli­chem um einen Hilfs- oder Zweck­be­trieb handle, der dem gemein­nüt­zi­gen unter­ge­ord­net sei. «Damit wird das Gast­ge­werbe kaum konkur­ren­ziert. Von einer rele­van­ten Wett­be­werbs­ver­zer­rung kann nach unse­rer Auffas­sung daher nicht die Rede sein.» 

StiftungSchweiz engagiert sich für eine Philanthropie, die mit möglichst wenig Aufwand viel bewirkt, für alle sichtbar und erlebbar ist und Freude bereitet.

Folgen Sie StiftungSchweiz auf

-
-