Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK‑N) hatte im April 2021 ihrem Rat die Erhöhung der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuer für Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen beantragt. Der Bundesrat lehnt diese Erhöhung ab. In einer Stellungnahme bedauert proFonds nun die Haltung des Bundesrates. Der Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen der Schweiz sieht in einer Anhebung der Umsatzgrenze eine Erleichterung für die Arbeit gemeinnütziger Organisationen. proFonds schreibt in seiner Begründung: «Die Mehrwertsteuer stellt einen erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand dar, der Ressourcen bindet, die nicht für die Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks genutzt werden können.»
Streitpunkt Wettbewerbsverzerrung
Für Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen gilt aktuell eine Umsatzgrenze von 150’000 Franken für eine Befreiung von der Mehrwertsteuer. Diese Grenze will die WAK‑N auf 200’000 Franken erhöhen. Der Bundesrat lehnt diese Erhöhung ab. In seiner Begründung verweist er darauf, dass Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen bereits heute von einer höheren Umsatzgrenze als die übrigen Unternehmen profitierten. Diese liegt bei 100’000 Franken. In seiner ablehnenden Haltung stellt er eine Wettbewerbsverzerrung fest. Für die Umsatzgrenze seien insbesondere die Bereiche Gastronomie und Werbung relevant, begründet er und schreibt: «Hier bestehen bereits heute Wettbewerbsverzerrungen zulasten der übrigen Unternehmen. Diese Wettbewerbsverzerrungen würden mit der Vorlage der WAK‑N weiter verschärft.» Dazu hatte proFonds in seiner Stellungnahme zum Vorentwurf bereits argumentiert, dass es sich beim Betrieb eines Bistros oder ähnlichem um einen Hilfs- oder Zweckbetrieb handle, der dem gemeinnützigen untergeordnet sei. «Damit wird das Gastgewerbe kaum konkurrenziert. Von einer relevanten Wettbewerbsverzerrung kann nach unserer Auffassung daher nicht die Rede sein.»