Das Thema der diesjährigen Tagung war die «Good Foundation Compliance: beyond regulations». Namhafte Referentinnen und Referenten beleuchteten die strategische, operative und finanzielle Sicht von Compliance-Aufgaben:
- Wer trägt die rechtliche Verantwortung und haftet in einem Compliance-Verstoss?
- Wie sieht die optimale Zusammensetzung eines Stiftungsrates aus?
- Welche Vorteile besitzt eine Organisation mit grosser Diversität?
- Wie kann die Vermögensbewirtschaftung im Kontext von Stiftungen und Vereinen optimiert werden?
Die Tagung wurde musikalisch begleitet durch die akustische Mundart-Comedy-Gruppe Kofferband (kofferbande.ch)
Fokus I: Die Strategische Sicht: Interne Verantwortung
Dr. Alice Hengevoss – «Rechenschaftspflicht von NPO – ein notwendiges Übel oder strategischer Mehrwert?»
Dr. Alice Hengevoss, Postdoctoral Researcher am CEPS (Center for Philantropy Studies, Universität Basel), erläuterte anhand eines sehr anschaulichen Beispiels wie wichtig es sei, eine ganzheitliche Rechenschaftspflicht als Stiftung oder Verein im Auge zu behalten. Gut gemeinte Hilfe allein reiche nicht immer aus. Gerade in Drittweltländern sei es nötig, die Outcome- und Dialog-Logik zu berücksichtigen. Dies könne oft am besten mit Organisationen vor Ort sichergestellt werden. Der ganzheitliche Ansatz der Rechenschaftspflicht umfasse neben der juristischen Logik (Einhaltung der Gesetzmässigkeit) eben auch die Ressourcen-Logik (Sicherung der Geldströme; richtet sich an die Geldgeber), die Outcome-Logik (dient der Wirkungsmessung und der Verbesserung der Wirkungserbringung) sowie der Diskurs-Logik (Schaffung von Wirkung und Legitimität; der Dialog zwischen der NPO und den verschiedenen Interessensgruppen steht im Zentrum). Dr. Alice Hengevoss betonte, dass neben den klassischen Compliance-Themen die Schaffung von Wirkung und Legitimität massgebend und wertschöpfend sei. Diese Rechenschaftspflicht solle nicht als notwendiges Übel angesehen werden, sondern als erheblicher Wettbewerbsvorteil.
François Geinoz – «Dos and Don’ts im Stiftungsrat »
François Geinoz, Geschäftsführer der Limmat Stiftung und Präsident von proFonds, dem Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz, referierte über die «Dos and Don’ts im Stiftungsrat». Er erläuterte die Aufgaben des Stiftungsrates als strategisches Organ. Ausgehend von der Vision («vision to cure») und der Mission («mission to care») einer Stiftung entstehe die Stiftungspolitik, aus welcher die Strategie in das operative Geschäft fliesst. Die Stiftungspolitik stelle den normativen Orientierungsrahmen für die gesamte Stiftungstätigkeit dar (Werte, Stossrichtung, Anlagepolitik und Förderpolitik). Die Stiftungsstrategie solle die Frage beantworten, wie die Stiftung wirken will. François Geinoz orientierte sich bei seinen Ausführungen auch am Swiss Foundation Code (SFC) und zeigte die wichtigsten Elemente einer Stiftungsstrategie sowie deren Bereiche auf. Des weiteren leitete er über in die operative Geschäftsführung. Er wies insbesondere darauf hin, dass die Geschäftsführung als Gestalterin der Strategie eine Kernaufgabe wahrnehmen solle, welche die strategischen Vorgaben des Stiftungsrates unternehmerisch umsetzt. Die Geschäftsführung sei nicht als eine rein administrative Stiftungsverwalterin zu sehen. Hauptziel müsse hierbei immer sein, den Stiftungszweck zu erreichen. Das Referat wurde mit einer spannenden Veranschaulichung diverser Spannungsfelder ergänzt (bspw. operativ tätiger Stiftungsrat, unfähiger Stiftungsrat, Geschäftsleitung bestimmt Vision und Strategie, der Stiftungsrat hat keine einheitliche Strategie). Lösungsansätze konnten skizziert werden. So sei es elementar wichtig, dass gewisse Mindestkompetenzen im Stiftungsrat vorhanden sind (Recht, Finanzen, Stiftungszweck). Weitere Lösungsansätze zu Spannungsfeldern wurden in der Paneldiskussion diskutiert.
Panel-Diskussion
Kristina Picenoni, Geschäftsführerin von Kristina Picenoni Consulting, moderierte die erste Paneldiskussion. Zu Beginn begrüsste sie Herrn Dr. Roland Wirth, Geschäftsführer und Rektor der Kaderschule Zürich. Sie bat ihn als Einstieg in die Panel-Diskussion, seine Meinung zu den bisherigen Standpunkten darzulegen.
In einer offenen Diskussion wurde der Begriff «Foundation Compliance» geschärft und geklärt. Stiftungen müssen demnach den Grundgedanken der Regeltreue wahren und Strategie und Systeme zur Verhinderung von Normverstössen aufbauen. Darüber hinaus enthalte Compliance aber auch eine ethische Dimension, wie Dr. Alice Hengevoss deutlich aufzeigte.
Kristina Picenoni ging mit den Panelisten der Frage nach, warum Foundation Compliance nötig ist und nicht als nur ein notwendiges Übel angesehen werden sollte. Man war sich einig, dass es um die Vermeidung von Rechtsrisiken (bspw. Haftungsreduktion für Stiftungsräte), um die Vermeidung finanzieller Risiken (bspw. Bussen, Schadgeldzahlungen), um die Vermeidung regulatorischer Risiken (aufsichtsrechtliches Einschreiten) und vor allem auch um die Vermeidung von Reputationsrisiken gehe.
Die Panelisten bereicherten die Diskussion mit persönlichen Beispielen aus der Praxis.
Dr. Alice Hengevoss schilderte, wie ein integratives Verständnis der Rechenschaftspflicht die Leistungserbringung stärken kann. François Geinoz erläuterte weiter, wem gegenüber die NPOs rechenschaftspflichtig sind. Oft sei es schwierig, alle Interessensgruppen wie Geldgeber, Regulierungsorganisationen, Leistungsempfänger oder Peer-Organisationen unter einen Hut zu bekommen. Auch wurde der Frage nachgegangen, wie im Sinne einer Risikovermeidung ein geeignetes Erwartungsmanagement aufgebaut werden kann.
Das Kontrollumfeld einer gemeinnützigen Stiftung umfasst den Stiftungsrat, die Revisionsstelle und die Stiftungsaufsicht. Die Pflichten des Stiftungsrates wurden von François Geinoz akzentuiert dargelegt.
Dr. Roland Wirth ist auch der Meinung, dass vielen Stiftungsräten nicht klar sei, dass sie bei Verstössen haften. Er ist der Meinung, dass Compliance eine klare Führungsaufgabe des Stiftungsrates sei. So gelte die Sorgfalts- und Treuepflicht des Stiftungsrates ebenso wie es nötig sei, Interessenskonflikte möglichst zu vermeiden oder adäquat damit umzugehen (Ausstand, Rücktritt, Offenlegung).
Fokus II: Die operative Sicht: Erfolgreiche Zusammenarbeit
Dominic R. Lüthi – Optimaler Stiftungsrat: Planung, Suche Zusammenstellung
Dominic R. Lüthi stellte die Haupttätigkeiten von StiftungsratsMandat.com vor. Seit 2012 betreibt er zusammen mit seinem Team die Plattform VerwaltungsratsMandat.com und seit 2021 die Plattform StiftungsratsMandat.com, um den richtigen Mix in Verwaltungs- und Stiftungsräten auch für kleinere Unternehmen und Institutionen zu kreieren.
Weil die Methode auf der elektronischen «Do-it-yourself-Praxis» aufbaut, wird die Plattform auch das «Parship für Stiftungsratsmitglieder und Stiftungen» genannt.
Er betonte, dass Stiftungsräte vielfältiger werden sollten. Weiter ging er auf die Empfehlungen des Swiss Foundation Codes ein, welcher besagt, dass ein Stiftungsrat idealerweise nicht weniger als drei Personen zählen sollte, zeitlich verfügbar sei, nicht nur aus Gallionsfiguren, sondern aus integren Persönlichkeiten bestehen sollte, welche möglichst diverse fachliche und persönliche Fähigkeiten mitbringen sollten. Auch der Wille sich weiterzubilden sei nicht zu unterschätzen. Eine grosse Herausforderung dabei sei es, Persönlichkeiten zu finden, welche ein gutes Profil mitbringen und den Willen, dieses für kein oder ein geringes Einkommen oder sogar ehrenamtlich zu Verfügung zu stellen. Im Gegenzug biete die Mitgliedschaft in einer (grossen) Stiftung die Beteiligung an (grossen) strategischen Entscheidungen und ein gewisses Mass an Prestige. Bei kleineren und mittleren Stiftungen fallen dieses Motivationsgründe allerdings schnell weg. Daher sei es hier schwieriger, geeignete Persönlichkeiten zu finden und auch länger zu verpflichten. Auch eine aktive Mitarbeit auf allen Ebenen der Stiftungstätigkeit werde hier oft gefordert. Daher sei es wichtig, potenzielle Stiftungsratsmitglieder vorab umfassend und realistisch über ihre Aufgaben, Pflichten und den zu erwartenden Zeitaufwand zu informieren. Im Anschluss zeigte Dominic R. Lüthi in einer Live-Demonstration die Plattform StiftungsratsMandat.com. Zum Schluss beleuchtete er einige Tipps für die Arbeit in Stiftungen und wies darauf hin, sich frühzeitig nach Nachfolgen innerhalb des Stiftungsrats umzusehen.
Michel Rudin – Erfolgsfaktoren und Widerstände in der Organisation
Michel Rudin, ehem. Präsident Pink Cross und Gründer Swiss Diversity Forum & Swiss Diversity Awards stellte in einem sehr persönlichen Referat die Erfolgsfaktoren und Widerstände in einer Organisation dar. Sein grosser Erfolg und die Früchte seiner Arbeit gipfelten in der Annahme der «Ehe für alle». Dies war aber auch eine Erfolgsgeschichte mit Höhen und Tiefen. Er weiss aus eigener Erfahrung, dass eigene Betroffenheit zwar ein grosser Motivationsfaktor sein könne und diese gerade bei NGOs eine positive Auswirkung auf das Gelingen eines Projektes habe, trotzdem sei Betroffenheit allein kein Erfolgsgarant. Besonders wenn die Teamzusammensetzung nicht breit und divers abgestützt sei. Identifizierung mit einer Problematik sei nicht ohne weiteres Qualitäts- und Compliance-relevant.
Eine zielführende und effiziente Struktur sowie eine konsistente Strategie seien der Schlüssel zum Erfolg. Eine Compliance-kultivierte Vision sei unabdingbar. Weiter sollten der Mitgliedernutzen im Auge behalten, die (finanziellen) Ressourcen sinnvoll eingesetzt, sowie stets die Stakeholder miteinbezogen werden. Die Öffentlichkeitsarbeit sei auch enorm wichtig. Michel Rudin empfahl den Strategieprozess als einen stetigen Prozess zu sehen und das Strategiedokument regelmässig zu überarbeiten und der Situation anzupassen. Dies auch um frühzeitig auf Trends zu reagieren.
Panel-Diskussion
Kristina Picenoni, Geschäftsführerin von Kristina Picenoni Consulting, moderierte die zweite Paneldiskussion und stellte die beiden neuen Diskussionsteilnehmerinnen Julia Jakob, Co-Geschäftsführerin von SwissFoundations sowie Susanne Sugimoto, Co-Redaktionsleiterin bei THE PHILATHROPIST vor.
Auch hier ging die Diskussion «Beyond Regulations» und die operative Ebene wurde mit vielen persönlichen Beispielen aus dem Berufsalltag veranschaulicht. Massgebend sei dabei, dass es keine Einheitslösung für Compliance-Organisationen und Compliance-Prozesse gibt. Ein risikoorientiertes Compliance-Managementsystem sollte immer angemessen sein und auch nicht zu einer unnötigen Überregulierung in der Organisation führen. Auch der Beizug eines externen Compliance-Beauftragten könne manchmal sinnvoll sein. Julia Jakob stellte in der Folge auch den Swiss Foundations Code (SFC) vor, welcher vom Verband herausgegeben wurde. Dieser Code sei eine wichtige Richtschnur für «good foundation governance». Auch wurde darauf hingewiesen, dass sich Mitarbeitende und Stiftungsräte von Stiftungen gezielt in diesen Thematiken weiterbilden können.
Michel Rudin erläuterte anschaulich seine Erfahrungen, wenn es darum geht, eine optimale Teamzusammensetzung zu erreichen. Dies sei ein ständiger Prozess und ein gewisses Mass an Selbstreflektion sei unabdingbar.
Frau Sugimoto und Herr Lüthi teilten ebenfalls die Meinung, dass die richtige Zusammensetzung im Stiftungsrat oder im Vereinsvorstand Erfolgsfaktoren seien. Vielfalt sei hierbei ein absolut strategischer Erfolgsvorteil. Allerdings könne Diversität auch anstrengend sein und man müsse stets daran arbeiten.
Folgende Compliance-relevante Bereiche auf der organisatorischen Ebene sollten beachtet werden: Kern ist immer der Förderzweck und die Förderziele, die Fördermittel sollen effizient und wirksam eingesetzt werden, Sozialversicherungen sind einzuhalten, geeignete Mitarbeiter sollen eingestellt werden etc.
Zum Abschluss berichteten die Panel-Teilnehmenden von möglichen Fallstricken und wie diese verhindert werden können.
Fokus III: Die finanzielle Sicht: Vermögensbewirtschaftung im Stiftungskontext
Dr. Christoph Degen – Die Verwendung und Bewirtschaftung der Stiftungsmittel: Was ist zu beachten?
Dr. Christoph Degen erläuterte eingehend den Stiftungsbegriff und wies auf die beiden Grundfunktionen, die Erfüllung des Stiftungszwecks und die Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens hin. Der Stiftungsrat müsse die Treue- und Sorgfaltspflicht erfüllen und die Beschlüsse bzw. das Handeln des Stiftungsrates müssen mit dem staatlichen Recht und dem stiftungsinternen Recht im Einklang stehen. Dennoch gäbe es einen weiten Ermessensspielraum.
Christoph Degen wies auf die zweckmässige Verwendung des Stiftungsvermögens hin. Ein effizienter und wirksamer Einsatz der Stiftungsmittel und die Festlegung einer Strategie zur Umsetzung des Stiftungszwecks als Gebot der «good governance» seien gegeben. Die Stiftungsorgane seien zur getreuen und sorgfältigen Verwaltung des Stiftungsvermögens verpflichtet. Der Stiftungsrat trage demnach grundsätzlich die Zuständigkeit für die Vermögensbewirtschaftung. Das grösste Risiko hierbei könne das fehlende Fachwissen im Stiftungsrat im Bereich Vermögensverwaltung sein. Wichtig hierbei sei, dass sich die Haftung der Stiftungsratsmitglieder auf das Privatvermögen bei Verschulden (auch bei leichter Fahrlässigkeit) bezieht. Auch gäbe es das Risiko des Übernahmeverschuldens bei subjektivem Ungenügen. Es wurde im Detail auf die Pflichten und Aufgaben des Stiftungsrates im Bereich der Vermögensbewirtschaftung eingegangen (Anlageorganisation, Anlagestrategie, Anlagehorizont, Aspekte der Nachhaltigkeit, «mission based investments», Risikobeurteilung, Formalisierung der Anlagetätigkeit, Beizug externer Fachleute, Controlling, etc.).
Dr. Hansjörg Schmidt – Ein GRC-Framework für die Vermögensbewirtschaftung
Dr. Hansjörg Schmidt, Leiter Stiftungen, Zürcher Kantonalbank, zeigte eindrücklich ein Governance-Risk-Compliance-Framework auf. Er betonte klar, dass die Verantwortung für die Strategie in Sachen Liquiditätsbedarf, Anlagehorizont, Erwartungen der Rendite, Restriktionen, Nachhaltigkeit, Wirkung etc. nicht übertragbar an einen Dienstleister wie die ZKB seien. Der grösste Erfolgsbeitrag läge somit beim Stiftungsrat. In der Umsetzung und Kontrolle des Investmentkonzepts indes können die Verwaltung, Verwahrung und Kontrolle gut an Finanzdienstleister übertragen werden. Der Vorstand bzw. der Stiftungsrat oder die Anlagekommission müssen immer die langfristige Zweckerfüllung gemäss den Statuten oder dem Leitbild kontrollieren. Eine geeignete Risikostreuung in der Anlagestrategie sei angezeigt. Auch sei es sinnvoll sich mit seinen Peer-Gruppen zu vergleichen. Ein mögliches Beispiel sei hier der Swiss Philanthropy Performance Index (SwiPhiX). Dr. Hansjörg Schmidt ging in der Folge noch auf die konkrete Einordnung in der Vermögensallokation des SwiPhiX ein.
Panel-Diskussion
Patrick Krauskopf, Leiter Zentrum für Wettbewerbsrecht und Compliance, moderierte die dritte Paneldiskussion und stellte die beiden neuen Diskussionsteilnehmer Dr. Lukas von Orelli, Geschäftsführer der VELUX Stiftung und Stiftungsrat bei SwissFoundations sowie Benjamin Vetterli, Stiftungsrat AGE Stiftung, vor. Er bat beide auf das Gesagte der Vorredner einzugehen und dies zu reflektieren. Grösstenteils bestand Einigkeit im Bezug auf die Vorrednerinnen und ‑redner.
Dr. Lukas von Orelli ging weiter auf das Spannungsfeld zwischen wirkungsvoller Anlage und Investitionsanlagen ein. Die Wirkungsmessung der Anlagen müsse immer in Bezug auf den Stiftungszweck erfolgen. Auch Benjamin Vetterli wies auf die Bedeutung des Reputationsmanagements im Hinblick auf die Öffentlichkeit hin. Der Druck der Öffentlichkeit bspw. über Social Media nehme stetig zu. Transparenz, Orientierung an Branchenstandards und Teilnahme an Benchmark-Vergleichen helfe, Diskussionen zu versachlichen und Reputationsrisiken zu vermindern.
Abschluss
Patrick Krauskopf bedankte sich herzlich bei allen Rednerinnen und Rednern sowie auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche den reibungslosen Ablauf der Tagung ermöglicht haben. Die nächste Veranstaltung «Compliance bei Stiftungen und Vereinen» findet im Juli 2023 statt. Alle Interessierten sind bereits heute herzlich eingeladen.
Weitere Auskünfte
Patrick Krauskopf, Leiter Zentrum für Wettbewerbsrecht und Compliance