Der Bundesrat wurde durch zwei vom Parlament angenommenen Motionen aufgefordert, den Zugang für jugendliche Sans-Papier und abgewiesenen Asylsuchenden zu erleichtern. Er hat die geplante Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen in die Vernehmlassung geschickt. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst in ihrer Stellungnahme, dass die Hürden für eine Berufsbildung gesenkt werden sollen. Insgesamt gehen ihr die geplanten Anpassungen jedoch zu wenig weit; diese würden die bestehenden Schwierigkeiten beim Zugang zur beruflichen Grundbildung nur teilweise lösen.
So sieht die Verordnungsänderung vor, dass eine betroffene Person mittels Härtefallgesuch eine Aufenthaltsbewilligung für eine Berufsausbildung erhalte, wenn sie in der Schweiz mindestens zwei Jahre – statt wie bisher fünf Jahre – eine obligatorische Schule oder ein Brückenangebot besucht hat. Die SFH begrüsst diese Herabsetzung, fordert aber eine gleichzeitige Anpassung der Aufenthaltsdauer von mindestens fünf Jahren, die in der Rechtspraxis nach wie vor zusätzlich gilt. «Somit kann die geplante Neuregelung ihre Wirkung nicht entfalten», schreibt die SFH. Aus ihrer Sicht müsse die Neuregelung deshalb zwingend mit einer Anpassung der Rechtspraxis einhergehen.
Komplexe Lebensumstände berücksichtigen
Laut der Verordnungsänderung müssen die Betroffenen das Gesuch innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Schule oder des Brückenangebots einreichen; bisher hatten sie dafür nur ein Jahr Zeit. Die Erhöhung dieser Frist sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, so die SFH. Angesichts der komplexen Lebensumstände der Sans-Papiers und abgewiesenen Asylsuchenden brauche es jedoch eine Erhöhung auf mindestens fünf Jahre. Denn die Suche nach einer Anschlusslösung sei nur eines von vielen Problemen, mit denen Jugendliche und junge Erwachsene ohne Aufenthaltsbewilligung zu kämpfen hätten. Das Leben in der Irregularität betreffe zudem nicht nur die Jugendlichen, sondern auch deren Familie.
Gemäss der geplanten Verordnungsänderung darf eine bereits begonnene Berufslehre auch bei einem negativen Asylbescheid abgeschlossen werden. Die Betroffenen werden aber aus der Sozialhilfe ausgeschlossen und erhalten nur noch Nothilfe. Das Leben am Existenzminimum erschwere den erfolgreichen Abschluss einer Lehre, ist die SFH überzeugt. Sie empfiehlt deshalb, dass dieser Ausschluss aus der Sozialhilfe in einem nächsten Schritt überprüft werden solle. Weiter fordert die Schweizerische Flüchtlingshilfe eine Übergangsregelung für Asylsuchende, die ihre Berufslehre aufgrund eines negativen Asylentscheids abbrechen mussten oder gar nicht antreten durften, aber immer noch in der Schweiz leben. Sie sollen ihre Lehre antreten beziehungsweise abschliessen dürfen, sofern der Lehrbetrieb dazu bereit ist.