Die im Spendenreport 2022 veröffentlichten Ergebnisse einer Umfragestudie über die «Wirkung von Spendenkampagnen» der Schweizer Hilfswerke hat die ZEWO jetzt vertieft mit den Hilfswerken, die ihre Sammlungen im Sammlungskalender der Zewo koordinieren, diskutiert. Ziel der Veranstaltung war es, Handlungsempfehlungen abzuleiten, die in künftige Regelungen, in die Fundraising-Standards einfliessen sollen.
Es besteht Handlungsbedarf
Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere Spendenbitten an der Haustüre, per Telefon oder SMS als No Go empfunden werden. Weil die Zewo, wie sie schreibt, mit ihren Standards die Spendenfreude erhalten will, diskutierte sie mit den Hilfswerken konkret, wo Anpassungen nötig sind. Offenbar war man sich in der Runde einig, dass für neutral empfundene Aktivitäten keine Einschränkungen nötig seien. Dies auch deshalb, weil das neue Datenschutzgesetz – dieses tritt im September 2023 in Kraft – Online-Aktivitäten regeln werde. Handlungsbedarf sahen einige der Teilnehmenden bei den störenden Massnahmen.
Partizipative Vernehmlassung geplant
In einem nächsten Schritt will die Zewo ihre Standards mit weiteren Bezugsgruppen diskutieren und deren Anregungen in die neuen Standards einfliessen lassen. Ein breites Vernehmlassungsverfahren ist im Mai 2023 geplant.