Bild: Pixabay

Zewo lanciert breite Vernehmlassung

Die Stiftung Zewo aktualisiert in diesem Jahr ihre Standards. Hilfswerke und interessierte Privatpersonen sind eingeladen, bis am 30. Juni an der öffentlichen Vernehmlassung teilzunehmen. Die aktualisierten Zewo-Standards gelten ab 2024 für alle Prüfverfahren.

Die Zewo ist die Zerti­fi­zie­rungs­stelle für gemein­nüt­zige NPO, die in der Schweiz Spen­den sammeln. Die Stif­tung setzt sich dafür ein, dass Spen­den zweck­be­stimmt und wirt­schaft­lich einge­setzt werden. Nur die NPO, welche die 21 Zewo-Stan­dards erfül­len, erhal­ten das entspre­chende Güte­sie­gel. Den Spender:innen dient das Signet als Orien­tie­rungs­hilfe: Sie erken­nen daran, dass ihre Spende bei der zerti­fi­zier­ten Orga­ni­sa­tion in guten Händen ist. Die NPO ihrer­seits verpflich­ten sich mit dem Güte­sie­gel zum vertrau­ens­wür­di­gen Umgang mit Spen­den und zu einer klaren Infor­ma­tion der Spender:innen. 

Störende Geschenk­bei­la­gen

Aufgrund von aktu­el­len Entwick­lun­gen und verän­der­ten Rahmen­be­din­gun­gen müss­ten nun einzelne Stan­dards ange­passt werden, teilt die Zewo mit. Betrof­fen seien insbe­son­dere die Zewo-Stan­dards 18, 19, 20 und 21, die den Daten­schutz, das Fund­rai­sing und die Spen­den­wer­bung regeln. So hatte im vergan­ge­nen Jahr eine Umfrage erge­ben, dass sich viele Spender:innen unter ande­rem an Geschenk­bei­la­gen oder Spen­den­samm­lun­gen an der Haus­tür und am Tele­fon stören. Die Zewo hat darauf­hin die Ergeb­nisse aus dieser Umfrage sowie Anre­gun­gen von weite­ren Bezugs­grup­pen in ihre Stan­dards einflies­sen lassen. 

Diese über­ar­bei­te­ten Stan­dards sind nun in der Vernehm­las­sung. Die Zewo lädt alle Hilfs­werke und inter­es­sier­ten Kreise und Privat­per­so­nen ein, ihre Ansich­ten zu den geplan­ten Ände­run­gen einzu­brin­gen. Eine Teil­nahme an der Umfrage ist bis am 30. Juni möglich
(https://forms.office.com/e/g4nT7TyUbi). Der Zewo-Stif­tungs­rat wird voraus­sicht­lich im Dezem­ber über die defi­ni­ti­ven Ände­run­gen entschei­den. Die aktua­li­sier­ten Stan­dards gelten für alle Prüf­ver­fah­ren ab 2024. 

ww.zewo.ch

  1. Sehr geehrte Frau Koch

    Aus meiner Sicht liegen die gros­sen Probleme der ZEWO nicht bei den Stan­dards 18 bis 21.
    Es sind viel mehr:
    1) Stan­dard 4 und 6. Diese verhin­dern, dass kleine fach­lich bestens quali­fi­zierte NGO zerti­fi­ziert werden können.
    2) Die ZEWO ist ledig­lich in der Lage wie eine Revi­si­ons Gesell­schaft das Rech­nungs­we­sen eini­ger­mas­sen zu kontrol­lie­ren. Die viel wich­ti­gere Kontrolle der Projekt Quali­tät kann die ZEWO mangels Fach­leu­ten nicht durch­füh­ren und gewährleisten.
    3) Zu hohe Kosten für die Zertifizierung.

    So gese­hen müsste die ZEWO zuerst selbst durch eine geeig­nete Stelle über­prüft werden, bevor sie sich als gros­ser Garant für die Sicher­stel­lung eines gute Einsat­zes der Spen­den verkau­fen kann.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

StiftungSchweiz engagiert sich für eine Philanthropie, die mit möglichst wenig Aufwand viel bewirkt, für alle sichtbar und erlebbar ist und Freude bereitet.

Folgen Sie StiftungSchweiz auf

-
-