Wer oder was ist eigent­lich gemeinnützig?

Im StiftungSchweiz-Alltag treffen wir immer wieder auf Begriffe mit dehnbarer oder schwammiger Bedeutung. «Gemeinnützigkeit» ist einer davon. Welche Organisationen sind gemeinnützig? Und welche behaupten das nur? Gibt es Kriterien für Gemeinnützigkeit? Oder anders gefragt: Was bedeutet eigentlich Gemeinnützigkeit?

Gemein­nüt­zig­keit als Begriff

Gemein­nüt­zig­keit ist kein geschütz­ter Begriff. Im Gegen­satz zu gewis­sen Labeln oder Zerti­fi­zie­run­gen (wie bspw. Zewo) kann sich jede Orga­ni­sa­tion gemein­nüt­zig nennen. Hinzu kommt, dass es keine allge­mein­gül­tige Defi­ni­tion gibt – jeder versteht ein biss­chen etwas ande­res darun­ter. Zwei Krite­rien schei­nen aber den meis­ten Defi­ni­tio­nen gemein zu sein: die «Unei­gen­nüt­zig­keit» und das «nicht Gewinnorientierte».

Unei­gen­nüt­zig bedeu­tet, dass die Tätig­keit einer Person nicht ihr selbst, sondern ande­ren und damit meist einem gros­sen Perso­nen­kreis zugu­te­kommt. Ob das nun die allge­meine Öffent­lich­keit oder nur eine spezi­fi­sche Ziel­gruppe – bspw. Kinder mit einer Krebs­krank­heit – ist, spielt dabei keine Rolle.

Bei einer nicht gewinn­ori­en­tier­ten Tätig­keit steht «Geld verdie­nen» nicht im Zentrum der Tätig­keit. Es soll viel­mehr ein sozia­ler, kultu­rel­ler oder auch ökolo­gi­scher Nutzen erzielt werden. Mögli­che Einnah­men – durch den Verkauf von Produk­ten oder Spen­den und Förder­gel­der – sollen vor allem die Kosten decken. Nicht selten wird gar kein eige­nes Geld verdient. Ange­bote oder Tätig­kei­ten werden den Ziel­grup­pen gratis zur Verfü­gung gestellt.

Gemein­nüt­zig heisst also, unei­gen­nüt­zig und nicht gewinn­ori­en­tiert. Eine weitere mögli­che Defi­ni­tion ist die Gleich­set­zung der Gemein­nüt­zig­keit mit der Steuerbefreiung.

Gemein­nüt­zig und Steuerbefreiung

Einzi­ges objek­ti­ves Krite­rium in der Schweiz ist die Steu­er­be­frei­ung. Sobald eine Orga­ni­sa­tion steu­er­be­freit ist, wird sie als gemein­nüt­zig aner­kannt. Damit liegt die Obhut, was wir als Gesell­schaft für gemein­nüt­zig halten, gewis­ser­mas­sen in den Händen der Steuerämter.

Die Steu­er­be­frei­ung ist Sache der Kantone und so haben wir es mit mehr oder weni­ger 26 verschie­de­nen Defi­ni­tio­nen der Gemein­nüt­zig­keit zu tun. Denn die Richt­li­nien, Aufla­gen oder benö­tig­ten Unter­la­gen vari­ie­ren von Kanton zu Kanton.

Ein Beispiel: In gewis­sen Kanto­nen muss eine Orga­ni­sa­tion ihre Akti­vi­tä­ten bereits seit mindes­tens drei Jahren durch­füh­ren, bevor sie eine Steu­er­be­frei­ung bean­tra­gen kann. In ande­ren Kanto­nen wiederum reichen die Unter­la­gen der letz­ten ein bis zwei Jahre. Es gibt also grosse Unter­schiede, wie lange eine Orga­ni­sa­tion bereits tätig sein muss, um die Steu­er­be­frei­ung zu erhalten.

Ein weite­rer Unter­schied findet sich in der Trans­pa­renz der Steu­er­äm­ter. Kantone wie bspw. Nidwal­den, Genf oder Appen­zell Inner­rho­den führen keine Liste der steu­er­be­frei­ten Orga­ni­sa­tio­nen ihres Kantons. Nach­fra­gen ist ebenso zweck­los wie eine Inter­net­re­cher­che. Die Kantone Zürich, Aargau oder auch Bern veröf­fent­li­chen auf ihren Websei­ten hinge­gen Listen mit den steu­er­be­frei­ten Orga­ni­sa­tio­nen ihres Kantons. Und Kantone wie z.B. Grau­bün­den, Basel-Stadt oder Uri veröf­fent­li­chen Listen, die sowohl die Orga­ni­sa­tio­nen aus ihrem Kanton als auch aus ande­ren Kanto­nen enthal­ten – teil­weise sogar aus den Kanto­nen, die diese Info gar nicht veröffentlichen.

Auch wenn die Steu­er­be­frei­ung ein «objek­ti­ves» Krite­rium für Gemein­nüt­zig­keit ist – was genau dahin­ter­steckt, ist oft sehr unterschiedlich. 

Gemein­nüt­zig­keit bei StiftungSchweiz

Um aus diesem Dschun­gel aus Unge­reimt­hei­ten einen Weg zu finden, haben wir von StiftungSchweiz genau defi­niert, welches Verständ­nis von Gemein­nüt­zig­keit wir haben und anwen­den. Eines ist klar: Wir fassen diesen Begriff weiter als die reine Steu­er­be­frei­ung. So sind auf stiftungschweiz.ch auch Orga­ni­sa­tio­nen zuge­las­sen, die nicht steu­er­be­freit, aber eben trotz­dem gemein­nüt­zig sind. Drei Beispiele dazu:

  • Viele Sport- und Kultur­ver­eine bspw. Thea­ter- und Tanz­grup­pen oder oder ein Rugby-Verein sind nicht steu­er­be­freit, weil die Steu­er­be­hör­den diese nicht als «unei­gen­nüt­zig» anse­hen. Wir finden aber, dass gerade diese Vereine meist viel für die Kinder, Jugend­li­chen aber auch Erwach­se­nen einer Region tun und darum unsere Defi­ni­tion der Gemein­nüt­zig­keit erfül­len. Hinzu kommt, dass viele Sport­ver­eine im Bereich der Nach­wuchs­för­de­rung auf finan­zi­elle Unter­stüt­zung von Förder­stif­tun­gen oder Unter­neh­men ange­wie­sen sind. Und da wir allen Akteu­ren des gemein­nüt­zi­gen Sektors eine Platt­form bieten möch­ten, gehö­ren auch diese Vereine für uns dazu.
  • Viele klei­nere Vereine können oder wollen den admi­nis­tra­ti­ven Aufwand einer Steu­er­be­frei­ung nicht bewäl­ti­gen. Ihre Einnah­men sind teil­weise auch so gering, dass sich der Aufwand nicht lohnen würde. Trotz­dem leis­ten auch diese gemein­nüt­zige Arbeit und sollen damit den Zugang zu unse­rer Platt­form haben.
  • Ein weite­res Beispiel sind profit­ori­en­tierte Unter­neh­men, die für ein gemein­nüt­zi­ges Projekt – zum Beispiel ein Forschungs­pro­jekt – Finan­zie­rungs­part­ner oder auch Imple­men­tie­rungs­part­ner suchen. Auch diese sollen unsere Platt­form zur Vernet­zung nutzen können.

Einzig für das direkte Erhal­ten von Spen­den über stiftungschweiz.ch ist – aus geld­wä­sche­rei­ge­setz­li­cher Sicht – eine Steu­er­be­frei­ung nötig.

Gemein­nüt­zig­keit ist und bleibt damit ein dehn­ba­rer Begriff. Denn der gemein­nüt­zige, phil­an­thro­pi­sche Sektor ist ein hete­ro­ge­ner, viel­fäl­ti­ger und bunter Sektor mit unter­schied­lichs­ten Orga­ni­sa­tio­nen, Akti­vi­tä­ten und Tätig­kei­ten. Und das ist auch gut so.

Weiter­füh­rende Links:

https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/rf/opel/dok/Opel_Die_Sache_mit_der_Gemeinnuetzigkeit_SM_1068.pdf

https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/steuern-juristische-personen/steuerwissen-juristische-personen/steuerbefreiung-fuer-eine-juristische-person-beantragen.html”

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