Wer hat in der Stif­tung das Sagen?

Verantwortung kann in Stiftungen leicht weitergereicht werden.

CENTER FOR PHILANTHROPY STUDIES (CEPS)

Die Direk­to­rin einer NPO erhält von einer Förder­stif­tung eine Absage. In ihrer Enttäu­schung ruft sie in der Geschäfts­stelle an. «Wer hat in der Stif­tung eigent­lich das Sagen?», fragt sie. «Ich versende die E‑Mails», antwor­tet die Sach­be­ar­bei­te­rin am Tele­fon. «Sie könn­ten die Programm­ver­ant­wort­li­che fragen!» 

«Oh, mir hat Ihr Projekt sehr gefal­len», sagt diese im nächs­ten Tele­fo­nat. «Aber ich mache nur die Erst­se­lek­tion. Ich leite Ihre Anfrage an die Geschäfts­füh­rung weiter.»

Darauf erhält die Direk­to­rin eine E‑Mail von der Geschäfts­füh­rung: «Vielen Dank für Ihre Nach­richt, aber wir entschei­den nur auf Basis der Vorga­ben des Stif­tungs­rats. Dort liegt die letzte Entscheidung.»

Eine Woche später begeg­net sie zufäl­lig der Präsi­den­tin bei einem Empfang. «Sie müssen verste­hen: Der Stif­tungs­rat kann nur im Sinne des Stif­ters entschei­den. Er ist vor zehn Jahren verstor­ben. Wir bewah­ren sein Vermächtnis!»

In ihren Träu­men erreicht die Direk­to­rin den verstor­be­nen Stif­ter. «Mein Wille!», ruft er, «Was die Stif­tung heute tut, geht weit darüber hinaus. Aber was kann ich von hier oben schon tun?»

Die Direk­to­rin erwacht verwirrt. Offen­bar kann eine Stif­tung dauer­haft in einem Zustand der Nicht-Verant­wor­tung verhar­ren! Förder­stif­tun­gen riskie­ren, dass Akteure zu Zuschau­ern werden, gesteu­ert von Budgets und Verga­be­rou­tine. Um dies zu verhin­dern, müssen der Stif­tungs­rat oder die Geschäfts­füh­rung Verant­wor­tung für die stra­te­gi­sche Ausrich­tung über­neh­men. Gover­nance erfor­dert hier eine beson­dere Selbst­ver­pflich­tung, da der Druck von aussen fehlt. Eine aktive Gestal­tung entlang von Gover­nance-Prin­zi­pien bietet ein wirk­sa­mes Fundament.

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