Bild: Micael Hintze, unsplash

Verbre­chen gegen die Menschlichkeit

Ein vom Eidgenössischen Departements des Innern in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zum Schluss, dass die Verfolgung der Jenischen und Sinti in der Schweiz als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» zu bezeichnen ist.

Vergan­gene Woche hat der Bundes­rat ein im Auftrag des Eidge­nös­si­schen Depar­te­ments des Innern (EDI) erstell­tes Rechts­gut­ach­ten von Profes­sor Oliver Diggel­mann zur Verfol­gung der Jeni­schen und Sinti zur Kennt­nis genom­men. Der Bundes­rat aner­kennt, «dass die im Rahmen des ‹Hilfs­werks für die Kinder der Land­strasse› erfolgte Verfol­gung der Jeni­schen und Sinti nach Mass­gabe des heuti­gen Völker­rechts als ‹Verbre­chen gegen die Mensch­lich­keit› zu bezeich­nen ist», schreibt er in einer Mittei­lung. Für das began­ge­nen Unrecht bekräf­tigt er die 2013 ausge­spro­chene Entschul­di­gung. Auslö­ser für das Gutach­ten waren das Ersu­chen der «Union des Asso­cia­ti­ons et des Repré­sen­tants des Noma­des Suis­ses» (UARNS) um Aner­ken­nung eines Völker­mo­ders an den Schwei­zer Jeni­schen und Sinti sowie jenes der Radge­nos­sen­schaft der Land­strasse um Aner­ken­nung eines «kultu­rel­len Genozids».

Bereit­schaft für weite­ren Dialog und Aufarbeitung

In einer Stel­lung­nahme begrüsst Pro Juven­tute das unab­hän­gige Gutach­ten. Sie aner­kennt, dass «Hilfs­werks Kinder der Land­strasse» ein dunk­les Kapi­tel in ihrer Geschichte darstellt. Pro Juven­tute bittet die Betrof­fe­nen und ihre Fami­lien erneut um Entschul­di­gung für das Leid, das sie verur­sacht hat und das immer noch nach­wirkt. «Wir erken­nen an, dass die Kinds­weg­nah­men bei jeni­schen Fami­lien zwischen 1926 und 1973 auf diskri­mi­nie­ren­den Annah­men basier­ten, dass sie die Rechte von Kindern und ihren Fami­lien in funda­men­ta­ler Weise verletzt haben und nun auch als ‹Verbre­chen gegen die Mensch­lich­keit› zu bezeich­nen sind.» Pro Juven­tute zeigt sich bereit, sich am Dialog und der weite­ren Aufar­bei­tung mit den Betrof­fe­nen und den Behör­den zu beteiligen. 

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