Bundeshaus Bern, Bild: Ansgar Scheffold, unsplash

Umsatz­grenze für Mehr­wert­steu­er­be­frei­ung soll ange­ho­ben werden

Die Umsatzgrenze für eine Befreiung von der Mehrwertsteuer soll für ehrenamtlich geführte Sport- oder Kulturvereine oder gemeinnützige Institutionen angehoben werden.

Die Kommis­sion für Wirt­schaft und Abga­ben des Stän­der­ra­tes WAK‑S will die Umsatz­grenze für die Mehr­wert­steu­er­be­frei­ung von ehren­amt­lich geführ­ten Sport- oder Kultur­ver­ei­nen oder gemein­nüt­zi­gen Insti­tu­tio­nen anhe­ben. FDP Natio­nal­rat Olivier Feller hatte in einer parla­men­ta­ri­schen Initia­tive gefor­dert, dass die Umsatz­grenze für die Mehr­wert­steu­er­be­frei­ung «für nicht gewinn­stre­bige, ehren­amt­lich geführte Sport- und Kultur­ver­eine sowie gemein­nüt­zige Insti­tu­tio­nen ange­ho­ben wird». Die bishe­rige Grenze liegt bei 150’000 Fran­ken. Der Entwurf, dem der Natio­nal­rat zuge­stimmt hat, sieht vor, dass ehren­amt­lich geführte Sport- und Kultur­ver­eine und gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tio­nen neu bis zu einem Umsatz von 200’000 Fran­ken pro Jahr von der Mehr­wert­steuer befreit sein sollen. Die WAK‑S hat eini­stim­mig beschlos­sen, auf die Vorlage einzu­tre­ten. Mit neun zu vier Stim­men bean­tragt die Kommis­sion, die Umsatz­grenze auf 300’000 Fran­ken anzu­he­ben. Dadurch könn­ten doppelt so viele ehren­amt­lich geführ­ten Vereine zusätz­lich profi­tie­ren als dies bei einer Grenze von 200’000 Fran­ken der Fall wäre, heisst es in der Mitteilung. 

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