Im Rahmen der Geldwäschereibekämpfung behandelt das Parlament die Vorlage zur Schaffung eines Transparenzregisters, das Auskunft gibt über die an einer Organisation wirtschaftlich berechtigten Personen. Der Bundesrat hatte hierzu eine Vorlage ausgearbeitet. Der Nationalrat hat nun wie der Ständerat einer massgeblich entschärften Vorlage zugestimmt. Das nationale Transparentregister wird Auskunft geben, wer an einem Unternehmen wirtschaftlich berechtigt ist. Das Register soll jedoch nicht öffentlich sein. Der Nationalrat hat auch beschlossen, Stiftungen, Vereine und Treuhänder von der Registerpflicht auszunehmen, gegen den Willen von Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Die Bundesrätin argumentierte, dass damit neue Schlupflöcher für Tarnfirmen und Strohleute geschaffen würden.
Verbände begrüssen Entscheid
SwissFoundations begrüsst den Entscheid des Nationalrats. Der Verband der Schweizer Förderstiftungen sieht, dass ihre in der Vernehmlassung eingebrachten Argumente berücksichtigt wurden. Auf ihrer Webseite schreibt SwissFoundations: «Besonders hervorgehoben wurde, dass Stiftungen aus rechtlicher Sicht keine wirtschaftlich berechtigten Personen haben und die bestehenden Kontrollmechanismen ausreichend sind – etwa der Eintrag im Handelsregister, die staatliche Aufsicht oder die Pflicht zur unabhängigen Revision der Jahresrechnung.» Auch proFonds begrüsst den Entscheid. Der schweizerische Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen und NPO schreibt auf seiner Webseite: «Nachdem der Ständerat unserem Anliegen gefolgt ist und sich für eine Ausnahme von Stiftungen und Vereinen ausgesprochen hat, ist nun auch der Nationalrat dem Anliegen von proFonds gefolgt.» Die Vorlage geht nun wieder in den Ständerat, um noch bestehende Differenzen auszuräumen.