In dem für Stiftungen und Vereine relevantesten Punkt folgt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates dem Ständerat. Sie unterstützt dessen Beschluss, für Stiftungen und Vereine eine Ausnahme beim Transparenzregister zu machen. 15 Mitglieder der Kommission stimmten dafür, dass Stiftungen und Vereine von der Pflicht zu befreien sind, sich in das Register eintragen zu müssen. 8 Mitglieder stimmten dagegen, zwei enthielten sich. Diese Punkt war insbesondere umstritten, weil das Transparenzregister die wirtschaftlich berechtigten auflistet. Weil es dies bei einer gemeinnützigen Stiftung nicht gibt, sollte subsidär der oder die Stiftungsratspräsident:in eingetragen werden. Die Kommission beschloss zudem, die Meldepflicht von Treuhandverhältnissen aus der Vorlage zu streichen. Bei beiden Vorschlägen unterstützen Minderheiten der Kommission die Vorschläge des Bundesrates.

Bild: Peter Steiner 🇨🇭 1973