Bild: Peter Steiner 🇨🇭 1973

Trans­pa­renz­re­gis­ter: Kommis­sion für Rechts­fra­gen des Natio­nal­rats folgt dem Ständerat

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat das Transparenzregister behandelt. Sie folgt dem Vorschlag des Ständerates, Stiftungen von dieser Pflicht zu befreien.

In dem für Stif­tun­gen und Vereine rele­van­tes­ten Punkt folgt die Kommis­sion für Rechts­fra­gen des Natio­nal­ra­tes dem Stän­de­rat. Sie unter­stützt dessen Beschluss, für Stif­tun­gen und Vereine eine Ausnahme beim Trans­pa­renz­re­gis­ter zu machen. 15 Mitglie­der der Kommis­sion stimm­ten dafür, dass Stif­tun­gen und Vereine von der Pflicht zu befreien sind, sich in das Regis­ter eintra­gen zu müssen. 8 Mitglie­der stimm­ten dage­gen, zwei enthiel­ten sich. Diese Punkt war insbe­son­dere umstrit­ten, weil das Trans­pa­renz­re­gis­ter die wirt­schaft­lich berech­tig­ten auflis­tet. Weil es dies bei einer gemein­nüt­zi­gen Stif­tung nicht gibt, sollte subsidär der oder die Stiftungsratspräsident:in einge­tra­gen werden. Die Kommis­sion beschloss zudem, die Melde­pflicht von Treu­hand­ver­hält­nis­sen aus der Vorlage zu strei­chen. Bei beiden Vorschlä­gen unter­stüt­zen Minder­hei­ten der Kommis­sion die Vorschläge des Bundesrates.

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