Bild: Tim Mossholder, unsplash

Test­bei­trag Schu­lung Übersetzungen

Fast jeder Aspekt unseres Lebens ist in den vergangenen Jahren digital geworden – so auch das Spenden. Online-Spenden über unsere Spendenplattform sind bequem und eröffnen neue Möglichkeiten, zum Beispiel auch ein thematisches Spendenmandat. Begleiten Sie uns auf eine Reise durch die schweizerischen Geldwäschevorschriften! Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie stiftungschweiz.ch von der Geldwäschereigesetzgebung betroffen ist und was wir alles für eine maximal sichere Plattform unternehmen.

Was die Schweiz gegen Geld­wä­sche tut…

Die Schweiz ist bekannt für ihre Präzi­sion, von der Uhrma­che­rei bis zum Bank­we­sen. Aller­dings: Die Bestim­mun­gen der Geld­wä­sche­rei werden längst inter­na­tio­nal gesteu­ert. Es leuch­tet ein, dass Regu­lie­run­gen, die an den Gren­zen Halt machen, nicht wirk­lich grei­fen. So gibt die Finan­cial Action Task Force (FATF) in Paris mit ihrer regel­mäs­si­gen Prüfung der Geld­wä­sche­rei-Stan­dards einzel­ner Länder den Takt vor. Die letzte FATF Prüfung der Schweiz hat 2016 (mit einem nach­fas­sen­den Report 2020) statt­ge­fun­den; seit­her hat sich eini­ges getan und ist in der seit Anfang Jahr gelten­den neuen Geld­wä­sche­rei­ge­setz­ge­bung eingeflossen.

Zwei Bean­stan­dun­gen blei­ben aber stehen und sind im Moment Gegen­stand der poli­ti­schen Vernehm­las­sung. So wird einer­seits ein Regis­ter für die Fest­stel­lung der wirt­schaft­lich Berech­tig­ten als Ergän­zung zum Handels­re­gis­ter geprüft. Dies, weil für die Geld­wä­sche­rei der wirt­schaft­lich Berech­tigte eben eine ganz entschei­dende Grösse ist – mehr dazu später. Ande­rer­seits konn­ten sich Anwälte und Notare bisher erfolg­reich gegen eine Unter­stel­lung unter die Geld­wä­sche­rei-Gesetz­ge­bung wehren; dass hier ein Loch zu stop­fen ist, haben die Panama-Papers deut­lich gezeigt. Die Vernehm­las­sung läuft, in naher Zukunft wird aber wohl auch ein Anwalt, der eine Gesell­schaft verkauft oder eine Stif­tung führt, der Geld­wä­sche­rei­ge­setz­ge­bung unterstellt.

…und was StiftungSchweiz dage­gen tut.

Was viele Lese­rin­nen und Leser wundert: Auch StiftungSchweiz ist dem Geld­wä­sche­rei­ge­setz unter­stellt. Durch den Betrieb unse­rer Spen­den­platt­form treten wir als Dienst­leis­ter für den Zahlungs­ver­kehr auf. Wir fallen in die Kate­go­rie «Übrige Finanz­in­ter­me­diäre», und sind deshalb einer Selbst­re­gu­lie­rungs­or­ga­ni­sa­tion (SRO) ange­schlos­sen, in unse­rem Fall der Verein zur Quali­täts­si­che­rung von Finanz­dienst­leis­tun­gen VQF, gegrün­det 1998.

Als Mitglied der Selbst­re­gu­lie­rungs­or­ga­ni­sa­tion führen wir jähr­lich eine Selbst­de­kla­ra­tion durch und werden regel­mäs­sig extern über­prüft. Vor allem aber beur­tei­len wir sämt­li­che unse­rer Geschäfts­be­zie­hun­gen aufgrund ihres Risi­kos. In unse­rem Fall geht es dabei vor allem um soge­nannte poli­tisch expo­nierte Perso­nen, insbe­son­dere aktive natio­nale Poli­ti­ker der Schweiz, auslän­di­sche Poli­ti­ker oder Funk­tio­näre in inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen wie dem IKRK oder der FIFA. Geschäfts­be­zie­hun­gen mit poli­tisch expo­nier­ten Perso­nen sind auto­ma­tisch Geschäfts­be­zie­hun­gen mit erhöh­tem Risiko, für welche eine risi­ko­ba­sierte Plau­si­bi­li­sie­rung durch­ge­führt werden muss.

Was aber hat eine Spende über­haupt mit Geld­wä­sche­rei zu tun? Von Geld­wä­sche­rei spricht man, wenn Vermö­gens­werte aus einem Verbre­chen oder quali­fi­zier­ten Steu­er­ver­ge­hen stam­men und diese Herkunft anschlies­send verschlei­ert wird. Das gilt unab­hän­gig davon, wohin diese Vermö­gens­werte bewegt werden. Von Geld­wä­sche­rei spricht man deshalb auch dann, wenn solche Gelder an eine gemein­nüt­zige und steu­er­be­freite Empfän­ger­or­ga­ni­sa­tion gespen­det werden. Der Fall ist zwar unwahr­schein­lich, weil die Vermö­gens­werte dann ja einem Zugriff durch den Besit­zer entzo­gen werden – ausge­schlos­sen werden kann er jedoch nicht.

Bild: Nadine Venter, unsplash

Geld­wä­sche-Prüfung in der Praxis

Bei StiftungSchweiz helfen wir Nonpro­fits und Funders, sich auf Wirkung und Zusam­men­ar­beit in der Phil­an­thro­pie zu fokus­sie­ren. Das soll möglichst reibungs­los gesche­hen. Für die Spen­den­platt­form bedeu­tet dies: Wir kümmern uns um die Einhal­tung der Gesetze und Verord­nun­gen gegen Geld­wä­sche­rei, damit Sie sicher sein können, dass jeder einge­zahlte Fran­ken aus einer in diesem Sinne saube­ren Quelle stammt.

Morgen­stund hat Gold im Mund

Pink Panther

Konkret: mittels moder­ner Tools prüfen wir jede Spende gegen inter­na­tio­nale Schwarze Listen. Ist eine Spen­de­rin oder ein Spen­der dort verzeich­net und liegt damit eine Geschäfts­be­zie­hung mit erhöh­tem Risiko vor, wird der Fall risi­ko­ba­siert plau­si­bi­li­siert. Bei Klein­spen­den ist das meist rasch bewerk­stel­ligt, ausser es steht ein soge­nann­ter Smur­fing-Verdacht im Raum, also das takti­sche Auftei­len eines grös­se­ren Spen­den­be­trags in viele klei­nere Beträge. Auch dage­gen ist unsere Platt­form gewapp­net und erkennt wieder­holte Spen­den auto­ma­tisch.
Bei grös­se­ren Spen­den legen wir entlang der Vorschrif­ten ein soge­nann­tes Geld­wä­sche­rei-File an, in dem wir die Iden­ti­fi­ka­tion des Spen­ders oder der Spen­de­rin doku­men­tie­ren und ebenso sämt­li­che notwen­dige Schritte der risi­ko­ba­sier­ten Plau­si­bi­li­sie­rung der Herkunft der Spende. Die Sicher­heit Ihrer Perso­nen­da­ten wird dabei durch unser einzig­ar­ti­ges Daten­leit­bild und unsere sorg­fäl­tige Umset­zung des Daten­schut­zes gewährleistet.

StiftungSchweiz engagiert sich für eine Philanthropie, die mit möglichst wenig Aufwand viel bewirkt, für alle sichtbar und erlebbar ist und Freude bereitet.

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