Bundeshaus Bern, Bild: Ansgar Scheffold, unsplash

Stif­tungs­recht: Natio­nal­rat stimmt für «Mini-Moder­ni­sie­rung»

Der Nationalrat beschliesst mit 188 zu 0 Stimmen punktuellen Änderungen des Stiftungsrechts zu. Das Geschäft geht nochmals in den Ständerat.

Der Natio­nal­rat hat an seiner Sitzung vom 14. Septem­ber 2021 einer «Mini-Moder­ni­sie­rung» des Stif­tungs­rechts zuge­stimmt. Nach­dem Stän­de­rat beschliesst auch die grosse Kammer punk­tu­elle Ände­run­gen. Mit 188 zu 0 Stim­men fiel das Ergeb­nis eindeu­tig aus. Mit den Anpas­sun­gen soll der Stif­tungs­stand­ort Schweiz gestärkt werden.

Stif­tungs­stand­ort stär­ken
Die Parla­men­ta­ri­sche Intia­tive zur Stär­kung des Stif­tungs­stand­orts geht auf Altstän­de­rat Werner Lugin­bühl zurück. Er wollte den hoch­ent­wi­ckel­ten Phil­an­thro­pie­sek­tor als Stand­ort für inter­na­tio­nale gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tio­nen stär­ken. «Um diese Stel­lung auch in Zukunft zu festi­gen, sind insti­tu­tio­nelle und recht­li­che Rahmen­be­din­gun­gen zu schaf­fen, die den aktu­el­len Bedürf­nis­sen des gemein­nüt­zi­gen bzw. Nonpro­fit­sek­tors Rech­nung tragen.» Die 2014 einge­reichte Initia­tive wurde in der poli­ti­schen Bera­tung stark auf punk­tu­elle Ände­run­gen einge­schränkt. Zur jetzi­gen «Mini-Moder­ni­sie­rung» hiess es gestern im Rat, sie sei sinn­voll, schaffe keine Probleme und führe zu einer Verbes­se­rung für die in der Schweiz wich­ti­gen Stif­tun­gen. Der Natio­nal­rat hat noch­mals Anpas­sun­gen vorge­nom­men und etwa den Kreis der Beschwer­de­le­gi­ti­mier­ten erwei­tert. Das Geschäft geht nun noch­mals in den Ständerat. 

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Parla­men­ta­ri­sche Initia­tive 14.470.

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