Der Nationalrat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2021 einer «Mini-Modernisierung» des Stiftungsrechts zugestimmt. Nachdem Ständerat beschliesst auch die grosse Kammer punktuelle Änderungen. Mit 188 zu 0 Stimmen fiel das Ergebnis eindeutig aus. Mit den Anpassungen soll der Stiftungsstandort Schweiz gestärkt werden.
Stiftungsstandort stärken
Die Parlamentarische Intiative zur Stärkung des Stiftungsstandorts geht auf Altständerat Werner Luginbühl zurück. Er wollte den hochentwickelten Philanthropiesektor als Standort für internationale gemeinnützige Organisationen stärken. «Um diese Stellung auch in Zukunft zu festigen, sind institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den aktuellen Bedürfnissen des gemeinnützigen bzw. Nonprofitsektors Rechnung tragen.» Die 2014 eingereichte Initiative wurde in der politischen Beratung stark auf punktuelle Änderungen eingeschränkt. Zur jetzigen «Mini-Modernisierung» hiess es gestern im Rat, sie sei sinnvoll, schaffe keine Probleme und führe zu einer Verbesserung für die in der Schweiz wichtigen Stiftungen. Der Nationalrat hat nochmals Anpassungen vorgenommen und etwa den Kreis der Beschwerdelegitimierten erweitert. Das Geschäft geht nun nochmals in den Ständerat.
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