Mit Inkrafttreten des novellierten Stiftungsrechts am 1. April 2009 wurde in Liechtenstein das Stiftungsrecht neu ausgerichtet. Ein Kernelement war dabei die Implementierung eines innovativen Systems der internen und externen Governance, um eine effektive Stiftungsaufsicht mit den Anforderungen der Stiftungspraxis in Einklang zu bringen. Alle gemeinnützigen Stiftungen unterliegen seither der Aufsicht der staatlichen Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA). Diese überwacht unter anderem die ordnungsgemässe Organisation von Stiftungen und stellt die zweckgemässe Verwendung des Vermögens sicher. Privatnützige Stiftungen unterliegen hingegen grundsätzlich einer internen Governance, die durch weitere fakultative Organe und Elemente angereichert werden kann. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass privatnützige Stiftungen der externen Aufsicht der STIFA unterstellt werden können.
Als weiterer Standortvorteil erweist sich die Befreiung gemeinnütziger Stiftungen von der Ertragssteuerpflicht, sofern diese den Nachweis ausschliesslicher und unwiderruflicher Verfolgung gemeinnütziger Zwecke erbringen können. Die Synergie einer effektiven Stiftungsaufsicht mit der steuerrechtlichen Privilegierung schafft einen attraktiven Rahmen für philanthropisches und gemeinnütziges Wirken. Dies zeigt sich einerseits in der sehr guten Bewertung des Philanthropiestandorts Liechtenstein im Global Philanthropy Environment Index (GPEI) 2025, einem Forschungsprojekt der Lilly Family School of Philanthropy der Indiana University. Hierbei werden rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen und weitere entscheidende Faktoren für philan-
thropisches Wirken bewertet. Andererseits zeigt sich die Zahl der gemeinnützigen Stiftungen in Liechtenstein über die vergangenen Jahre konstant und liegt aktuell (Stand Ende 2024) bei insgesamt 1398. Im Vergleich hierzu waren in der Schweiz mit einer 225-fachen höheren Bevölkerung als Liechtenstein zum selben Zeitpunkt mit 13’722 ca. 10-mal so viel gemeinnützige Stiftungen aktiv.
Eine weitere besondere Ausgestaltungsmöglichkeit stellt die segmentierte Verbandsperson (SV) dar, die nach dem Modell der Protected Cell Company (PCC) in das liechtensteinische Recht implementiert wurde. Dabei handelt es sich nicht um eine eigenständige Rechtsform, sondern um eine strukturierte Ausgestaltungsmöglichkeit für bestehende liechtensteinische Rechtspersonen. Sie ermöglicht es, die Organisation in voneinander getrennte Segmente – sogenannte «Cells» oder «Zellen» – zu unterteilen. Jedes Segment verfügt über ein eigenes, von den anderen Segmenten und vom Kern der Organisation getrenntes Vermögen. Die Haftung ist ebenfalls segmentiert, sodass sich Ansprüche Dritter in der Regel nur auf das Vermögen des betreffenden Segments beschränken. Das Vermögen des Kerns und der anderen Segmente bleibt dabei geschützt. Die einzelnen Segmente haben keine eigene Rechtspersönlichkeit; die gesamte segmentierte Verbandsperson behält diese.
Die Segmentierung eröffnet in Liechtenstein die Möglichkeit einer kodifizierten kosteneffizienten Dachstiftung für gemeinnützige Projekte innerhalb der einzelnen voneinander rechtlich getrennten Segmente. Im Gegensatz zum Dachstiftungsmodell in der Schweiz und in Deutschland besteht aufgrund der Kodifizierung der SV eine echte Haftungstrennung. Beispielsweise können kleinere Projekte aus dem grösseren Engagement einer Stiftung ausgegliedert und eigenständig entwickelt werden. Diese Projekte werden vom gemeinsamen Kern verwaltet, wodurch Ressourcen geteilt und Synergien geschaffen werden.
Liechtenstein bietet mit seiner rechtlichen Innovationskraft, steuerlichen Attraktivität und praktischen Gestaltungsfreiheit den optimalen Rahmen für gemeinnütziges Engagement. Die zahlreichen liechtensteinischen Stiftungen nutzen diese Vorteile, um gesellschaftlich wirksame Projekte zu fördern. Dabei reicht die Bandbreite von sozialer Integration, wie sie beispielsweise die Hilti Foundation unterstützt, bis hin zu Initiativen im Bereich Klimaschutz und ökologischer Nachhaltigkeit, wie sie etwa durch die LIFE Klimastiftung Liechtenstein gefördert werden.

Zur Person
Alexandra Butterstein ist Professorin für Gesellschafts‑, Stiftungs- und Trustrecht. Zudem ist sie Dekanin der Liechtenstein Business Law School und Mitglied des Rektorats der Universität Liechtenstein. Darüber hinaus ist sie u. a. wissenschaftliche Co-Leiterin des Executive Master of Laws im Gesellschafts‑, Stiftungs- und Trustrecht an der Universität Liechtenstein. In ihrer Forschungs‑, Lehr- und Beratungstätigkeit hat sie sich insbesondere auf aktuelle Fragestellungen des Unternehmensrechts, des Gesellschaftsrechts sowie des Stiftungs- und Trustrechts spezialisiert.


