Stif­tungs­land

Liechtenstein als führender Philanthropiestandort – rechtliche Rahmenbedingungen und Standortvorteile.

Mit Inkraft­tre­ten des novel­lier­ten Stif­tungs­rechts am 1. April 2009 wurde in Liech­ten­stein das Stif­tungs­recht neu ausge­rich­tet. Ein Kern­ele­ment war dabei die Imple­men­tie­rung eines inno­va­ti­ven Systems der inter­nen und exter­nen Gover­nance, um eine effek­tive Stif­tungs­auf­sicht mit den Anfor­de­run­gen der Stif­tungs­pra­xis in Einklang zu brin­gen. Alle gemein­nüt­zi­gen Stif­tun­gen unter­lie­gen seit­her der Aufsicht der staat­li­chen Stif­tungs­auf­sichts­be­hörde (STIFA). Diese über­wacht unter ande­rem die ordnungs­ge­mässe Orga­ni­sa­tion von Stif­tun­gen und stellt die zweck­ge­mässe Verwen­dung des Vermö­gens sicher. Privat­nüt­zige Stif­tun­gen unter­lie­gen hinge­gen grund­sätz­lich einer inter­nen Gover­nance, die durch weitere fakul­ta­tive Organe und Elemente ange­rei­chert werden kann. Darüber hinaus besteht auch die Möglich­keit, dass privat­nüt­zige Stif­tun­gen der exter­nen Aufsicht der STIFA unter­stellt werden können.

Als weite­rer Stand­ort­vor­teil erweist sich die Befrei­ung gemein­nüt­zi­ger Stif­tun­gen von der Ertrags­steu­er­pflicht, sofern diese den Nach­weis ausschliess­li­cher und unwi­der­ruf­li­cher Verfol­gung gemein­nüt­zi­ger Zwecke erbrin­gen können. Die Syner­gie einer effek­ti­ven Stif­tungs­auf­sicht mit der steu­er­recht­li­chen Privi­le­gie­rung schafft einen attrak­ti­ven Rahmen für phil­an­thro­pi­sches und gemein­nüt­zi­ges Wirken. Dies zeigt sich einer­seits in der sehr guten Bewer­tung des Phil­an­thro­pie­stand­orts Liech­ten­stein im Global Phil­an­thropy Envi­ron­ment Index (GPEI) 2025, einem Forschungs­pro­jekt der Lilly Family School of Phil­an­thropy der Indiana Univer­sity. Hier­bei werden recht­li­che und steu­er­li­che Rahmen­be­din­gun­gen und weitere entschei­dende Fakto­ren für philan-
thro­pi­sches Wirken bewer­tet. Ande­rer­seits zeigt sich die Zahl der gemein­nüt­zi­gen Stif­tun­gen in Liech­ten­stein über die vergan­ge­nen Jahre konstant und liegt aktu­ell (Stand Ende 2024) bei insge­samt 1398. Im Vergleich hierzu waren in der Schweiz mit einer 225-fachen höhe­ren Bevöl­ke­rung als Liech­ten­stein zum selben Zeit­punkt mit 13’722 ca. 10-mal so viel gemein­nüt­zige Stif­tun­gen aktiv.

Eine weitere beson­dere Ausge­stal­tungs­mög­lich­keit stellt die segmen­tierte Verbands­per­son (SV) dar, die nach dem Modell der Protec­ted Cell Company (PCC) in das liech­ten­stei­ni­sche Recht imple­men­tiert wurde. Dabei handelt es sich nicht um eine eigen­stän­dige Rechts­form, sondern um eine struk­tu­rierte Ausge­stal­tungs­mög­lich­keit für bestehende liech­ten­stei­ni­sche Rechts­per­so­nen. Sie ermög­licht es, die Orga­ni­sa­tion in vonein­an­der getrennte Segmente – soge­nannte «Cells» oder «Zellen» – zu unter­tei­len. Jedes Segment verfügt über ein eige­nes, von den ande­ren Segmen­ten und vom Kern der Orga­ni­sa­tion getrenn­tes Vermö­gen. Die Haftung ist eben­falls segmen­tiert, sodass sich Ansprü­che Drit­ter in der Regel nur auf das Vermö­gen des betref­fen­den Segments beschrän­ken. Das Vermö­gen des Kerns und der ande­ren Segmente bleibt dabei geschützt. Die einzel­nen Segmente haben keine eigene Rechts­per­sön­lich­keit; die gesamte segmen­tierte Verbands­per­son behält diese.

Die Segmen­tie­rung eröff­net in Liech­ten­stein die Möglich­keit einer kodi­fi­zier­ten kosten­ef­fi­zi­en­ten Dach­stif­tung für gemein­nüt­zige Projekte inner­halb der einzel­nen vonein­an­der recht­lich getrenn­ten Segmente. Im Gegen­satz zum Dach­stif­tungs­mo­dell in der Schweiz und in Deutsch­land besteht aufgrund der Kodi­fi­zie­rung der SV eine echte Haftungs­tren­nung. Beispiels­weise können klei­nere Projekte aus dem grös­se­ren Enga­ge­ment einer Stif­tung ausge­glie­dert und eigen­stän­dig entwi­ckelt werden. Diese Projekte werden vom gemein­sa­men Kern verwal­tet, wodurch Ressour­cen geteilt und Syner­gien geschaf­fen werden. 

Liech­ten­stein bietet mit seiner recht­li­chen Inno­va­ti­ons­kraft, steu­er­li­chen Attrak­ti­vi­tät und prak­ti­schen Gestal­tungs­frei­heit den opti­ma­len Rahmen für gemein­nüt­zi­ges Enga­ge­ment. Die zahl­rei­chen liech­ten­stei­ni­schen Stif­tun­gen nutzen diese Vorteile, um gesell­schaft­lich wirk­same Projekte zu fördern. Dabei reicht die Band­breite von sozia­ler Inte­gra­tion, wie sie beispiels­weise die Hilti Foun­da­tion unter­stützt, bis hin zu Initia­ti­ven im Bereich Klima­schutz und ökolo­gi­scher Nach­hal­tig­keit, wie sie etwa durch die LIFE Klima­stif­tung Liech­ten­stein geför­dert werden. 


Zur Person

Alex­an­dra Butter­stein ist Profes­so­rin für Gesellschafts‑, Stif­tungs- und Trust­recht. Zudem ist sie Deka­nin der Liech­ten­stein Busi­ness Law School und Mitglied des Rekto­rats der Univer­si­tät Liech­ten­stein. Darüber hinaus ist sie u. a. wissen­schaft­li­che Co-Leite­rin des Execu­tive Master of Laws im Gesellschafts‑, Stif­tungs- und Trust­recht an der Univer­si­tät Liech­ten­stein. In ihrer Forschungs‑, Lehr- und Bera­tungs­tä­tig­keit hat sie sich insbe­son­dere auf aktu­elle Frage­stel­lun­gen des Unter­neh­mens­rechts, des Gesell­schafts­rechts sowie des Stif­tungs- und Trust­rechts spezialisiert. 

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