Viele Förderstiftungen engagieren sich bereits und sehen sich in der Verantwortung, ihren Destinatären in dieser Ausnahmesituation zur Seite zu stehen. SwissFoundations ermutigt alle Schweizer Förderstiftungen, unbürokratisch, rasch und flexibel auf die Bedürfnisse von Destinatären zu reagieren und sich dieser Empfehlung anzuschliessen.
Diese sieht vor, dass:
- bereits zugesagte Förderbeiträge an nicht-staatliche Organisationen auch bei Absage oder Verschiebung der geplanten Aktivität ausbezahlt werden und auf eine Rückforderung bereits bezahlter Beiträge verzichtet wird;
- bereits zugesagte Förderbeiträge an nicht-staatliche Organisationen auch dann ausbezahlt werden, wenn vereinbarte Meilensteine und Ziele aufgrund der Corona-Krise nicht erreicht werden können;
- Stiftungen ihre Destinatäre motivieren, alternative Formate für abgesagte Veranstaltungen oder Projekte zu finden, und sie dabei unterstützen;
- Stiftungen die Fristen für vereinbarte Projektberichte anpassen und sich bezüglich Inhalt und Ausgestaltung kulant zeigen;
- Stiftungen bereit sind, nach ihren rechtlichen Möglichkeiten und im Einzelfall zu prüfen, ob eine projektgebundene Förderung bei Bedarf angepasst oder deren Zweckbindung ganz aufgehoben werden kann, um den Organisationen die Möglichkeit zu geben, flexibel auf die Krise zu reagieren;
- Stiftungen, sofern es ihre finanziellen Mittel erlauben, über ihr bestehendes Förderbudget hinaus, zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen;
- Stiftungen für die Sorgen und Ängste ihrer Destinatäre ein offenes Ohr haben und bereit sind, nach individuellen Lösungen für deren Herausforderungen zu suchen.
Weitere Informationen rund um die Stiftungsarbeit in der Corona-Krise finden Sie laufend aktualisiert auf swissfoundations.ch/covid-19.