Christoph Degen, Geschäftsführer von proFonds, dem Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz. Foto: Kostas Maros

«Stif­tun­gen eignen sich nicht für Steuerhinterziehung»

Der Geschäftsführer des Dachverbandes proFonds Christoph Degen setzt sich auf politischer Ebene für gute Rahmenbedingungen ein, die unnötige administrative Umtriebe und Kosten verhindern sollen. Deswegen ist die Ausnahmeregelung für Stiftungen und Vereine im Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen beizubehalten. Mit der parlamentarischen Initiative Luginbühl soll ausserdem der Stiftungsstandort Schweiz gestärkt werden.

Ende Februar 2019 hat der Bundes­rat vorge­schla­gen, gemein­nüt­zige Stif­tun­gen und Vereine dem Auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch in Steu­er­sa­chen (AIA) zu unter­stel­len resp. die bestehende Ausnah­me­re­ge­lung aufzu­he­ben. Am 20. Novem­ber 2019 gab er dann bekannt, die Ausnah­me­re­ge­lung beizu­be­hal­ten. Zahl­rei­che Vernehm­las­sungs­teil­neh­mende, insbe­son­dere die Verbände proFonds und Swiss­Foun­da­ti­ons hatten die Aufhe­bung der Ausnah­me­re­ge­lung klar abgelehnt. 

The Philanthropist: Herr Degen, in Ihrer Medi­en­mit­tei­lung vom 20. Novem­ber 2019 schrei­ben Sie: «Gefahr vorerst abge­wen­det». Weshalb vorerst?

Chris­toph Degen: Vorerst bedeu­tet, der Bundes­rat hat nach Abschluss und Auswer­tung der Vernehm­las­sun­gen begrif­fen, dass die Unter­stel­lung von gemein­nüt­zi­gen Stif­tun­gen und Verei­nen unter den AIA ein innen­po­li­ti­sches «No-Go» ist. Gewich­tige poli­ti­sche Parteien, Verbände und diverse Gemein­we­sen haben sich klar dage­gen geäus­sert. Deshalb hat er entschie­den, die Aufhe­bung vorerst nicht weiterzuverfolgen.

TP: Sehen Sie die Gefahr, dass diese Ausnah­me­re­ge­lung doch noch fällt?

CD: Die OECD dürfte weiter­hin Druck auf den Bundes­rat ausüben. Dieser kann versu­chen, gemein­sam mit ande­ren Ländern in glei­cher Situa­tion, die OECD zu über­zeu­gen, die eige­nen Rechts­grund­la­gen zu ändern: die soge­nann­ten Common Report­ing Stan­dards. Sollte es gelin­gen, eine ausdrück­li­che Ausnahme für Stif­tun­gen und Vereine in diesen zu veran­kern, wäre das Thema defi­ni­tiv vom Tisch.

TP: Andere Länder, welche sind das?

CD: Deutsch­land ist ein sehr gewich­ti­ger Verbün­de­ter der Schweiz. Deutsch­land nimmt gemein­nüt­zige Stif­tun­gen und Vereine eben­falls vom AIA aus. Unser Nach­bar wurde von der OECD offen­bar noch nicht ins Visier genom­men, unter­stützt uns aber im Hinblick auf die eige­nen Ausnah­me­be­stim­mun­gen mit der Aufnahme einer ausdrück­li­che Ausnahme vom AIA in den Common Report­ing Stan­dards. Denn Ziel des AIA ist die Bekämp­fung von Steu­er­hin­ter­zie­hung auf inter­na­tio­na­ler Ebene. Gemein­sam müssen die beiden Staa­ten also aufzei­gen, dass sich weder Schwei­zer noch Deut­sche Stif­tun­gen struk­tu­rell für Steu­er­hin­ter­zie­hung eignen. Wenn es aber gar keine Möglich­keit gibt, Steu­ern zu hinter­zie­hen, wäre die AIA-Unter­stel­lung für nichts und wieder nichts. Reine l’art pour l’art.

TP: Gibt es noch andere Wege?

CD: Ja, proFonds hat ange­stos­sen, die Ausnahme vom AIA auf Geset­zes­stufe zu veran­kern. Der vorma­lige Natio­nal­rat Hans-Ulrich Bigler hat diese Forde­rung in der vergan­ge­nen Legis­la­tur als Motion einge­reicht. Der Bundes­rat soll beauf­tragt werden, dem Parla­ment die Rege­lung der Ausnahme auf Geset­zes­stufe zu unter­brei­ten. Bis anhin war die AIA-Ausnahme für Stif­tun­gen und Vereine auf Verord­nungs­stufe und damit von der Regie­rung erlas­sen worden.

TP: Ist die Motion bereits überwiesen?

CD: Die Motion Bigler ist in Behand­lung und noch nicht überwiesen.

TP: Was hätte die AIA-Unter­stel­lung zur Folge, soll­ten alle Stri­cke reissen?

CD: Primär grosse admi­nis­tra­tive Umtriebe mit empfind­li­chen Kosten­fol­gen. Der Bundes­rat rech­net mit einma­li­gen Einfüh­rungs­kos­ten zwischen 5’000 und 10’000 Fran­ken sowie jähr­lich wieder­keh­ren­den Kosten in der glei­chen Höhe. Bei meiner eige­nen klei­nen Stif­tung «Laurenz für das Kind» mit jähr­li­chen Verga­bun­gen von 30’000 bis 40’000 Fran­ken würden damit 5’000 bis 10’000 Fran­ken zur Erfül­lung des gemein­nüt­zi­gen Zwecks wegfal­len. Dies ist schlicht inakzeptabel.

TP: Unab­hän­gig vom poli­ti­schen Entscheid: Stif­tun­gen stehen in der Kritik, Gelder am Fiskus vorbei­zu­schleu­sen. Wäre Trans­pa­renz nicht etwas, das im urei­gens­ten Inter­esse von Stif­tun­gen sein müsste

CD: Dass Gelder am Fiskus vorbei­ge­schleust werden, trifft nicht zu. Der Stif­ter, die Stif­te­rin widmet das gestif­tete Vermö­gen unwi­der­ruf­lich dem gemein­nüt­zi­gen Zweck. Er oder sie können es nicht mehr zurück­neh­men. Es wäre aber aus ande­ren Grün­den sicher wünschens­wert, Stif­tun­gen würden mehr darüber berich­ten, was sie tun für Gesell­schaft, Kultur, Wissen­schaft, Sozia­les und Umwelt. Viele Stif­tun­gen treten nicht oder nur sehr wenig in Erschei­nung, damit sie nicht noch mehr Gesu­che erhal­ten, die sie ohne profes­sio­nelle Geschäfts­stelle nicht bewäl­ti­gen können. Mit klarer trans­pa­ren­ter Kommu­ni­ka­tion würden viele unpas­sende Gesu­che wegfal­len. Aller­dings sind wir hier im priva­ten Bereich. Es steht damit ausschliess­lich der Stif­tung zu, zu entschei­den, ob und wie sie in Erschei­nung treten will. Selbst­ver­ständ­lich besteht eine Trans­pa­renz­pflicht gegen­über den Aufsichts- und den Steuerbehörden.

TP: Neben der Vernehm­las­sung zum AIA gab es auch erfreu­li­che Nach­rich­ten für Sie. Die parla­men­ta­ri­sche Initia­tive Lugin­bühl wurde in die Vernehm­las­sung geschickt. Sie haben aktiv bei der Iden­ti­fi­zie­rung und Ausar­bei­tung der Anlie­gen dieser Initia­tive zur Stär­kung des Stif­tungs­stand­orts Schweiz mitgewirkt.

CD: Die parla­men­ta­ri­sche Gruppe Phil­an­thro­pie und Stif­tun­gen unter der dama­li­gen Leitung von alt-Stän­de­rat Werner Lugin­bühl und alt-Natio­nal­rat Fulvio Pelli (Präsi­dium) und bestehend aus allen Bundes­rats­par­teien hat eine Exper­ten­gruppe mit der Aufgabe beauf­tragt, zu über­le­gen, wie der Stif­tungs-Stand­ort Schweiz weiter gestärkt werden könnte.

TP: Welches sind die Kern­an­lie­gen und wird eine Total­re­vi­sion des Stif­tungs­rechts angestrebt?

CD: In keiner Art und Weise. Das Stif­tungs­recht ist bewährt und gut. Es geht um gezielte, einzelne Verbes­se­run­gen. Für reale Bedürf­nisse und Heraus­for­de­run­gen sind prak­ti­ka­ble Lösun­gen vorge­se­hen. Acht Punkte sollen ange­passt werden. Diese Mass­nah­men wurden durch die parla­men­ta­ri­sche Gruppe Phil­an­thro­pie real­po­li­tisch geprüft und bilden heute Gegen­stand der parla­men­ta­ri­schen Initia­tive Luginbühl.

TP: Könn­ten diese Punkte nicht durch die Behör­den- bzw. Gerichts­pra­xis ange­packt werden?

CD: Die Exper­ten­gruppe ist zutiefst über­zeugt, dass es dazu den Gesetz­ge­ber braucht. Einige vorge­schla­gene Lösun­gen benö­ti­gen zwin­gend eine gesetz­li­che Grund­lage. In ande­ren Fällen ist das Problem seit Jahren bekannt, die Behör­den bzw. Gerichte haben es aber nicht gelöst und ihre Praxis eben nicht geändert.

TP: Haben Sie ein Beispiel?

CD: Ein Punkt betrifft die ange­mes­sene Hono­rie­rung von Stif­tungs­rats- oder Vereins­vor­stands­mit­glie­dern. Bei vielen kanto­na­len Steu­er­ver­wal­tun­gen ist die Ehren­amt­lich­keit der Organe nach wie vor Voraus­set­zung für die Steu­er­be­frei­ung. Spesen­er­satz ist erlaubt, Hono­rare dürfen keine ausbe­zahlt werden. So wird zum Teil sogar verlangt, die Ehren­amt­lich­keit ausdrück­lich in die Stif­tungs­sta­tu­ten aufzu­neh­men. Die Ehren­amt­lich­keit der Organe ist steu­er­recht­lich jedoch nicht vorge­se­hen. Ledig­lich die Stif­tung darf keine Erwerbs- und Selbst­hil­fe­zwe­cke verfolgen.

TP: Findet man genü­gend frei­wil­lige Stif­tungs­rä­tin­nen und ‑räte für die zeit­in­ten­si­ven Ämter?

CD: Schweiz­weit braucht es rund 70’000 Perso­nen für Stif­tungs­rats-Mandate und rund 600’000 für Vereins­vor­stände. Es wird immer schwie­ri­ger, Organ­mit­glie­der auf ehren­amt­li­cher Basis zu finden. Ich bin der Meinung, die stra­te­gi­schen Leitungs­or­gane soll­ten, sowohl bei Stif­tun­gen als auch bei Verei­nen, auf der Höhe ihrer Aufgabe sein. Längst nicht alle können es sich leis­ten, gratis zu arbei­ten. Entspre­chend soll­ten diese Perso­nen adäquat hono­riert werden können – nicht müssen, aber können. Die stra­te­gi­schen Leitungs­or­gane tragen grosse Verant­wor­tung. Sie haften voll mit ihrem Privat­ver­mö­gen und können heute auch für leichte Fahr­läs­sig­keit vor Gericht gezo­gen werden.

TP: Das heisst, auch bei einem Ehren­amt kann man zur Kasse gebe­ten werden?

CD: Ja, das ist so. Und das möch­ten wir ändern: Bei Ehren­amt­lich­keit soll die Haftung für leichte Fahr­läs­sig­keit ausge­schlos­sen werden. Wenn jedoch den Stif­tungs­rä­ten und Vorstän­den Hono­rare bezahlt werden, soll weiter­hin auch für leichte Fahr­läs­sig­keit gehaf­tet werden.

Wenn es keine Möglich­keit gibt, Steu­ern zu hinter­zie­hen, wäre diese Umstel­lung für nichts.

Chris­toph Degen

TP: Das hört sich nach vernünf­ti­gen Forde­run­gen an …

CD: … unsere Erfah­rung zeigt, dass viele Steu­er­ver­wal­tun­gen nicht von ihrer Praxis abwei­chen. In den Praxis-Hinwei­sen der Schwei­ze­ri­schen Steu­er­kon­fe­renz wird das Dogma der Ehren­amt­lich­keit sogar zemen­tiert. Aber es kann doch nicht sein, dass bei der Hono­rie­rung der nöti­gen kompe­ten­ten Organ­mit­glie­der die Steu­er­ver­wal­tun­gen die Steu­er­be­frei­ung entzie­hen. Dieses Handeln beruht auf einem Irrtum. Gemein­nüt­zig muss die Orga­ni­sa­tion als solches sein, nicht das einzelne Organmitglied.

TP: Sie verlan­gen eine gesetz­li­che Verankerung?

CD: Genau, die Bezah­lung ange­mes­se­ner Hono­rare darf kein Grund mehr sein, die Steu­er­be­frei­ung zu verwei­gern oder gar zu entzie­hen. Deshalb ist die Über­zeu­gung des Exper­ten­gre­mi­ums und der stän­de­rät­li­chen Rechts­kom­mis­sion klar: Hier wird der Gesetz­ge­ber benötigt.

TP: Wie geht es zeit­lich weiter?

CD: Der Geset­zes­ent­wurf ist nun in der Vernehm­las­sung bis am 13 . März 2020. Anschlies­send werden die Vernehm­las­sungs­ant­wor­ten ausge­wer­tet und die Vorlage kommt wieder ins Parlament.

TP: Gibt es in den kommen­den Jahren bestimmte Entwick­lun­gen in Bezug auf den Stif­tungs­sek­tor zu beachten?

CD: In den kommen­den Jahr­zehn­ten werden gigan­ti­sche Vermö­gen vererbt werden. Die Erben­den sind oft schon in einem Alter, in dem sie die ererb­ten Summen nicht mehr – gänz­lich – für sich brau­chen. proFonds ist es ein gros­ses Anlie­gen, dass ein substan­ti­el­ler Teil dieser enor­men Vermö­gen für gemein­nüt­zige Spen­den oder Stif­tungs­grün­dun­gen einge­setzt werden.

TP: Können Sie einen Betrag nennen?

CD: Heute geht man von Vermö­gen von gegen 100 Milli­ar­den Fran­ken aus, Tendenz steigend.

TP: Welche Mass­nah­men sehen Sie?

CD: Es soll­ten Anreize wie steu­er­li­che Sonder­ab­züge für Spen­den und Stif­tun­gen aus ererb­tem Geld geschaf­fen werden. D.h. die bestehende Begren­zung des Spen­den­ab­zugs auf 20% des Einkom­mens des Spen­ders soll aufge­ho­ben werden. Auch solche Sonder­ab­züge gibt es nur auf dem Weg einer Geset­zes­än­de­rung. Meine Botschaft lautet: Es besteht für eine effek­tive Umset­zung der parla­men­ta­ri­schen Initia­tive Lugin­bühl ein klarer gesetz­li­cher Hand­lungs­be­darf. Alles andere ist eine Verken­nung der Tatsa­chen und der Rechtslage.


Zusam­men­set­zung der Exper­ten­gruppe, parla­men­ta­ri­sche Initia­tive Luginbühl:Prof. Dr. Georg von Schnur­bein, CEPS; Domi­nik Jakob, Uni Zürich; Hans Licht­stei­ner, VMI Uni Fribourg; Dr. Chris­toph Degen, proFonds


Chris­toph Degen ist seit 1990 Geschäfts­füh­rer von proFonds, dem Dach­ver­band gemein­nüt­zi­ger Stif­tun­gen der Schweiz. Er ist als Anwalt bei der Dufour Advo­ka­tur tätig. Zudem unter­rich­tet er als Dozent am Center for Phil­an­thropy Studies CEPS an der Uni Basel und am Verbands­ma­nage­ment Insti­tut der Uni Fribourg. Er ist in diver­sen Stif­tungs­rä­ten enga­giert und hat mit seiner Frau die Stif­tung Laurenz für das Kind gegrün­det. www.profonds.org

StiftungSchweiz engagiert sich für eine Philanthropie, die mit möglichst wenig Aufwand viel bewirkt, für alle sichtbar und erlebbar ist und Freude bereitet.

Folgen Sie StiftungSchweiz auf

-
-