Stif­tun­gen auf Zeit sind im Trend

Der neu erschienene Schweizer Stiftungsreport 21 zeigt die Entwicklung des Sektors.

Der Stif­tungs­sek­tor entwi­ckelt sich dyna­misch. Dies zeigt der neu erschiene Schwei­zer Stif­tungs­re­port 2021. Stif­tun­gen werden nicht mehr für die Ewig­keit geschaf­fen sondern nach weni­gen Jahren wieder liqui­diert. Über die Hälfte der neu gegrün­de­ten Stif­tun­gen wurden nach zehn Jahren wieder liqui­diert. Als Grund wird unter ande­rem das Inter­esse der stif­ten­den Person genannt, «ihr Enga­ge­ment zu Lebzei­ten in Form einer Verbrauchs­stif­tung zu reali­sie­ren». Auch nied­rige Zinsen führen dazu, dass gerade Orga­ni­sa­tio­nen mit klei­nem Vermö­gen kaum Erträge erwirt­schaf­ten können. Für das Jahr 2020 heisst dies für gemein­nüt­zige Stif­tun­gen: 284 Grün­dun­gen stehen 201 Liqui­da­tio­nen gegen­über. Insge­samt ist damit die Anzahl Stif­tun­gen um 74 auf 13’514 angestiegen. 

Ein Exkurs beleuch­tet erst­mals die Situa­tion bei den Fami­lien- und Kirchen­stif­tun­gen. Der Grund, dass dies nun möglich ist, liegt in einem Beschluss des Parla­ments von 2014. Infolge der Empfeh­lun­gen der Groupe d’action finan­cière (GAFI) hatte es beschlos­sen, dass bis Ende 2020 alle kirch­li­chen Stif­tun­gen und Fami­li­en­stif­tun­gen im Handel­re­gis­ter einge­tra­gen werden müssen.

Verant­wor­tungs­be­wusste Wirkung
Der dies­jäh­rige Stif­tungs­re­port bietet in einem Spezi­al­ka­pi­tel einen Fokus auf das Thema Anle­gen mit Wirkung. Das Vermö­gen einer Stif­tung sei nicht nur die Grund­lage ihrer Exis­tenz. Eine bewusst gewählte Anla­ge­stra­te­gie – mittels Impact Inves­t­ing – könne die eigent­li­che Förder­tä­tig­keit unter­stütz­ten. Am Fall­bei­spiel der Stif­tung Edith Maryon wird die Funk­ti­ons­weise erläu­tert. Die Stif­tung entzieht Grund und Boden der Speku­la­tion und stellt Liegen­schaf­ten für gesell­schaft­lich inno­va­tive Zwecke und Projekte zur Verfügung. 

Der Report blickt zudem auf aktu­elle poli­ti­sche Frage­stel­lun­gen. So analy­siert das Zentrum für Stif­tungs­recht der Univer­si­tät Zürich die Vernehm­las­sungs­er­geb­nisse der Kantone zur parla­men­ta­ri­schen Initia­tive Lugin­bühl. Fest­ge­stellt wird, dass gerade jene Aspekte, die sich im Vernehm­las­sungs­ver­fah­ren als kontro­vers erwie­sen haben, Grund­lage für notwen­dige Diskus­sio­nen gebo­ten hätten.

Den Schwei­zer Stif­tungs­re­port 21 des Center for Phil­an­thropy Studies (CEPS), Univer­si­tät Basel, Swiss­Foun­da­ti­ons, Verband der Schwei­zer Föde­r­stif­tun­gen und des Zentrum für Stif­tungs­recht, Univer­si­tät Zürich gibt es hier als Down­load.

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