Bild: Stiftung Kinderschutz

Stif­tung Kinder­schutz: Gewalt in der Erzie­hung ist weit verbreitet

Die Universität Freiburg führte im Auftrag von Kinderschutz Schweiz eine Umfrage zum Thema Gewalt in der Erziehung durch. Die Ergebnisse zeigen, dass fast die Hälfte der Kinder in der Schweiz Gewalt in der Erziehung erleben. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung möchte die Stiftung im Gesetz verankern.

Eine Umfrage der Univer­si­tät Frei­burg zeigt, dass fast 50 Prozent aller Kinder in der Schweiz Gewalt in der Erzie­hung erfah­ren. Dabei handelt es sich um körper­li­che und/oder psychi­sche Gewalt. Befragt wurden 1013 Eltern zur körper­li­chen und psychi­schen Gewalt­an­wen­dung sowie zum Rechts­ver­ständ­nis. Die Stif­tung Kinder­schutz Schweiz fordert eine gesetz­li­che Veran­ke­rung für das «Recht auf eine gewalt­freie Erzie­hung». Denn bislang sind Körper­stra­fen in der Erzie­hung hier­zu­lande nicht verbo­ten, solange diese nicht zu sicht­ba­ren Schä­den führen.

Folgen der Gewalt­an­wen­dung
Gewalt­an­wen­dung in der Erzie­hung ist weit verbrei­tet. Sei es hefti­ges Beschimp­fen oder auf den Hintern schla­gen: Auch wenn die Schä­den nicht sicht­bar sind, können diese schlimme Auswir­kun­gen haben. Rund 40 Prozent der befrag­ten Eltern haben schon einmal auf eine körper­li­che Bestra­fung in der Erzie­hung zurück­ge­grif­fen. Dabei machen mit 15 Prozent Schläge auf den Hintern die häufigste Bestra­fung aus. Weshalb Eltern solche Metho­den anwen­den, kann laut Umfrage auf verschie­denste Gründe zurück­ge­führt werden. Die Eltern fühlen sich beispiels­weise müde, provo­ziert oder das Kind möchte den Anwei­sun­gen nicht folgen, wenn es zur körper­li­chen Gewalt­an­wen­dung kommt. Aus der Umfrage wurde zudem ersicht­lich, dass fast jeder sechste Eltern­teil regel­mäs­sig psychi­sche Gewalt ausübt. Dies sind zum Beispiel Beschimp­fun­gen oder Liebesentzug. 

Wir fordern, dass die Schweiz endlich die UN-Konven­tion über die Rechte des Kindes, mit verein­ten Kräf­ten umsetzt.

Regula Bern­hard Hug, Leite­rin der Geschäfts­stelle von Kinder­schutz Schweiz

Das Recht auf eine gewalt­freie Erzie­hung
Gewalt­an­wen­dung an Kindern, ob körper­lich oder psychisch, hinter­lässt Spuren. Diese reichen von körper­li­cher, kogni­ti­ver oder emotio­na­ler Beein­träch­ti­gung bis hin zu psychi­schen Schä­den. Regula Bern­hard Hug, Leite­rin der Geschäfts­stelle von Kinder­schutz Schweiz, sagt: «Wir fordern, dass die Schweiz endlich die UN-Konven­tion über die Rechte des Kindes, mit verein­ten Kräf­ten umsetzt.» Zwei Drit­tel der befrag­ten Eltern befür­wor­ten ein solches Gesetz und sind der Ansicht, dass eine gesetz­li­che Veran­ke­rung posi­tive Auswir­kun­gen auf die Förde­rung einer gewalt­freien Erzie­hung hat. «Ein entspre­chen­des Gesetz für das Recht auf eine gewalt­freie Erzie­hung ist nötig, denn die Erzie­hung der Kinder ist zwar Privat­sa­che, Gewalt an Kindern ist es jedoch nicht», meint Regula Bern­hard Hug.

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