Eine Umfrage der UniverÂsiÂtät FreiÂburg zeigt, dass fast 50 Prozent aller Kinder in der Schweiz Gewalt in der ErzieÂhung erfahÂren. Dabei handelt es sich um körperÂliÂche und/oder psychiÂsche Gewalt. Befragt wurden 1013 Eltern zur körperÂliÂchen und psychiÂschen GewaltÂanÂwenÂdung sowie zum RechtsÂverÂständÂnis. Die StifÂtung KinderÂschutz Schweiz fordert eine gesetzÂliÂche VeranÂkeÂrung für das «Recht auf eine gewaltÂfreie ErzieÂhung». Denn bislang sind KörperÂstraÂfen in der ErzieÂhung hierÂzuÂlande nicht verboÂten, solange diese nicht zu sichtÂbaÂren SchäÂden führen.
Folgen der GewaltÂanÂwenÂdung
GewaltÂanÂwenÂdung in der ErzieÂhung ist weit verbreiÂtet. Sei es heftiÂges BeschimpÂfen oder auf den Hintern schlaÂgen: Auch wenn die SchäÂden nicht sichtÂbar sind, können diese schlimme AuswirÂkunÂgen haben. Rund 40 Prozent der befragÂten Eltern haben schon einmal auf eine körperÂliÂche BestraÂfung in der ErzieÂhung zurückÂgeÂgrifÂfen. Dabei machen mit 15 Prozent Schläge auf den Hintern die häufigste BestraÂfung aus. Weshalb Eltern solche MethoÂden anwenÂden, kann laut Umfrage auf verschieÂdenste Gründe zurückÂgeÂführt werden. Die Eltern fühlen sich beispielsÂweise müde, provoÂziert oder das Kind möchte den AnweiÂsunÂgen nicht folgen, wenn es zur körperÂliÂchen GewaltÂanÂwenÂdung kommt. Aus der Umfrage wurde zudem ersichtÂlich, dass fast jeder sechste ElternÂteil regelÂmäsÂsig psychiÂsche Gewalt ausübt. Dies sind zum Beispiel BeschimpÂfunÂgen oder Liebesentzug.
Wir fordern, dass die Schweiz endlich die UN-KonvenÂtion über die Rechte des Kindes, mit vereinÂten KräfÂten umsetzt.
Regula BernÂhard Hug, LeiteÂrin der GeschäftsÂstelle von KinderÂschutz Schweiz
Das Recht auf eine gewaltÂfreie ErzieÂhung
GewaltÂanÂwenÂdung an Kindern, ob körperÂlich oder psychisch, hinterÂlässt Spuren. Diese reichen von körperÂliÂcher, kogniÂtiÂver oder emotioÂnaÂler BeeinÂträchÂtiÂgung bis hin zu psychiÂschen SchäÂden. Regula BernÂhard Hug, LeiteÂrin der GeschäftsÂstelle von KinderÂschutz Schweiz, sagt: «Wir fordern, dass die Schweiz endlich die UN-KonvenÂtion über die Rechte des Kindes, mit vereinÂten KräfÂten umsetzt.» Zwei DritÂtel der befragÂten Eltern befürÂworÂten ein solches Gesetz und sind der Ansicht, dass eine gesetzÂliÂche VeranÂkeÂrung posiÂtive AuswirÂkunÂgen auf die FördeÂrung einer gewaltÂfreien ErzieÂhung hat. «Ein entspreÂchenÂdes Gesetz für das Recht auf eine gewaltÂfreie ErzieÂhung ist nötig, denn die ErzieÂhung der Kinder ist zwar PrivatÂsaÂche, Gewalt an Kindern ist es jedoch nicht», meint Regula BernÂhard Hug.