Die RK‑N beantragt dem Nationalrat, den Beschlüssen des Ständerats zu folgen, um die Stifterrechte zu optimieren und Änderungen an der Stiftungsurkunde zu vereinfachen.
Wiederaufnahme zweier Aspekte
Zwei Aspekte sollen, geht es nach der RK‑N, wieder in die Vorlage aufgenommen werden. Diese waren zuvor vom Ständerat gestrichen worden. proFonds, der Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen berichtet, die RK‑N beantrage mit 13 zu 3 Stimmen bei 8 Enthaltungen, klarer im Gesetz zu regeln, wer berechtigt ist, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu erheben. Zudem spreche sich die RK‑N mit 9 zu 8 Stimmen bei 6 Enthaltungen dafür aus, auch Punkt 8 der parlamentarischen Initiative wieder in den Gesetzesentwurf aufzunehmen. Mit Punkt 8 soll festgehalten werden, dass gemeinnützigen Stiftungen und NPO die Steuerbefreiung auch dann nicht verweigert oder entzogen werden darf, wenn sie ihre strategischen Leitungsorgane angemessenen honorieren. In der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission schliesslich mit 17 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen für die Annahme der Vorlage ausgesprochen.
Behandlung voraussichtlich in der Herbstsession des Nationalrats
Das Geschäft geht nun in den Nationalrat, wo es voraussichtlich in der Herbstsession 2021 behandelt wird. proFonds begrüsst die Wiederaufnahme der beiden Massnahmen.