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Stär­kung Stif­tungs­stand­ort Schweiz: Bundes­ge­setz nimmt eine Hürde

Das Bundesgesetz zur Stärkung des Stiftungsstandort Schweiz – basierend auf der parlamentarischen Initiative Luginbühl – hat am 20. August 2021 eine weitere Hürde genommen. Nach dem Ständerat hat nun auch die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) dem gekürzten Gesetzesentwurf zugestimmt.

Die RK‑N bean­tragt dem Natio­nal­rat, den Beschlüs­sen des Stän­de­rats zu folgen, um die Stif­ter­rechte zu opti­mie­ren und Ände­run­gen an der Stif­tungs­ur­kunde zu vereinfachen.

Wieder­auf­nahme zweier Aspekte
Zwei Aspekte sollen, geht es nach der RK‑N, wieder in die Vorlage aufge­nom­men werden. Diese waren zuvor vom Stän­de­rat gestri­chen worden. proFonds, der Dach­ver­band der gemein­nüt­zi­gen Stif­tun­gen berich­tet, die RK‑N bean­trage mit 13 zu 3 Stim­men bei 8 Enthal­tun­gen, klarer im Gesetz zu regeln, wer berech­tigt ist, bei der Aufsichts­be­hörde Beschwerde zu erhe­ben. Zudem spre­che sich die RK‑N mit 9 zu 8 Stim­men bei 6 Enthal­tun­gen dafür aus, auch Punkt 8 der parla­men­ta­ri­schen Initia­tive wieder in den Geset­zes­ent­wurf aufzu­neh­men. Mit Punkt 8 soll fest­ge­hal­ten werden, dass gemein­nüt­zi­gen Stif­tun­gen und NPO die Steu­er­be­frei­ung auch dann nicht verwei­gert oder entzo­gen werden darf, wenn sie ihre stra­te­gi­schen Leitungs­or­gane ange­mes­se­nen hono­rie­ren. In der Gesamt­ab­stim­mung hat sich die Kommis­sion schliess­lich mit 17 zu 0 Stim­men bei 6 Enthal­tun­gen für die Annahme der Vorlage ausgesprochen.

Behand­lung voraus­sicht­lich in der Herbst­ses­sion des Natio­nal­rats
Das Geschäft geht nun in den Natio­nal­rat, wo es voraus­sicht­lich in der Herbst­ses­sion 2021 behan­delt wird. proFonds begrüsst die Wieder­auf­nahme der beiden Massnahmen.

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