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SKKG: Unab­hän­gige Kommis­sion entschei­det über Umgang mit Ergeb­nis­sen aus der Provenienzforschung

Die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte SKKG in Winterthur will die Provenienzen ihrer Sammelobjekte aufarbeiten. Bereits im letzten Jahr widmete sich die Stiftung intensiv dem Vorgehen. Nun ist klar: Eine unabhängige Kommission entscheidet über den Umgang im Einzelfall – eine Premiere.

«Die SKKG versteht die Ausein­an­der­set­zung mit Kultur­erbe als wich­tige Grund­lage für Demo­kra­tie und Tole­ranz», sagt Bettina Stefanini, Stif­tungs­rats­prä­si­den­tin der Stif­tung für Kunst, Kultur und Geschichte SKKG in Winter­thur. «Deshalb ist es so zentral, dass die Stif­tung in Bezug auf Kultur­gü­ter, die NS-verfol­gungs­be­dingt entzo­gen wurden, Verant­wor­tung über­nimmt und Macht abgibt.» In einem zwei­stu­fi­gen Prozess sollen zum einen die Prove­ni­en­zen der Werke der SKKG geklärt werden. Zum ande­ren soll über deren Umgang im Einzel­fall bestimmt werden. Dazu setzt die Stif­tung eine externe Projekt­lei­tung für die Prove­ni­enz­ab­klä­run­gen und ‑unter­su­chun­gen ein. Eine unab­hän­gige Kommis­sion entschei­det über den Umgang mit diesen Ergebnissen.

Welt­weit einzigartig

Eine deut­li­che Tren­nung der Prove­ni­enz­for­schung und dem Entscheid über den Umgang im Einzel­fall sei von gros­ser Bedeu­tung, heisst es in der gest­ri­gen Mittei­lung der SKKG. Mit dem zwei­stu­fi­gen Vorge­hen soll diesem Faktor Rech­nung getra­gen werden. Eine externe Projekt­lei­tung betreibt die interne Prove­ni­enz­for­schung der SKKG und unter­brei­tet ihre Ergeb­nisse und Bewer­tun­gen für ein mögli­ches Vorge­hen der «Unab­hän­gi­gen Kommis­sion der Stif­tung für Kunst, Kultur und Geschichte zur Klärung NS-verfol­gungs­be­ding­ter Ansprü­che», kurz Unab­hän­gige Kommis­sion SKKG. Die Ergeb­nisse und Recher­chen der Prove­ni­enz­for­schung SKKG sind wich­ti­ger Teil der Entschei­dungs­grund­lage inner­halb der Unab­hän­gi­gen Kommis­sion. Diese ist nicht an Weisun­gen gebun­den. Sie ist gänz­lich unab­hän­gig vom Stif­tungs­rat und selb­stän­dig in ihrer Entschei­dungs­fin­dung. Für die SKKG sind deren Entscheide verbind­lich und die Geschäfts­stelle der SKKG ist zustän­dig für die Umset­zung beschlos­se­ner Mass­nah­men. «Wir vertrauen der Unab­hän­gi­gen Kommis­sion, dass sie bei diesem schwie­ri­gen Thema faire und gerechte Lösun­gen findet», betont Bettina Stefanini. Und der Präsi­dent der Unab­hän­gi­gen Kommis­sion SKKG, Andrea Rasc­hèr, sagt: «Die Ernen­nung einer Unab­hän­gi­gen Kommis­sion, die verbind­lich über die Mass­nah­men im Umgang mit NS-verfol­gungs­be­dingt entzo­ge­nen Kultur­gü­tern im Eigen­tum einer Privat­stif­tung entschei­det, ist eine Premiere und in dieser Form welt­weit noch einzigartig.»

Wir vertrauen der Unab­hän­gi­gen Kommis­sion, dass sie bei diesem schwie­ri­gen Thema faire und gerechte Lösun­gen findet.

Bettina Stefanini, Stif­tungs­rats­prä­si­den­tin SKKG

Grund­sätze und Leitlinien

Im letz­ten Jahr hat die Stif­tung mit der Ausar­bei­tung der Grund­sätze und Richt­li­nien für die Unab­hän­gige Kommis­sion und der Prove­ni­enz­for­schung SKKG begon­nen und diese nun verab­schie­det. Als Grund­lage dien­ten unter ande­rem die «Richt­li­nien der Washing­to­ner Konfe­renz» von 1998. Die Stif­tung über­trägt der Unab­hän­gi­gen Kommis­sion SKKG die Kompe­tenz und Verant­wor­tung gemäss der von ihr ausge­such­ten und defi­nier­ten Refe­ren­zen sowie Richt­li­nien zu entscheiden.

Desi­gnierte Kommis­si­ons­mit­glie­der bekannt

Des Weite­ren gab die SKKG gestern Diens­tag alle desi­gnier­ten Mitglie­der der Unab­hän­gi­gen Kommis­sion bekannt. Nebst Andrea Rasc­hèr wurden Profes­sor Constan­tin Gosch­ler, Clau­dia Kauf­mann, Profes­sor Stefa­nie Mahrer und Rechts­an­walt Olaf Ossmann gewählt. Bei der Zusam­men­set­zung der Unab­hän­gi­gen Kommis­sion achtete die SKKG nicht nur auf den juris­ti­schen, ethi­schen, kultu­rel­len und geschicht­li­chen Hinter­grund der Mitglie­der, sondern auch auf eine reli­giös diverse Aufstellung. 

Stand heute und Ausblick

Bereits im Sommer 2022 hat die SKKG mit den Prove­ni­enz­ab­klä­run­gen begon­nen und Stand heute konnte die Prove­ni­enz­for­schung SKKG schon 93 Werke dem Erst­check unter­zie­hen. Momen­tan befin­den sich weitere 240 Werke im Erst­check. Bislang besteht bei sechs Werken der Verdacht auf einen NS-verfol­gungs­be­ding­ter Entzug. Diese Werke gehen in die Tiefen­re­cher­che und werden dort genauer unter die Lupe genom­men. Anfang Februar werden weitere vier Werke in die Tiefen­re­cher­che gehen, heisst es in der Mittei­lung der SKKG. Die Unab­hän­gige Kommis­sion der SKKG wird im Laufe dieses Jahres ihre Tätig­keit der ersten Phase aufneh­men, was schät­zungs­weise sechs Jahre dauern wird.


Mehr zur Prove­ni­enz­for­schung und zu den Leit­li­nien der SKKG

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