Aktuell findet in Bern die Wintersession statt. Verschiedene Geschäfte betreffen den Stiftungssektor und die Freiwilligenarbeit. Die Motion Ruedi Noser, «Werden die Anforderungen an die Steuerbefreiung juristischer Personen wegen Gemeinnützigkeit im Falle von politischer Tätigkeit eingehalten?» (20.4162) ist im Nationalrat am Donnerstag, 9. Dezember traktandiert.
Stärkung des Stiftungsstandorts
Es bleiben Differenzen bei der Parlamentarische Initiative Luginbühl Werner zur Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts (14.470). Der Nationalrat hat am Montag, 6. Dezember die Modernisierung des Schweizer Stiftungsrechts behandelt. Mit einer Mehrheit von 121 zu 69 Stimmen hielt er an seinem Anliegen fest, dass Stiftungsräte künftig eine angemessene Entschädigung zu Gute haben sollen. Ausserdem will er den Kreis der Beschwerdelegitimierten weiterhin erweitern. Damit bleiben diese Differenzen zum Ständerat weiterhin bestehen. Das Geschäft geht zurück in den Ständerat, der an den geltenden Bestimmungen bei diesen Fragen festhalten möchte.
Höhere Umsatzgrenze für Befreiung von der Mehrwertsteuer
Eine Differenz bleibt auch bei der Parlamentarische Initiative Olivier Feller zur Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht für Sport- und Kulturvereine (17.448). Der Ständerat will, dass mehr ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden und stimmte für eine Erhöhung der Umsatzgrenze auf 300’000 Franken. Der Nationalrat hatte sich dafür ausgesprochen, diese Grenze von 150’000 auf 200’000 Franken zu erhöhen. Das Geschäft geht zur Bereinigung zurück an den Nationalrat.
Kein Steuerabzug für Freiwilligenarbeit im Sport
Erledigt ist die Motion von Christine Bulliard-Marbach zur Förderung der Freiwilligenarbeit im Sport durch Steuerabzüge (19.3806). Freiwilligenarbeit zugunsten gemeinnütziger juristischer Personen, die im Sport aktiv sind ein, sollte mit einem Steuerabzug gefördert werden. Nachdem der Nationalrat die Motion in der Sommersession angenommen hatte lehnte sie der Ständerat nun mit der Begründung ab, dass es nicht einsichtig sei, weswegen die ehrenamtliche Tätigkeit für den Sport steuerlich bevorzugt werden soll gegenüber einer solchen für soziale Zwecke oder die Kultur. Die Motion ist damit vom Tisch.